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StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Bundesrecht; Grundrechtsklage; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65
Arbeitsvermittlungsmonopol
Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
Die Art. 1, 2, 8 und 20 HV enthalten Grundrechte, auf die sich auch die Antragstellerin als juristische Person (§ 13 GmbHG) berufen kann (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG; BVerfGE 20, 323, 329 f., 336; 21, 261, 266, 271, 277 f.). - BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463
Vielmehr zwingt das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs den Rechtsuchenden, von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahren auch dann Gebrauch zu machen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in einem besonderen Verfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, sofern die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist (BVerfGE 16, 1 ff.).
- StGH Hessen, 20.10.1965 - P.St. 417
Gleichheitssatz; Untersuchungshaft; Untersuchungsgefangener; Arbeitsvergütung
- StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 371
Gerichtsvorbehalt; Rechtsbeistand; Richterliche Unabhängigkeit; Strafverfahren; …
- StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 283
Einzelfall einer unbegründeten Grundrechtsklage betr. …
- StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908
Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten, …
In der Regel zwingt zwar das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs den Rechtsuchenden, von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens auch dann Gebrauch zu machen, wenn die Zulässigkeit des Rechtsmittels mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, es sei denn, die Unzulässigkeit des Rechtsmittels wäre offensichtlich (BVerwGE 16, 1 [2]; Hess. StGH, Beschluß vom 21. Juni 1967 - P.St. 463 -).Der Verfassungsgeber wollte damit gegenüber dem Rechtszustand nach der Weimarer Verfassung klarstellen, daß Grundrechte nicht nur Richtlinien oder Programmsätze sondern aktuelles Recht enthalten (vgl. Hess. StGH, Beschluß vom 22. Januar 1960 - P.St. 283 und 307 - Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - Beschluß vom 16. Juni 1971 - P.St. 631 - Beschluß vom 2. April 1979 - P.St. 872 - vgl. auch Zinn/Stein, a.a.O., Band 1, Erläuterung II zu Art. 26).
- StGH Hessen, 26.03.1990 - P.St. 1103
Unzulässigkeit einer Popularklage in Hessen, hier der Rüge, hessische Unternehmen …
Art. 43 HV, wonach selbständige Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Gewerbe, Handwerk und Handel durch Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und besonders vor Überlastung und Aufsaugung zu schützen sind, enthält kein Grundrecht, sondern lediglich einen Programmsatz mit Anweisungen an den Gesetzgeber und die Verwaltung (vgl StGH Wiesbaden, Bes v 1968-01-31, P.St. 463).Diese Vorschrift enthält aber kein Grundrecht, sondern lediglich einen Programmsatz mit Anweisungen an den Gesetzgeber und die Verwaltung (vgl. StGH, Beschluß vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).
- StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen …
Sie genießen den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung jedenfalls - und nur dies steht vorliegend zur Entscheidung an - soweit sie sich im Hinblick auf die hinter der rechtsfähigen Vereinigung stehenden Personen und die Tatsache, dass diese in dieser Rechtsform gesamthänderisch verbunden nach außen in Erscheinung treten, in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).
- StGH Hessen, 07.08.1968 - P.St. 502
Rechtswegerschöpfung; Nichtzulassungsbeschwerde
Nach rechtskräftigem Abschluss des Verwaltungsstreitverfahrens erhob die Antragstellerin eine Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, die dieser mit Beschluss vom 31. Januar 1968 - P. St. 463 - zurückwies.Aus § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG ergibt sich das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs, das den Rechtsuchenden zwingt, von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens Gebrauch zu machen (Entscheidung vom 31. Januar 1968 - P. St. 463).
- StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule
Zulässiger Gegenstand einer Grundrechtsklage ist nach Erschöpfung des Rechtsweges gemäß §§ 48 Abs. 3 Satz 2, 49 Abs. 2 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts, soweit es sich dabei um ein Gericht des Landes Hessen handelt (vgl. StGH, Beschluss vom 25. Februar 1959 - P.St. 274 - Beschluss vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - Beschluss vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, ESVGH 19, 7 [9]; Beschluss vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 -, ESVGH 20, 5 [8 f.]; Pestalozza, Verfassungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, S. 236;… Geiger, DRiZ 1969, S. 137 [140]). - StGH Hessen, 17.01.2001 - P.St. 1484
Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer …
Rechtsfähige Vereinigungen des Privatrechts genießen deshalb den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung, soweit sie sich in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 - Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 . - StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des …
Dass das Bundesverwaltungsgericht es abgelehnt hat, die Revision zuzulassen, bedeutet eine Bestätigung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der somit formal als höchstes Gericht in der Sache selbst entschieden hat (vgl. P. St. 463). - StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 835
Beschwerdebefugnis; Bundesverfassungsgericht; Grundrechtsklage; …
Legt man nunmehr die zweite Auslegungsmöglichkeit zugrunde, daß der Antragsteller nämlich nicht (nur) die Verletzung eigener Grundrechte oder grundrechtsähnlicher Rechtspositionen rügen will, sondern die Grundrechtsklage zur Wahrnehmung der grundrechtlich geschützten Interessen seiner Mitglieder erhoben hat, so fehlt ihm hierfür die spezifische verfassungsrechtliche Beschwerdebefugnis nach § 45 Abs. 2 StGHG, weil er als juristische Person nur die Verletzung seiner eigenen Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte, nicht auch die seiner Mitglieder rügen kann (vgl. StGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - BVerfGE 16, 147 [158]). - StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 694
Landkreis; Kreisgebiet; Gemeinde; Gemeindegebiet; Gemeindeverband; …
Demzufolge hat der Staatsgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 223, 329 f, 336; 21, 261, 266, 271, 277 f) in seinem Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - angenommen, daß sich eine juristische Person des Privatrechts auf die Grundrechte der Hessischen Verfassung berufen kann. - StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 926
Bundesrecht; Subsidiarität; Grundrechtsklage; Widerstandsrecht
Art. 43 HV gewährt kein Grundrecht, sondern enthält lediglich eine an den Gesetzgeber und die Verwaltung gerichtete Direktive (im Anschluß an StGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 -).