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   StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463   

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https://dejure.org/1968,693
StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463 (https://dejure.org/1968,693)
StGH Hessen, Entscheidung vom 31.01.1968 - P.St. 463 (https://dejure.org/1968,693)
StGH Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 (https://dejure.org/1968,693)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
    Die Art. 1, 2, 8 und 20 HV enthalten Grundrechte, auf die sich auch die Antragstellerin als juristische Person (§ 13 GmbHG) berufen kann (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG; BVerfGE 20, 323, 329 f., 336; 21, 261, 266, 271, 277 f.).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
    Die Art. 1, 2, 8 und 20 HV enthalten Grundrechte, auf die sich auch die Antragstellerin als juristische Person (§ 13 GmbHG) berufen kann (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG; BVerfGE 20, 323, 329 f., 336; 21, 261, 266, 271, 277 f.).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
    Vielmehr zwingt das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs den Rechtsuchenden, von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahren auch dann Gebrauch zu machen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in einem besonderen Verfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, sofern die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist (BVerfGE 16, 1 ff.).
  • StGH Hessen, 20.10.1965 - P.St. 417

    Gleichheitssatz; Untersuchungshaft; Untersuchungsgefangener; Arbeitsvergütung

    Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
    Hinsichtlich der Art. 26 und 126 hat dies der Staatsgerichtshof mehrfach entschieden, Beschlüsse vom 22 Januar 1960, P.St. 283 und 307; Beschluß vom 30. April 1963, P.St. 371; Beschluß vom 20. Oktober 1965, P.St. 417).
  • StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 371

    Gerichtsvorbehalt; Rechtsbeistand; Richterliche Unabhängigkeit; Strafverfahren;

    Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
    Hinsichtlich der Art. 26 und 126 hat dies der Staatsgerichtshof mehrfach entschieden, Beschlüsse vom 22 Januar 1960, P.St. 283 und 307; Beschluß vom 30. April 1963, P.St. 371; Beschluß vom 20. Oktober 1965, P.St. 417).
  • StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 283

    Einzelfall einer unbegründeten Grundrechtsklage betr.

    Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
    Hinsichtlich der Art. 26 und 126 hat dies der Staatsgerichtshof mehrfach entschieden, Beschlüsse vom 22 Januar 1960, P.St. 283 und 307; Beschluß vom 30. April 1963, P.St. 371; Beschluß vom 20. Oktober 1965, P.St. 417).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

    In der Regel zwingt zwar das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs den Rechtsuchenden, von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens auch dann Gebrauch zu machen, wenn die Zulässigkeit des Rechtsmittels mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, es sei denn, die Unzulässigkeit des Rechtsmittels wäre offensichtlich (BVerwGE 16, 1 [2]; Hess. StGH, Beschluß vom 21. Juni 1967 - P.St. 463 -).

    Der Verfassungsgeber wollte damit gegenüber dem Rechtszustand nach der Weimarer Verfassung klarstellen, daß Grundrechte nicht nur Richtlinien oder Programmsätze sondern aktuelles Recht enthalten (vgl. Hess. StGH, Beschluß vom 22. Januar 1960 - P.St. 283 und 307 - Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - Beschluß vom 16. Juni 1971 - P.St. 631 - Beschluß vom 2. April 1979 - P.St. 872 - vgl. auch Zinn/Stein, a.a.O., Band 1, Erläuterung II zu Art. 26).

  • StGH Hessen, 26.03.1990 - P.St. 1103

    Unzulässigkeit einer Popularklage in Hessen, hier der Rüge, hessische Unternehmen

    Art. 43 HV, wonach selbständige Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Gewerbe, Handwerk und Handel durch Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und besonders vor Überlastung und Aufsaugung zu schützen sind, enthält kein Grundrecht, sondern lediglich einen Programmsatz mit Anweisungen an den Gesetzgeber und die Verwaltung (vgl StGH Wiesbaden, Bes v 1968-01-31, P.St. 463).

    Diese Vorschrift enthält aber kein Grundrecht, sondern lediglich einen Programmsatz mit Anweisungen an den Gesetzgeber und die Verwaltung (vgl. StGH, Beschluß vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Sie genießen den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung jedenfalls - und nur dies steht vorliegend zur Entscheidung an - soweit sie sich im Hinblick auf die hinter der rechtsfähigen Vereinigung stehenden Personen und die Tatsache, dass diese in dieser Rechtsform gesamthänderisch verbunden nach außen in Erscheinung treten, in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).
  • StGH Hessen, 07.08.1968 - P.St. 502

    Rechtswegerschöpfung; Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach rechtskräftigem Abschluss des Verwaltungsstreitverfahrens erhob die Antragstellerin eine Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, die dieser mit Beschluss vom 31. Januar 1968 - P. St. 463 - zurückwies.

    Aus § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG ergibt sich das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs, das den Rechtsuchenden zwingt, von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens Gebrauch zu machen (Entscheidung vom 31. Januar 1968 - P. St. 463).

  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule

    Zulässiger Gegenstand einer Grundrechtsklage ist nach Erschöpfung des Rechtsweges gemäß §§ 48 Abs. 3 Satz 2, 49 Abs. 2 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts, soweit es sich dabei um ein Gericht des Landes Hessen handelt (vgl. StGH, Beschluss vom 25. Februar 1959 - P.St. 274 - Beschluss vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - Beschluss vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, ESVGH 19, 7 [9]; Beschluss vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 -, ESVGH 20, 5 [8 f.]; Pestalozza, Verfassungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, S. 236; Geiger, DRiZ 1969, S. 137 [140]).
  • StGH Hessen, 17.01.2001 - P.St. 1484

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer

    Rechtsfähige Vereinigungen des Privatrechts genießen deshalb den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung, soweit sie sich in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 - Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 .
  • StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497

    Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des

    Dass das Bundesverwaltungsgericht es abgelehnt hat, die Revision zuzulassen, bedeutet eine Bestätigung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der somit formal als höchstes Gericht in der Sache selbst entschieden hat (vgl. P. St. 463).
  • StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 835

    Beschwerdebefugnis; Bundesverfassungsgericht; Grundrechtsklage;

    Legt man nunmehr die zweite Auslegungsmöglichkeit zugrunde, daß der Antragsteller nämlich nicht (nur) die Verletzung eigener Grundrechte oder grundrechtsähnlicher Rechtspositionen rügen will, sondern die Grundrechtsklage zur Wahrnehmung der grundrechtlich geschützten Interessen seiner Mitglieder erhoben hat, so fehlt ihm hierfür die spezifische verfassungsrechtliche Beschwerdebefugnis nach § 45 Abs. 2 StGHG, weil er als juristische Person nur die Verletzung seiner eigenen Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte, nicht auch die seiner Mitglieder rügen kann (vgl. StGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - BVerfGE 16, 147 [158]).
  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 694

    Landkreis; Kreisgebiet; Gemeinde; Gemeindegebiet; Gemeindeverband;

    Demzufolge hat der Staatsgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 223, 329 f, 336; 21, 261, 266, 271, 277 f) in seinem Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - angenommen, daß sich eine juristische Person des Privatrechts auf die Grundrechte der Hessischen Verfassung berufen kann.
  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 926

    Bundesrecht; Subsidiarität; Grundrechtsklage; Widerstandsrecht

    Art. 43 HV gewährt kein Grundrecht, sondern enthält lediglich eine an den Gesetzgeber und die Verwaltung gerichtete Direktive (im Anschluß an StGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 -).
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