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   RG, 10.05.1922 - V 462/21   

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https://dejure.org/1922,258
RG, 10.05.1922 - V 462/21 (https://dejure.org/1922,258)
RG, Entscheidung vom 10.05.1922 - V 462/21 (https://dejure.org/1922,258)
RG, Entscheidung vom 10. Mai 1922 - V 462/21 (https://dejure.org/1922,258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unrichtigkeit des Grundbuchs, wenn unter der Herrschaft des Preuß. Allg. Landrechts ein Vorkaufsrecht als subjektiv-dingliches eingetragen, nach dem zugrundeliegenden Vertrag aber nur als persönliches bestellt worden ist. Geht auf denjenigen, der unter der Herrschaft des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkaufsrecht; Unrichtigkeit des Grundbuchs; Gutgläubiger Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    a) Das für den Erwerb einer Grunddienstbarkeit maßgebliche Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks (Senatsurt. v. 8. April 1988, V ZR 34/87, Rpfleger 1988, 353, 354; vgl. auch RGZ 104, 316/319) wies zu Unrecht das Wegerecht zu Lasten des Grundstücks Flst.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21

    Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher

    dd) Aufgrund des Erwerbs der Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 kommt es auf die Frage einer Buchersitzung gemäß § 900 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.8.1999 - 3 W 125/99, juris Rn. 16) oder eines gutgläubigen Erwerbs gemäß §§ 892 Abs. 1, 96 BGB (vgl. etwa RG Urteil vom 10.5.1922 - V 462/21, BeckRS 1922, 100257 Rn. 7 (RGZ 104, 316); Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.12.1986 - BReg …
  • BayObLG, 05.04.1982 - BReg. 2 Z 29/81

    Zur Bezeichnung eines Vorkaufsrechts bei Miteigentümern

    Das zugunsten des jeweiligen Inhabers des Miteigentumsanteils von 1/5 (der Beteiligten zu 2) eingetragene, aber - wie ausgeführt - nicht entstandene Vorkaufsrecht hätte durch den rechtsgeschäftlichen Erwerb des Beteiligten zu 3) hinsichtlich des erworbenen Anteils von 1/10 entstehen können, wenn der Beteiligte zu 3) dabei in Bezug auf die Bedeutung der Eintragung des Vorkaufsrechts als subjektiv-dingliches Recht gutgläubig gewesen wäre ( § 892 BGB ; RGZ 104, 316/318 f.).
  • BayObLG, 05.04.1982 - 2 BReg. Z 29/81

    Eintragung von Vorkaufsrechten im Grundbuch; Eintragung der Übertragung von

    Das zugunsten des jeweiligen Inhabers des Miteigentumsanteils von 1/5 (der Beteiligten zu 2) eingetragene, aber - wie ausgeführt - nicht entstandene Vorkaufsrecht hätte durch den rechtsgeschäftlichen Erwerb des Beteiligten zu 3) hinsichtlich des erworbenen Anteils von 1/10 entstehen können, wenn der Beteiligte zu 3) dabei in Bezug auf die Bedeutung der Eintragung des Vorkaufsrechts als subjektiv-dingliches Recht gutgläubig gewesen wäre ( § 892 BGB ; RGZ 104, 316/318 f.).
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