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   RG, 11.10.1935 - VII 48/35   

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https://dejure.org/1935,363
RG, 11.10.1935 - VII 48/35 (https://dejure.org/1935,363)
RG, Entscheidung vom 11.10.1935 - VII 48/35 (https://dejure.org/1935,363)
RG, Entscheidung vom 11. Oktober 1935 - VII 48/35 (https://dejure.org/1935,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Frage der Abtretbarkeit des Anspruches auf Schlußentschädigung wegen Gewaltschadens vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. März 1928. 2. Wird die Verfügung eines zur gesamten Hand Berechtigten durch Genehmigung der übrigen Berechtigten wirksam? 3. Erlischt die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 149, 19
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift wird auch die Verfügung eines Berechtigten (ex nunc) wirksam, wenn er ohne Verfügungsmacht gehandelt hat und diese nachträglich wiedererlangt (BGHZ 123, 58, 62; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2003 § 185 Rn. 73; MünchKomm-BGB/Schramm 4. Aufl. § 185 Rn. 66), wie dies gerade in der Insolvenz des Schuldners zutreffen kann (vgl. RGZ 149, 19, 22).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Zwar ist nach herrschender Meinung auch die Übertragung erst künftig entstehender Forderungen im voraus zulässig (sog Vorausabtretung; BGHZ 7, 365, 367; BGHZ 88, 205, 206; Palandt/Heinrichs, aaO, § 398 Anm 4c; BSGE 28, 255, 257 = SozR Nr 36 zu § 183 RVO; BSGE 57, 211, 213 = SozR 1200 Art 2 § 18 Nr 1; BSG Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 - , zur Veröffentlichung vorgesehen; Seewald in Kasseler Kommentar, Stand: Oktober 1991, - Kass-Komm - § 53 SGB I RdNr 8), wobei zur Begründung dieser Ansicht auf § 185 Abs. 2 BGB verwiesen werden kann (Soergel/Zeiss, BGB 12. Aufl 1990, § 398 RdNr 7; Flume NJW 1959, 913, 916; Palandt/Heinrichs, aaO, § 398 Anm 4c; RGZ 149, 19, 22).
  • OLG Nürnberg, 22.09.2016 - 15 W 509/16

    Zurückweisung eines Eigentumsumschreibungsantrags wegen unwirksamer Verfügung

    Allerdings wird in Teilen der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur eine entsprechende Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB auf den Fall der vor Erklärung der Amtsannahme getroffenen Verfügungen einer zum Testamentsvollstrecker ernannten Person bejaht, die mit dem Amtsantritt des Testamentsvollstreckers von selbst und ex nunc wirksam würden (so LG Saarbrücken Rpfleger 2009, 375 Rn. 17 nach juris; MünchKommBGB/Zimmermann, 6. Aufl. § 2202 Rn. 4 m. w. N.; Staudinger/Reimann, BGB Neubearb. 2015, § 2202 Rn. 33 unter Hinweis auf RGZ 111, 250; 149, 19; ebenso - ohne weitere Begründung - OLG München Rpfleger 2005, 661 Rn. 21 nach juris; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung 4. Aufl. Abschn. E Rn. 136; Heckschen in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Aufl. 2014 § 2202 Rn. 4).

    Allerdings dürfe es sich zur Zeit der Verfügung nicht um völlig ungewisse in der Luft schwebende Zukunftshoffnungen handeln, es müssten vielmehr Ansprüche sein, die sich aus einer in sicherer Aussicht stehenden Fortentwicklung des Rechts in naher Zukunft ergeben werden (RGZ 149, 19, 22).

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Mit der Konkurseröffnung über das Vermögen der Firma We. KG endeten nach ganz überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht die von der KG mit ihren Abnehmern abgeschlossenen Kontokorrentverträge automatisch, ohne daß es einer Kündigung bedurft hätte (RGZ 125, 411, 416; 149, 19, 25; BGHZ 58, 108, 111; Schlegelberger/Hefermehl a.a.O. Rdn. 98; Baumbach/Duden a.a.O. Anm. 9 A; Mentzel/Kuhn KO 8. Aufl. § 23 Rdn. 15; Jaeger/Lent KO 8. Aufl. § 65 Anm. 8).
  • BGH, 18.06.1993 - V ZR 47/92

    Wirksamkeit von Grundstücksverfügungen mit Beendigung staatlicher

    Dieser anhand des Wegfalls der Verfügungsbeschränkung des Gemeinschuldners mit Ende des Konkurses (RGZ 149, 19, 22), des Vorerben mit Fortfall der Nacherbschaft (RGZ 110, 94, 95), des Erben nach Aufhebung der Nachlaßverwaltung (BGHZ 46, 221, 229) entwickelte Grundsatz findet auch auf die Wiederherstellung der Verfügungsbefugnis der Kläger Anwendung.
  • LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 5 T 341/08

    Antrag mit Amtsannahme

    Da es sich bei der materiell-rechtlichen Einigung über die Bestellung eines Nießbrauchs an dem Grundstück um ein Verfügungsgeschäft handelt, wurde diese Verfügung nach richtiger, wenn auch nicht unbestrittener Auffassung entsprechend § 185 Abs. 2 S 1 Alt 2 BGB mit dem Amtsantritt des Testamentsvollstreckers von selbst und ex nunc wirksam, da die Testamentsvollstreckung schon vor der Annahme des Amtes mit dem Erbfall beginnt und durch die Annahmeerklärung des Ernannten sich das Testamentsvollstreckeramt in seiner Person nur noch konkretisiert (OLG München ZEV 2006, 173, 174; RGZ 111, 247, 250; 149, 19, 22; Staudinger/Wolfgang Reimann (2003), § 2202 BGB Rn 32; Zimmermann in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004, § 2202 BGB, Rn 4; a.A.: Mayer in Beck'scher Online-Kommentar Hrsg: Bamberger/Roth, § 2202 Rn 13).
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