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RG, 15.05.1936 - VII 281/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann eine nach dem Beginn der Sperrfrist des § 3 der alten, des § 28 der geltenden Vergleichsordnung erfolgte Forderungspfändung die in § 845 Abs. 2 ZPO. bezeichnete Wirkung für eine vor der Sperrfrist erfolgte Pfändungsbenachrichtigung auslösen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 265
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03
Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung
aa) Das Reichsgericht hat dies angenommen (vgl. RGZ 83, 332, 334; 151, 265, 266 f).Zur Begründung hat es ausgeführt, dass es sich bei der durch die Benachrichtigung des Drittschuldners ausgelösten Arrestwirkung im Sinne von § 930 ZPO um eine wirkliche Pfandrechtsbegründung handele (RGZ 151, 265, 267; a.A. OLG Naumburg OLGRsp. 26, 401, 402).
- LG Detmold, 15.12.2006 - 3 T 330/06
Aufhebung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses trotz …
Dementsprechend nimmt die herrschende Meinung (…Zöller ZPO § 845 Rn. 5;… Stöber, Forderungspfändung, Rn. 805;… Uhlenbruck, Insolvenzordnung § 88 Rn. 9; Hartmann ZPO § 845 Rn.17;… Musielak-Becker ZPO § 845 Rn. 9; RGZ 151, 265 - für das frühere Vergleichsverfahren; LG L Rechtspfleger 1997, 268) an, dass die Vorpfändung ihre Wirkung verliert, wenn die Pfändung wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig wird.