Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 9/86 (a)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3857
OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 9/86 (a) (https://dejure.org/1986,3857)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.08.1986 - 1 W 9/86 (a) (https://dejure.org/1986,3857)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. August 1986 - 1 W 9/86 (a) (https://dejure.org/1986,3857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung in Grundbuchsachen; Kaufvertrag über Anteil an einer Erbengemeinschaft betreffend Grundstückseigentum; Nichtigkeit der Übertragung im Wege des Kaufvertrags ; Umdeutung des Vertrags in einen Auseinandersetzungsvertrag

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 140, 2033, 2040
    Erbrecht; Nachlaßverfügung; Umdeutung der unwirksamen Verfügung eines Miterben über einen Grundstücksanteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2033, 2042

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1987, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 9/86
    Wenn auch aus diesen Gründen eine Auslegung des Vertrages in dem von dem Beschwerdeführer angestrebten Sinne nicht möglich ist, so kann er doch entsprechend umgedeutet werden (§ 140 BGB), denn der von den Beteiligten erstrebte wirtschaftliche Erfolg soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch dann verwirklicht werden, wenn sie ein rechtlich unzulässiges Mittel gewählt haben, aber ein zulässiger Weg offensteht, der zu dem gleichen Ergebnis führt (BGHZ 68, 204, 206; Mayer-Maly in MünchKomm, BGB § 140 Rdn. 1).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    Die Umdeutung von Grundbucherklärungen in entsprechender Anwendung von § 140 BGB ist nicht ausgeschlossen; nach der in der Rechtsprechung vertretenen, auch in der Literatur herrschenden Meinung kommt sie aber bei unklaren Verhältnissen, die kein den Anforderungen des Grundbuchverkehrs an Klarheit und Bestimmtheit entsprechendes eindeutiges Ergebnis zulassen, nicht in Betracht; vielmehr muß das Grundbuchamt anhand der urkundlichen Unterlagen zu einer abschließenden Würdigung in der Lage sein, wenn es aufgrund der Umdeutung eine Eintragung vornehmen soll (vgl. BayObLGZ 1983, 117, 123 m.w.N.; KG Rpfleger 1968, 50, 51; OLG Düsseldorf DNotZ 1977, 305, 307; OLG Bremen OLGZ 1987, 10, 11; Staudinger/Roth BGB 13. Aufl. Rn. 10, MünchKomm/Mayer-Maly BGB 3. Aufl. Rn. 6 jeweils zu § 140).
  • OLG Köln, 05.02.1996 - 2 Wx 52/95

    Umdeutung von Grundbucherklärungen

    a) Der Rechtspfleger hat in der angefochtenen Zwischenverfügung zutreffend angenommen, daß auch Grundbucherklärungen, das heißt solche Erklärungen, auf denen die Eintragung im Grundbuch beruht, prinzipiell umgedeutet werden können (vgl. etwa BayObLGZ 1953, 333, 335; 1983, 118, 123 = DNotZ 1983, 754 = MittRhNotK 1983, 151 ; OLG Bremen OLGZ 1987, 10, 11; KG DNotZ 1968, 95, 96 f.; Demharter, 21. Aufl., § 19 GBO, Rn. 30; Holzer/Kramer, Grundbuchrecht, Kap. 7, Rn. 338 ff., S. 215 f.; KEHEJErtl, 4. Aufl., Einl. C 29 f.; Meikel/Böhringer, 7. Aufl., G 133 ff.; MünchKomm/Mayer-Maly, 3. Aufl., § 140 BGB, Rn. 22; Palandt/Heinrichs, 55. Aufl., § 140 BGB , Rn. 11; je m.w.N.).
  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98

    Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen

    Eine Auflassung läßt sich der Urkunde nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit entnehmen; daran ändert auch nichts, daß die Übertragung des Gesellschaftsanteils (nur) "die in der BGB -Gesellschaft bilanzierten Grundstücke" betreffen soll (vgl. auch KG NJW 1967, 2358 f.; OLG Bremen OLGZ 1987, 10 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht