Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.11.1993 - 20 W 158/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 29, 35
Nachweis der Erbfolge bei Pflichtteilsstrafklauseln - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforerungen an den Nachweis des Erbrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 29 § 35
Nachweis der Erbfolge mittels eidesstattlicher Versicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erbfolgenachweis bei Pflichtteilstrafklausel
Verfahrensgang
- LG Kassel, 01.03.1993 - 3 T 58/93
- OLG Frankfurt, 18.11.1993 - 20 W 158/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 203
- DNotZ 1995, 312
- FamRZ 1994, 855 (Ls.)
- Rpfleger 1994, 206
- OLGZ 1994, 262
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Zweibrücken, 02.09.1985 - 3 W 170/85
Berichtigung des Eigentümereintrags im Grundbuch wegen nachträglich eingetretener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 01.09.1980 - 20 W 615/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Bochum, 03.12.1991 - 7 T 661/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81
Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 20 W 442/85
Nachweis der Erbfolge im Falle der Löschung eines Nacherbenvermerks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 12.01.1989 - BReg. 2 Z 108/88
Keine Grundbuchberichtigung aufgrund der von Amts wegen vorgenommenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 17.08.1987 - 20 W 262/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Kassel, 01.03.1993 - 3 T 59/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils …
Die Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils muss durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen werden, da sie Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung ist und es keinen Erfahrungssatz gibt, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).Zum Nachweis der (negativen) Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils kann vielmehr auch eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen (LG Bochum, Rpfleger 1992, 194, 195;… Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 790 mit Fußnote 39;… Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., § 35, Rn. 108; letztlich offengelassen vom OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207 und vom OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).
- OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
Anforderungen an den Nachweis des Nichteintritts einer Pflichtteilsstrafklausel …
Denn sie ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung, und es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666). - BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00
Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins
Der Umweg über das Nachlaßgericht erscheint in diesem Falle nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1981, 30 f.; 1985, 411 f.; OLG Hamm FGPrax 1997, 48 ff.; OLG Schleswig FGPrax 1999, 206 f.).,Die genannten Entscheidungen gründen zwar überwiegend auf der eidesstattlichen Versicherung der überlebenden Ehefrau darüber, daß aus der Ehe mit dem Erblasser keine weiteren Kinder hervorgegangen sind; doch wird nach dem Tode des überlebenden Ehegatten auch eine eidesstattliche Versicherung der Kinder selbst für ausreichend gehalten (…OLG Schleswig(aaO) .(3) Bei der Entscheidung darüber, ob im Rahmen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO eine eidesstattliche Versicherung des überlebenden Ehegatten oder von Abkömmlingen des Erblassers und des überlebenden Ehegatten ausreicht, um Lücken im Nachweis der Erbfolge durch die Öffentliche Verfügung von Todes wegen zu schließen, steht dem Grundbuchamt und dem Beschwerdegericht gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 GBO ein gewisser tatrichterlicher Beurteilungsspielraum zu; das Grundbuchamt "kann", wenn es die Erbfolge durch die Urkunden nicht für nachgewiesen erachtet, einen Erbschein verlangen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1994, 262/265 f.).
- OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10
Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung
Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 18.11.1993 - 20 W 158/93 - (Rpfleger 1994, 206) und 03.07.2001 (20 W 153/2001) für eine gleichgelagerte Fallgestaltung ausgeführt ist, besagt auch die Annahme zugunsten der Antragsteller, es könne eine in öffentlicher Urkunde abgegebene eidesstattliche Versicherung entsprechend § 2356 Abs. 2 BGB als Beweismittel im Grundbuchverfahren Verwendung finden, noch nichts darüber, ob das Grundbuchamt bzw. das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht alsdann den Nachweis der Erbfolge als erbracht anzusehen habe (OLG Zweibrücken DNotZ 1986, 240, 242). - OLG München, 11.12.2012 - 34 Wx 433/12
Grundbuchberichtigung nach Erbfolge: Anforderungen an den Nachweis der …
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zunächst die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung nicht zwingend ausgeschlossen (NJW-RR 1994, 203), hält dies aber in seiner Entscheidung vom 20.10.2011 aufgrund der unzweifelhaft bestehenden Interessenlage der Beteiligten und dem damit verbundenen verminderten Beweiswert nicht für ausreichend, sondern verlangt durchwegs einen Erbschein (OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1591). - OLG Köln, 14.12.2009 - 2 Wx 59/09
Voraussetzungen der Berichtigung des Grundbuchs bei Eintritt des Erbfalls und …
Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt (NJW-RR 1994, 203) darf das Grundbuchamt die Eintragung von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen, wenn es den Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung nicht als erbracht ansieht. - OLG Frankfurt, 10.02.2011 - 20 W 453/10
Abweisung des Erbscheinsantrags bei Weigerung, eine eidesstattliche Versicherung …
Dass die Antragstellerin und ihre beiden Geschwister vom Erblasser nach dem Tod der vorverstorbenen Mutter ihren Pflichtteil nicht verlangt haben, ist eine negative Tatsache, für deren Nachweis sich auch im Erbscheinsverfahren die eidesstattliche Versicherung anbietet (vgl. zum Nachweis des Nichteingreifens der Pflichtteilsklausel als negative Tatsache beim Grundbuchamt auch Senatsbeschluss vom 18.11.1993 = MittBayNot 1994, 156 ff = DNotZ 1995, 312 ff = NJW-RR 1994, 203 ff = OLGR Frankfurt 1994, 14 ff = OLGZ 1994, 262 ff = Rpfleger 1994, 206 ff; LG Koblenz, Beschluss vom 19.09.1994, 2 T 551/94, zit. nach juris). - OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 8/13
Grundbuch: Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherung der Erben zum Nachweis der …
Bereits in früheren Entschei-dungen hat der Senat die Schließung der Beweislücke der negativen Tatsache des Nichtverlangens des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nicht von vornherein und zwingend als ausgeschlossen angesehen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203 und FamRZ 2012, 1591). - OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
Grundbuch: Nachweis der Erbfolge
Bereits in früheren Entschei-dungen hat der Senat die Schließung der Beweislücke der negativen Tatsache des Nichtverlangens des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nicht von vornherein und zwingend als ausgeschlossen angesehen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203 und FamRZ 2012, 1591). - OLG Braunschweig, 30.08.2012 - 2 W 138/12
Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung
Dieser Grundsatz erfährt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG NJW-RR 2012, 847; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1097ff; OLG Köln NJW-RR 2010, 665f; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203ff; OLG Frankfurt Beschluss vom 3.7.2001 20 W 153/01; alle Entscheidungen zitiert nach Juris) jedoch eine Ausnahme für den Nachweis der negativen Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils, wenn auch das Nachlassgericht ohne weitere Ermittlungen eine solche eidesstattliche Versicherung der Erbscheinserteilung zugrunde legen würde. - OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 20 W 153/01
Grundbuch: Nachweise der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen in öffentlicher …