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   RG, 20.02.1920 - IV 67/20   

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https://dejure.org/1920,734
RG, 20.02.1920 - IV 67/20 (https://dejure.org/1920,734)
RG, Entscheidung vom 20.02.1920 - IV 67/20 (https://dejure.org/1920,734)
RG, Entscheidung vom 20. Februar 1920 - IV 67/20 (https://dejure.org/1920,734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff des Bandenschmuggels. Erfordert er ausdrückliche Verabredung und persönliches Zusammenwirken von drei oder mehr Tätern gerade im Angenblick der Grenzüberschreitung? 2. Tateinheit mit Diebstahl.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 246
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    So geht die Fassung des Bandendiebstahls in § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB auf einen Entwurf, der vom Täter als "Mitglied einer Gruppe" spricht, zurück; der bandenmäßige Schmuggel in § 373 Abs. 2 Nr. 3 AO knüpft an Vorschriften des Vereinszollgesetzes an, die eine komplottmäßig handelnde, auch äußerlich als Bande in Erscheinung tretende Personenmehrheit voraussetzten, bei der es einer vorausgegangenen Verabredung nicht bedurfte (RGSt 54, 246).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
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  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53

    Rechtsmittel

    In dieser Verbindung liegt aber nicht das Schwergewicht; sie setzt keine Verabredung voraus, vollzieht sich vielmehr schon stillschweigend durch das gemeinschaftliche zeitliche und örtliche Zusammenwirken, der Beteiligten bei der Durchführung des Schmuggels (RGSt 54, 246).
  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
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  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 355/54
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  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 503/53

    Rechtsmittel

    Während bei diesem eine Verbindung zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl oder Raub vorausgesetzt wird, genügt für den Bandenschmuggel schon die Verbindung zu einer gemeinschaftlich ausgeführten Schmuggeltat (RGSt 54, 246; 66, 236, 242; BGH 1 StR 681/52 vom 24. Februar 1953).
  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 87/53

    Rechtsmittel

    Die Verbindung unter ihnen braucht nicht auf einer vorherigen Verabredung zu beruhen, sie kann sich bei Ausführung der Tat selbst und zwar auch stillschweigend vollziehen (RGSt 54, 246).
  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 445/53

    Rechtsmittel

    Auch das strafschärfende Merkmal der Bandenmässigkeit der Ausführung im Sinne des § 401 b Abs. 2 Nr. 1 RAbgO wird dadurch allein nicht ausgeschlossen, dass eine Gruppe Beteiligter erst diesseits der Grenze - etwa in grösserer Entfernung von ihr - körperlich und zeitlich zusammenwirkt (vgl RGSt 54, 246; BGH 4 StR 122/53 vom 2. Juli 1953).
  • BGH, 17.03.1953 - 1 StR 53/53

    Rechtsmittel

    Dazu gehört nicht notwendig, dass die Mitglieder der Bande gerade beim Verbringen des Gutes über die Grenze örtlich zusammenwirken (vgl. RGSt 54, 246; DOG NJW 1951, S 40 Nr. 17; BGHSt 3, 40, 45; OLG Bremen NJW 1950, S 882 Nr. 19).
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 122/53

    Rechtsmittel

    Im Falle 2 wartete der Angeklagte U. in Grenznähe verabredungsgemäß auf Bo., Ke. und A., die sich ihm gemeinsam für den Schmuggelgang zur Verfügung gestellt hatten, und nahm ihnen das aus dem Saargebiet eingeschwärzte Zigarettenpapier ab; daß das tatsächliche Zusammenwirken erst nach dem überschreiten der Grenze stattfand, ist ohne Belang, weil der Schmuggel noch nicht beendet war und es nicht erforderlich ist, daß die Täter gerade beim Verbringen der Ware über die Grenze körperlich zusammenwirken (RGSt 54, 246).
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