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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.01.2007 - 1 U 2691/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6504
OLG Nürnberg, 30.01.2007 - 1 U 2691/05 (https://dejure.org/2007,6504)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.01.2007 - 1 U 2691/05 (https://dejure.org/2007,6504)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 1 U 2691/05 (https://dejure.org/2007,6504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Anlagebetrugsfällen unter Nutzung eines Firmengeflechts; Strafurteile als zulässige Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts in Fällen der unerlaubten Handlung

  • Judicialis

    BGB § 852 a.F.

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 (a.F.)
    Verjährungsbeginn: Zum Vorliegen der Kenntnis des Geschädigten nach § 852 Abs. 1 BGB a. F. bei einem komplexen Betrugssachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1453
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2007 - 1 U 2691/05
    Auch der Schutzzweck der verletzten Norm steht seiner Haftung nicht entgegen (BGH NJW 2005, 3137, 3138 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2007 - 1 U 2691/05
    Vor allem dann, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des den behaupteten Anspruch begründenden Lebenssachverhaltes steht und keine Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen besitzt, trifft den über diese Kenntnis verfügenden Gegner der primär behauptungsbelasteten Partei eine sog. sekundäre Behauptungslast (vgl. BGH NJW 1995, 1025, 1026; Zöller/Greger, ZPO, 25. Auflage, § 138 Rn 8).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90

    Kenntnisstand eines Betrugsopfers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2007 - 1 U 2691/05
    Den Kenntnisstand seiner Anwälte muss der Geschädigte nach den Grundsätzen der Zurechenbarkeit der Kenntnis eines Wissensvertreters gegen sich gelten lassen (BGH WM 1991, 2135, 2136).
  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    Dabei ist es ausreichend, dass der Geschädigte die Straftat in den wesentlichen Grundzügen schildert und ergänzend auf die Ausführungen des Strafurteils Bezug nimmt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2007 - 1 U 2691/05, NJW 2008, 1453, 1454).

    Auch der Schutzzweck der verletzten Norm steht seiner Haftung nicht entgegen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.1. 2007 - 1 U 2691/05, NJW 2008, 1453).

  • OLG Köln, 12.01.2017 - 7 U 12/16

    Ansprüche der Altgläubiger einer in Insolvenz gefallenen Bauprojekt-Gesellschaft

    Im Einzelfall kann dies die Kenntnis wesentlicher Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft voraussetzen (OLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2007, - 1 U 2691/05 -, NJW 2008, 1453, 1455.).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12

    Voraussetzungen für Schadenersatz auf der Grundlage von Geldwäschevorwurf

    Nimmt jedoch eine Partei zur Untermauerung ihrer Behauptung einer Straftat auf ein Strafurteil Bezug, so erfüllt sie damit ihre Substantiierungspflicht und es obliegt dem Gegner, den Vortrag zu entkräften (OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Januar 2007 - 1 U 2691/05 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 10.06.2021 - 15 K 4745/18

    Studierendenschaft Schadenersatz Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Untreue Organ

    OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Januar 2007, 1 U 2691/05, juris Rdnr. 68; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 199 BGB (Stand: 01.05.2020), Rdnr. 154.
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 5 U 223/06
    Ob der Beklagte C. tatsächlich - wie dies das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2007, Az.: 1 U 2691/05 (dort Seite 19), feststellte - in der Absicht handelte, die Akquirierung stark risikobehafteter Anlagen zu fördern oder - wie der 1. Zivilsenat des OLG Bamberg im Urteil vom 26. Juli 2007, Az.: 1 U 99/06 (dort Seite 17), ausführt - sich lediglich bewusst der Tatsache verschloss, dass ein vollständiger Verlust der Anlagegelder nicht fern lag, kann im Ergebnis offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 120/12

    Voraussetzungen für Schadenersatz auf der Grundlage von Geldwäschevorwurf

    Nimmt jedoch eine Partei zur Untermauerung ihrer Behauptung einer Straftat auf ein Strafurteil Bezug, so erfüllt sie damit ihre Substantiierungspflicht und es obliegt dem Gegner, den Vortrag zu entkräften (OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Januar 2007 - 1 U 2691/05 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.10.2007 - 5 U 521/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4993
OLG Koblenz, 18.10.2007 - 5 U 521/07 (https://dejure.org/2007,4993)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 U 521/07 (https://dejure.org/2007,4993)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 5 U 521/07 (https://dejure.org/2007,4993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Rechtstellung des Bauherrn vor Fertigstellung des Gesamtwerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche des Bauherrn wegen Mängeln vor Fertigstellung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gewährleistungsansprüche bereits vor Fertigstellung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche bereits vor Fertigstellung eines Bauobjekts wegen vertragswidriger Einstellung oder Verzögerung der Bauarbeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen eines Mangels vor Fertigstellung des Werkes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mängel vor Fertigstellung des Bauwerks; Bauherren nicht rechtlos

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ansprüche wegen eines Mangels vor Fertigstellung des Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neues Schuldrecht: Hat der Besteller Mängelansprüche vor der Fertigstellung? (IBR 2008, 81)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BGB-Bauvertrag ohne Endtermin: Trotzdem Rücktritt und Schadensersatz möglich? (IBR 2008, 82)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2008, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14

    Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits

    Nach einer Auffassung kommt die Anwendbarkeit werkvertraglicher Mängelrechte vor einer Abnahme des Werkes nicht in Betracht, da Wortlaut und Systematik der §§ 633 ff. BGB während des noch bestehenden Erfüllungsanspruchs Sekundäransprüche ausschließen, es bis zur Abnahme begrifflich an einem Mangel fehle und die Systematik der Anpassung an die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche ansonsten leer liefe (vergleiche OLG Köln NJW 2013, 1104 [1105]; OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2007, 5 U 521/07, OLGR 2008, 175 [NZB zurückgewiesen, VII ZR 201/07]; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl. 2015, Rn. 2069 mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand; zusammenfassend Folnovic BauR 2008, 1360 ff.; Voit BauR 2011, 1063 [1071 ff.]; Joussen BauR 2009, 319 ff.; das von der Klägerin auf Blatt 174 mitgeteilte Verfahren OLG Stuttgart, 13 U 112/12 endete unter Beteiligung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 11.02.2013 mit einer Berufungsrücknahme, kann also nicht zur Meinungsbildung herangezogen werden).
  • OLG Schleswig, 09.12.2016 - 1 U 17/13

    VOB-Vertrag: Unwirksame Teilabnahme mangels funktionaler Abgrenzbarkeit der

    Teilweise wird die Meinung vertreten, die Rechte aus § 634 BGB stünden dem Besteller in keinem Fall vor der Abnahme zu (so OLG Koblenz, Urteil vom 18. Oktober 2007, 5 U 521/07, Rn. 15 bei juris; Staudinger, a. a. O.).
  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

    Im dortigen Fall hatte die Beklagte, die den dortigen Klägern gegenüber zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage verpflichtet war (vgl. Vorgängerentscheidung OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2007 - 5 U 521/07) in einer ungewöhnlichen Häufigkeit gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen, was zu gravierenden Mängeln führte, die auch die Standfestigkeit des Gebäudes in Frage stellten (vgl. BGH a. a. O.).

    Allerdings erklärte die Klägerin, wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, vorliegend, anders als im dortigen Fall (vgl. Vorgängerentscheidung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, OLG Koblenz vom 18.10.2007 - 5 U 521/07), nicht nach Erhalt des Gutachtens den Rücktritt.

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22979
OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99
    Auszug aus OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07
    In derartigen Fällen ist der betreffende Richter aber verpflichtet, die Umstände dieses persönlichen Verhältnisses den Parteien mitzuteilen (vgl. hierzu KG in NJW-RR 2000, 1164 [KG Berlin 11.06.1999 - 28 W 3063/99] ).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Hierzu gehören insbesondere private Gespräche über den Gegenstand des Rechtsstreits (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165), die unterbliebene oder verspätete Offenlegung der persönlichen Beziehung (KG, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2008, 175 f.; OLG München, NJW 2014, 3042, 3043) oder ein eigenes Mandatsverhältnis (KG, NJW-RR 2014, 572, 573), nicht aber die abstrakte Erörterung einer den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfrage (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552), die langjährige Zusammenarbeit im Vorstand eines Vereins (OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217, 218), eine frühere Tätigkeit des Richters als Stationsreferendar und das daraus resultierende Duz-Verhältnis (BGH, NJW-RR 2007, 776, 777) oder der Umstand, dass der ehemalige Vorsitzende des erkennenden Senats zu den vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei gehört (BGH, NJW 2011, 1358, 1359 f.).
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

    Hier ergibt die Wertung aber, dass für einen ruhig und vernünftig denkenden Verfahrensbeteiligten Anlass bestand, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, weil ein nicht unbedeutendes persönliches Verhältnis nicht offen gelegt wurde (vgl. auch: OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 - BeckRS 2008, 00384).
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