Rechtsprechung
RG, 22.06.1931 - VIII 658/30 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1931,489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Welche Eheschließungsform ist für eine von Ausländern verschiedenen Heimatsrechts im Ausland eingegangene Ehe zu erfordern? 2. Wie ist der Einfluß von Formmängeln, die nach dem Ortsrecht bestehen, auf die Gültigkeit einer solchen Ehe zu beurteilen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 161
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.09.2021 - XII ZB 309/21
Beurkundung einer Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung beim …
Soweit Zweifel an der Einhaltung sonstiger Formerfordernisse des Ortsrechts vorgebracht worden sind, ist das Oberlandesgericht zutreffend davon ausgegangen, dass sich auch die Folgen solcher etwaigen Formverstöße (Formverletzungsstatut) gemäß Art. 11 Abs. 1 Alt. 2 EGBGB nach dem jeweiligen Ortsrecht beurteilen (vgl. bereits RGZ 133, 161, 165 f.; OLG Bremen FamRZ 1975, 209, 211;… MünchKommBGB/Coester 8. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 157). - BGH, 12.01.1967 - III ZR 25/66
Gültigkeit eines Testaments - Vermächtnis in Gestalt einer lebenslangen Rente - …
Die entgegenstehende Entscheidung des Reichsgerichts in JW 1913, 333, nach welcher der Satz, daß für die Form eines Rechtsgeschäfts die Vorschriften des Ortes der Vornahme gelten, nur insoweit gelten könne, als die Sachnormen nichts Abweichendes bestimmten, ist durch die spätere ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts überholt (RGZ 88, 191, 192; 133, 161, 163; 138, 214, 216; 157, 257, 259; WarnRspr 1926 Nr. 15 = JW 1926, 375).