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   OLG Stuttgart, 17.07.2006 - 16 WF 159/06   

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https://dejure.org/2006,2899
OLG Stuttgart, 17.07.2006 - 16 WF 159/06 (https://dejure.org/2006,2899)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.07.2006 - 16 WF 159/06 (https://dejure.org/2006,2899)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 16 WF 159/06 (https://dejure.org/2006,2899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Zumutbarkeit der Verwertung von aus Beiträgen zu einer privaten Rentenversicherung gebildeten Vermögens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit eines Vermögenseinsatzes (Lebensversicherung auf Rentenbasis und Bausparvertrag aus vermögenswirksamen Leistungen); Prozesskostenhilfe als Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen

  • Judicialis

    SGB XII § 90 Abs. 3; ; ZPO § 115 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    PKH Ehescheidung - Verwendung der Beiträge zur Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe - Berechnung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung; Beiträge zu Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1850
  • OLG-Report Stuttgart 2006, 723
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2006 - 16 WF 159/06
    Auf dieser Linie liegt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser zur zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen des Unterhaltsrechts entwickelt hat (vgl. BGH FamRZ 2006, 387, 389; FamRZ 2005, 1817, 1821 f).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2006 - 16 WF 159/06
    Auf dieser Linie liegt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser zur zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen des Unterhaltsrechts entwickelt hat (vgl. BGH FamRZ 2006, 387, 389; FamRZ 2005, 1817, 1821 f).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2006 - 16 WF 159/06
    Da Prozesskostenhilfe als Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen zu verstehen ist (vgl. BVerfG NJW 1974, 229, 230), sollte sich der Kreis der Berechtigten weitgehend decken.
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Die Rechtsprechung des Senats zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Altersvorsorge (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/07 - FamRZ 2009, 1207 Tz. 30 m.w.N.) findet im Prozesskostenhilferecht keine Anwendung (entgegen OLG Celle 12. Senat für Familiensachen FamRZ 2007, 913 und OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850, s. aber auch OLG Celle 6. Zivilsenat NJW-RR 2009, 1520 und OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284), so dass auch daraus gebildetes Kapital einzusetzen ist.
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Die Rechtsprechung des Senats zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Altersvorsorge (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/07 - FamRZ 2009, 1207 Tz. 30 m.w.N.) findet im Prozesskostenhilferecht keine Anwendung (entgegen OLG Celle 12. Senat für Familiensachen FamRZ 2007, 913 und OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850, s. aber auch OLG Celle 6. Zivilsenat NJW-RR 2009, 1520 und OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284), so dass auch daraus gebildetes Kapital einzusetzen ist.
  • OLG Nürnberg, 19.02.2008 - 7 UF 739/07

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer für die zusätzliche Altersvorsorge bestimmten

    Auch aus der Anerkennung zusätzlicher Altersvorsorgeaufwendungen in Unterhaltsverfahren durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817) kann nicht abgeleitet werden, dass eine Lebensversicherung, die einer zusätzlichen Altersvorsorge dienen soll, nicht einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO darstellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; siehe aber OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Behandlung einer von einem

    Der Vermögenseinsatz von Lebens- und Rentenversicherungen ist in der Rechtsprechung umstritten (verneinend für staatlich geförderte Verträge: Senat, FamRZ 2006, 1850; bejahend etwa OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1399 m. Anm. Zimmermann; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2005, 466, mit Anm. Weil).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2007 - 6 WF 192/07

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

    Ob der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Aufbringung von Prozess- bzw. Verfahrenskosten einzusetzen ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284 einerseits sowie OLG Naumburg FamRZ 2006 496, 0LG Stuttgart FamRZ 2006, 1850 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen des Unterhaltsrechts andererseits sowie zur Rechtsprechung Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 115 Rdnr. 58 c; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdnr. 327; Zimmermann, Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdnr. 149 jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 8 WF 105/09

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz einer der Altersvorsorge

    Der Einsatz von Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, ist - sofern es sich nicht um die sogenannte Riester-Rente handelt - umstritten (OLG Karlsruhe MDR 2008, 284; OLGR Celle 2007, 751; OLGR Naumburg 2007, 43 und 847; OLGR Stuttgart 2007, 639, 1036 und 1038; OLGR Stuttgart 2006, 723; OLGR Saarbrücken 2006, 361 und 654; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1301; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLGR Naumburg 2005, 800; OLGR Stuttgart 2002, 59; je m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 18 WF 298/06

    Fehlende Bedürftigkeit für PKH-Bewilligung bei Vermögen aus kapitalbildender

    Anders als in Fällen, in denen die Berücksichtigung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung mit Blick darauf abgelehnt wurde, dass dahinter Beiträge zu einer angemessenen Altersversorgung stecken (etwa OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850) verfügt vorliegend der Antragsgegner bei festem Arbeitsplatz über ein Jahreseinkommen, das mit rund 41400 EUR deutlich über dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten liegt (2005: 29569 EUR; 2006 voraussichtlich 29.304 EUR).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2010 - 9 UF 78/10

    Kindesunterhalt: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens des

    Insbesondere hinsichtlich der Lebensversicherung ist zudem zu beachten, dass der Antragsgegner angesichts des Mindestunterhalts, den er zugunsten der Tochter zu sichern hat, zu einer solchen Vermögensbildung auch nicht unter Beachtung der Rechtsprechung zur sogenannten ergänzenden Altersvorsorge berechtigt ist (Brandenburgisches OLG, FuR 2006, 523; FamRZ 2006, 1396, 1398; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1850; Borth, FPR 2004, 549, 552).
  • OLG Celle, 01.02.2007 - 12 WF 314/06

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit aufgrund Vermögens in

    Auch aus diesem Grunde nehmen gerade in letzter Zeit (vgl. die Übersicht zum Meinungsstand bei Zöller/Philippi ZPO, 26. Aufl., § 115, Rn. 58c sowie OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850 und OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2006, 14 WF 54/06 ) diejenigen Stimmen in der Rechtsprechung zu, die es mit dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe für unvereinbar halten, vernünftige und politisch erheblich geförderte Vorsorgevorkehrungen im Nachhinein durch die Zumutung einer Verwertung derartiger Vermögenswerte im PKH-Verfahren gleichsam zu konterkarieren.
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