Rechtsprechung
RG, 28.06.1932 - VII 61/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zur Frage, wann nach § 625 ZPO. ein Urteil von Amts wegen zugestellt werden muß. 2. Kann eine Restitutionsklage nur dann auf § 580 Nr. 3 ZPO. gestützt werden, wenn durch das Straferkenntnis gerade der Teil des Zeugnisses als unrichtig nachgewiesen ist, auf welchen sich das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 137, 90
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung …
Die auf eine strafbare Handlung gestützte Restitutionsklage (§ 580 Nr. 1-5 ZPO) hat schon Erfolg, wenn die Straftat erwiesen ist (RGZ 137, 90, 94; OGHZ 3, 35 = NJW 1950, 105): das Urteil ist zunächst aufzuheben ("judicium rescindens"). - OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 32/02
Restitutionsgrund: Notwendige Kausalität von Falschaussage und gefälschter …
Die Klageabweisung durch den Senat in der Vorentscheidung gründet mithin nicht auf den Angaben des Zeugen, so dass sich nicht die Frage stellt, ob der Zeuge F. in einigen oder allen Punkten falsch ausgesagt hat und deshalb die Beweiskraft der Aussage im ganzen erschüttert ist (RGZ 137, 90). - BGH, 22.10.1955 - IV ZR 244/55
Rechtsmittel
Damals waren nur Urteile, durch die auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit der Ehe erkannt oder das Kindschaftsverhältnis verneint worden war, von Amts wegen zuzustellen, so daß eine solche Zustellung für das die Wiederaufnahmeklage abweisende Erkenntnis nicht in Betracht kam (RGZ 137, 90 [92, 93]).