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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6553
OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01 (https://dejure.org/2002,6553)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2002 - 22 U 99/01 (https://dejure.org/2002,6553)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2002 - 22 U 99/01 (https://dejure.org/2002,6553)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Unmittelbare Zahlungsklage eines Miterben gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2042 BGB; § 752 BGB
    Zulässigkeit der Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden Anteils am Nachlass gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben; Fehlende Aufstellung eines zugrundeliegenden Teilungsplans; Besitz des verbliebenen und teilungsreifen Nachlasses; Abgrenzung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden Anteils am Nachlass gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben; Fehlende Aufstellung eines zugrundeliegenden Teilungsplans; Besitz des verbliebenen und teilungsreifen Nachlasses; Abgrenzung ...

  • Judicialis

    BGB § 2042; ; BGB § 752

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2042 § 752
    Unmittelbare Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden Anteils am Nachlass gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01
    Zulässig ist jedoch nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, noch ein dritter formfreier Weg, der zu einer persönlichen Teilerbauseinandersetzung führt (BGH, NJW 1998, 1557; Palandt, a. a. O.).
  • BGH, 15.11.1988 - IVa ZR 74/87

    Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - Berücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01
    Zulässig ist darüber hinaus eine unmittelbare Klage auf Zahlung, wenn ein Miterbe den gesamten Barüberschuss des Nachlasses in der Hand hat (BGH, FamRZ 1989, 273, 274; NJW-RR 1989, 1206; Münchener Kommentar, a. a. O., Rn. 66).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 88/88

    Zulässigkeit der Revision von Streitgenossen - Zusammenrechnung der Beschwer

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01
    Zulässig ist darüber hinaus eine unmittelbare Klage auf Zahlung, wenn ein Miterbe den gesamten Barüberschuss des Nachlasses in der Hand hat (BGH, FamRZ 1989, 273, 274; NJW-RR 1989, 1206; Münchener Kommentar, a. a. O., Rn. 66).
  • OLG Koblenz, 09.01.2013 - 3 W 672/12

    Erbengemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung

    In der Regel kann keine Teilauseinandersetzung verlangt werden (in Anknüpfung an (OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2009, 3 W 18/09, OLGR Rostock 2009, 653 f. = FamRZ 2010, 329 f.; OLG Celle, Urteil vom 25. April 2002, 22 U 99/01, OLGR Celle 2003, 43 ff. = ZEV 2002, 363 f.).

    In der Regel kann keine Teilauseinandersetzung verlangt werden (OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2009 - 3 W 18/09 - OLGR Rostock 2009, 653 f. = FamRZ 2010, 329 f.; OLG Celle, Urteil vom 25.04.2002 - 22 U 99/01 - OLGR Celle 2003, 43 ff = ZEV 2002, 363 f..; Bamberger/Roth-Lohmann, BGB Kommentar, 3. Aufl. 2012 § 2042 Rn.9 = BeckOK/Lohmann, BGB, Stand 01.03.2011,.

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 98/03

    Entscheidung in einem Verfahren mit notwendiger Streitgenossenschaft und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine Zusammenfassung von Auseinandersetzung und Erfüllung der auseinandergesetzten Forderungen in überschaubaren Fällen zwar rechtlich unbedenklich (vgl. nur BGH WM 1989, 382; BGH, NJW-RR 1989, 1206; siehe auch OLG Celle, ZEV 2002, 363).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04

    Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung

    (3) Soweit die Beklagte wegen des Ausfalls des vom OLG Düsseldorf (Az. 22 U 99/01) im Verfahren gegenüber der Fa. A durch Urteil vom 26.04.2002 (Anl. K 2 = Bl. 118 d.A.) zugesprochenen Betrags über 5.71458 DM von den Klägern Schadensersatz fordert, ist demgegenüber der Einwand der entgegenstehenden Rechtskraft begründet.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - 22 U 205/01

    Haftung trotz Mangelbeseitigung durch Unternehmer?

    Er hat nämlich als Zeuge in dem Parallelverfahren 22 U 99/01 angegeben, ein betriebswirtschaftliches und elektrotechnisches Studium absolviert zu haben.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4656
OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00 (https://dejure.org/2001,4656)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2001 - 8 U 78/00 (https://dejure.org/2001,4656)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2001 - 8 U 78/00 (https://dejure.org/2001,4656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Anforderungen an die Verneinung der Leistungspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 ARB 1975 ; § 14 ARB 1975 ; § 17 ARB 1975
    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei einer beabsichtigten Schadensersatzklage gegen eine Tabakfirma; Anspruch auf Rechtsschutz; Abstellen auf einen zeitlich früher gelegenen Umstand im Rahmen der Kausaltheorie; Geltendmachung mangelnder Erfolgsaussichten

  • Wolters Kluwer

    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei einer beabsichtigten Schadensersatzklage gegen eine Tabakfirma; Anspruch auf Rechtsschutz; Abstellen auf einen zeitlich früher gelegenen Umstand im Rahmen der Kausaltheorie; Geltendmachung mangelnder Erfolgsaussichten

  • Judicialis

    ARB 1975 § 1 Abs. 1 S. 1; ; ARB 1975 § 14; ; ARB 1975 § 17

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 1; ARB 75 § 14; ARB 75 § 17; VVG § 158 n
    Deckungsschutz für Schadensersatzklage eines Rauchers gegen Zigarettenhersteller

  • rechtsportal.de

    ARB 1975 § 1 Abs. 1 S. 1 § 14 § 17
    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Schadensersatzklage gegen Tabakfirma

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 91
  • OLG-Report Celle 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 22.01.1999 - 20 U 168/98

    Keine Berufung auf fehlende Erfolgsaussicht erst im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Ein Rechtsschutzversicherer, der die vom Versicherungsnehmer begehrte Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten, sondern aus anderen Gründen ablehnt, kann sich später nach zutreffender Auffassung nicht mehr auf eine fehlende Erfolgsaussicht berufen (vgl. nur OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Düsseldorf, VersR 94, 1337; OLG Köln r + s 91, 419 f.; LG Wiesbaden NJW-RR 1995, 27).

    Es ist deshalb von der formalisierten Betrachtungsweise auszugehen, die § 158 n VVG gewählt hat: Das Fehlen der erforderlichen Mitteilung gilt als Anerkenntnis der Erfolgsaussicht; eine Differenzierung, ob der Versicherungsnehmer anwaltlich vertreten ist oder nicht, ist vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Stuttgart, r + s 93, 344, 345).

  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 613, 614) meint zwar, dass es sich bei dem Verstoß des Versicherers gegen § 17 Abs. 1 Satz 2 um eine Verletzung von Vertragspflichten handele, die grundsätzlich lediglich Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könne.

    Die Anwendung des § 158 n Satz 3 VVG lässt sich auch nicht mit der Begründung verneinen, der Kläger sei anwaltlich vertreten gewesen, er habe also über seine Rechte nicht informiert werden müssen, sodass ein Hinweis eine 'nach dem Sinn und Zweck des § 158 n VVG nicht gerechtfertigte Förmlichkeit' gewesen wäre (so aber OLG Karlsruhe VersR 1999, 613, 614 f.).

  • OLG Stuttgart, 14.07.1993 - 7 U 6/93
    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Es ist deshalb von der formalisierten Betrachtungsweise auszugehen, die § 158 n VVG gewählt hat: Das Fehlen der erforderlichen Mitteilung gilt als Anerkenntnis der Erfolgsaussicht; eine Differenzierung, ob der Versicherungsnehmer anwaltlich vertreten ist oder nicht, ist vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Stuttgart, r + s 93, 344, 345).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Nach der - vom Bundesgerichtshof zu § 1 Nr. 1 AHB vertretenen 'Kausaltheorie' (NJW 1981, 870 f.) ist nicht der Eintritt des 'realen Verletzungszustandes' maßgeblich, sondern der Zeitpunkt, zu dem die vorgeworfene Handlung oder Unterlassung begangen worden ist.
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Es kommt auch nicht in Betracht, die nunmehrige Geltendmachung mangelnder Erfolgsaussichten aufgrund eines von der Beklagten bei der Leistungsablehnung erklärten Vorbehalts zuzulassen (vgl. hierzu BGH VersR 1986, 132).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 235/92

    Willenserklärungen ; Rechtshandlungen; Begründung von Rechtsverhältnissen;

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Ein Rechtsschutzversicherer, der die vom Versicherungsnehmer begehrte Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten, sondern aus anderen Gründen ablehnt, kann sich später nach zutreffender Auffassung nicht mehr auf eine fehlende Erfolgsaussicht berufen (vgl. nur OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Düsseldorf, VersR 94, 1337; OLG Köln r + s 91, 419 f.; LG Wiesbaden NJW-RR 1995, 27).
  • OLG Hamm, 02.11.1999 - 20 W 26/99

    Begriff des Versicherungsfalls

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Nach der - zu § 14 Abs. 1 ARB 75 überwiegend vertretenen - 'Folgeereignistheorie' (vgl. nur OLG Saarbrücken, r. + s. 93, 186; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 405; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl., § 14 ARB 75 Rdn. 1 m. w. N.) ist dagegen nicht auf die einzelne Schadensursache, sondern auf den als 'Folgeereignis' bezeichneten Eintritt des Verletzungszustandes abzustellen; entscheidend ist das 'äußere Ereignis, welches den Schaden unmittelbar ausgelöst hat'.
  • LG Wiesbaden, 10.06.1994 - 9 O 489/93

    Schadensereignis in Kindertee-Produkthaftungsfällen

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Ein Rechtsschutzversicherer, der die vom Versicherungsnehmer begehrte Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten, sondern aus anderen Gründen ablehnt, kann sich später nach zutreffender Auffassung nicht mehr auf eine fehlende Erfolgsaussicht berufen (vgl. nur OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Düsseldorf, VersR 94, 1337; OLG Köln r + s 91, 419 f.; LG Wiesbaden NJW-RR 1995, 27).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht (VersR 2002, 91) hat ihr stattgegeben.
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 124/13

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für die Geltendmachung

    Eine solche Einschränkung der Hinweispflicht ist jedoch abzulehnen (so auch Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 128 Rn. 5; Vogel in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 128 Rn. 12; Brünger in Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht § 128 Rn. 9; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 128 VVG Rn. 8; Buschbell in Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung 5. Aufl. § 33 Rn. 5; Bauer, NJW 2000, 1235, 1239; OLG Celle VersR 2002, 91, 92; OLG Hamm VersR 1999, 1362, 1363; OLG Köln NVersZ 2000, 590, 591).
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Eine solche Einschränkung der Hinweispflicht ist jedoch abzulehnen (so auch Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 128 Rn. 5; Vogel in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 128 Rn. 12; Brünger in Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht § 128 Rn. 9; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 128 VVG Rn. 8; Buschbell in Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung 5. Aufl. § 33 Rn. 5; Bauer, NJW 2000, 1235, 1239; OLG Celle VersR 2002, 91, 92; OLG Hamm VersR 1999, 1362, 1363; OLG Köln NVersZ 2000, 590, 591).
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 156/13

    Rechtsschutzversicherung: Kostendeckungsschutz für die Geltendmachung

    Eine solche Einschränkung der Hinweispflicht ist jedoch abzulehnen (so auch Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 128 Rn. 5; Vogel in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 128 Rn. 12; Brünger in Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht § 128 Rn. 9; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 128 VVG Rn. 8; Buschbell in Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung 5. Aufl. § 33 Rn. 5; Bauer, NJW 2000, 1235, 1239; OLG Celle VersR 2002, 91, 92; OLG Hamm VersR 1999, 1362, 1363; OLG Köln NVersZ 2000, 590, 591).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.03.2003 - 14 U 188/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6042
OLG Celle, 20.03.2003 - 14 U 188/02 (https://dejure.org/2003,6042)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2003 - 14 U 188/02 (https://dejure.org/2003,6042)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2003 - 14 U 188/02 (https://dejure.org/2003,6042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsschaden: Kausalität für Kosten der Heimunterbringung bei mangelnder Erziehungsfähigkeit des getöteten Elternteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 844 Abs. 2 BGB ; § 95 Abs. 1 SGB XIII
    Schadenersatz wegen Verkehrsunfall; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Heimunterbringung eines Jugendlichen; Unfalltod der Mutter ; Unterhalt und Ernährung durch Mutter; Fähigkeit der Mutter zur Erziehung des Jugendlichen ; Begriff der adäquaten Kausalität

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen Verkehrsunfall; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Heimunterbringung eines Jugendlichen; Unfalltod der Mutter ; Unterhalt und Ernährung durch Mutter; Fähigkeit der Mutter zur Erziehung des Jugendlichen ; Begriff der adäquaten Kausalität

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 844 Abs. 2; ; SGB XIII § 95 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 844 Abs. 2; SGB XIII § 95 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch eines Dritten bei Tötung - Fall der schadensgeneigten Konstitution

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heimunterbringungskosten von Jugendlichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 307
  • OLG-Report Celle 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 26.02.1996 - 15 W 15/96
    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2003 - 14 U 188/02
    Eine fehlende Leistungsfähigkeit der getöteten Mutter ist im vorliegenden Fall jedoch, anders als in dem von der Beklagten zitierten, der Entscheidung des OLG Köln vom 26. Februar 1996 (NJWE-VHR 1996, 152) zugrundeliegenden, nicht anzunehmen.
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