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   OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02   

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https://dejure.org/2002,7604
OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02 (https://dejure.org/2002,7604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2002 - 11 W 124/02 (https://dejure.org/2002,7604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2002 - 11 W 124/02 (https://dejure.org/2002,7604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Streitverkündung; Einreichung eines Schriftsatzes beim Prozessgericht; Kostenentscheidung beim Vergleich mit Streitverkündung

  • Judicialis

    ZPO § 70 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 70 Abs. 1 S. 1 § 101 § 103
    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Streitverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2003, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
    Die gerichtliche Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention hat der Kostenverteilung im Vergleich zu folgen (BGH NJW 1961, 460; NJW 1967, 983).
  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
    Die gerichtliche Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention hat der Kostenverteilung im Vergleich zu folgen (BGH NJW 1961, 460; NJW 1967, 983).
  • OLG Dresden, 09.10.1998 - 6 U 2845/96

    Erstattung der Kosten des Streithelfers bei Vergleich der Hauptparteien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
    Ferner kommt es nicht darauf an, ob eine solche gerichtliche Kostengrundentscheidung auch dann möglich ist, wenn die Parteien im Vergleich hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits eine Kostenaufhebung vereinbart haben (vgl. dazu Zöller-Herget, ZPO, 23. Auflage, § 101 Rdn. 11 m.w.N., OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1668), da die Kosten im Vergleich im Verhältnis von 53 % zu 47 % verteilt wurden.
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1996 - 6 W 137/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
    Ferner kommt es nicht darauf an, ob eine solche gerichtliche Kostengrundentscheidung auch dann möglich ist, wenn die Parteien im Vergleich hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits eine Kostenaufhebung vereinbart haben (vgl. dazu Zöller-Herget, ZPO, 23. Auflage, § 101 Rdn. 11 m.w.N., OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1668), da die Kosten im Vergleich im Verhältnis von 53 % zu 47 % verteilt wurden.
  • KG, 18.05.1973 - 1 W 2135/72

    Prozeßvergleich; Protokollinhalt; Durchsicht; Kostenfestsetzung; Titel;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
    Dabei bedarf es hier keiner Stellungnahme zu der - umstrittenen - Frage, ob der Kostenfestsetzungsbeschluss in einem solchen Fall auch von Amts wegen, also ohne einen darauf gerichteten Antrag der beschwerten Partei, aufgehoben werden kann (vgl. dazu Münchener-Kommentar-Belz, ZPO, 2. Auflage, § 104 Rdn. 127f. m.w.N.; OLG München, NJW 1968, 945, 946; KG, NJW 1973, 2115).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.1982 - 2 WF 78/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
    b) Die Prozessgebühr fiel bereits mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. B. zum Prozessbevollmächtigten durch die Streitverkündete an (OLG Koblenz, JurBüro 1982, 723; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 31 Rdn. 13).
  • OLG München, 07.02.1972 - 11 W 2076/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
    Eine Kostenfestsetzung kann dann jedoch nach § 103 Abs. 1 ZPO nur erfolgen, wenn eine Entscheidung des Gerichts über die Kosten vorliegt (OLG München, MDR 1972, 618; OLG Frankfurt, AnwBl. 1978, 466.
  • OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11

    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zum selbständigen

    Dementsprechend ist anerkannt, dass die Erklärung des Beitritts zu einem Rechtsstreit vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten dem Anwaltszwang unterliegt ( BGH, Beschluss vom 04.10.1990 - IX ZB 78/90 - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2002 - 11 W 124/02 - zitiert nach juris Rn. 9 ).
  • OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 118/14

    Festsetzung der Kosten einem Vergleich beigetretener Dritter

    Hinsichtlich der Kosten der Nebenintervention ist anerkannt, dass diese nicht zu den "Kosten des Rechtsstreits" gehören (OLG Koblenz OLGR 2006, 609; OLG Karlsruhe NJOZ 2003, 4, 5; Schulz, in: MK-ZPO, 4. Aufl., § 101 Rn. 4; Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 101 Rn. 1; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 2).
  • LG Gera, 22.09.2016 - 4 O 1448/14

    Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Amtspflichtverletzung der Behörde

    Der Zustellung des Beitrittsschriftsatzes hat es zum Eintritt der Wirkungen der Nebenintervention nicht bedurft (vgl. OLG Karlsruhe 11 W 124/02 vom 05.11.2002).
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