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   RG, 28.04.1939 - III B 3/39   

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RG, 28.04.1939 - III B 3/39 (https://dejure.org/1939,614)
RG, Entscheidung vom 28.04.1939 - III B 3/39 (https://dejure.org/1939,614)
RG, Entscheidung vom 28. April 1939 - III B 3/39 (https://dejure.org/1939,614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche förmlichen Voraussetzungen hat der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist? 2. Ist die Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden nichtig, wenn er die Verlängerung bewilligt hat, obgleich dem Antrage die Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 307
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Dafür kann es ausreichen, daß der Geschäftsstellenbeamte den Beschluß in den äußeren Geschäftsgang gegeben hat (RGZ 160, 307, 309 f; BGHZ 85, 361, 364).
  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des

    Bereits das Reichsgericht hat entschieden, daß eine gewährte Fristverlängerung nicht deshalb nichtig ist, weil auf dem Antragsschriftsatz des Prozeßbevollmächtigten dessen Unterschrift fehlt (RGZ 160, 307, 309).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Demgegenüber kann das eher formale Kriterium zurücktreten, daß der Verlängerungsantrag als bestimmender Schriftsatz der Schriftform bedarf (RGZ 160, 307, 308 f.; offengelassen BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52, LM ZPO § 554 Nr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 159/02

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung- Zeitpunkt der Entstehung des

    Ein nicht zu verkündender Beschluss ist dann erlassen, wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb heraustritt (vgl. BGHZ 12, 248, 252; BGH VersR 1967, 1180 f.; BGH VersR 1974, 365; BGH NJW 1982, 888, 889; BGH NJW 1983, 633; BGH FamRZ 1987, 921, 922; BGHZ 133, 307, 310; BGH FamRZ 2000, 813, 815; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 319), wozu es genügt, dass der abgefasste und unterzeichnete Beschluss zum Zwecke der Zustellung an den Prozessbevollmächtigten in dessen Gerichtsfach (OLG Koblenz NJW-RR 1986, 935) oder in das Auslauffach der Geschäftsstelle eingelegt wird (RGZ 160, 307, 309 f.).

    Nach Aktenlage ist darüber hinaus festzustellen, dass der Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1998 an demselben Tag bereits in das Postausgangsfach der Geschäftsstelle gelangt ist (vgl. insoweit RGZ 160, 307, 309 f.).

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52

    Rechtsmittel

    Die Verfügung des Vorsitzenden, die Revisionsbegründungsfrist zu verlängern, ist wirksam, auch wenn der ihr zu Grunde liegende Antrag des Prozeßbevollmächtigten des Revisionsklägers nicht unterschrieben und daher mangelhaft ist (Bestätigung von RGZ 160, 307).

    In Übereinstimmung mit der einen gleichartigen Fall behandelnden Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 160, 307 ist der Senat der Ansicht, daß eine von einem gerichtsverfassungsmäßig bestellten Gericht oder seinem Vorsitzenden im Rahmen seiner Zuständigkeit erlassene Entscheidung nicht deswegen als nichtig angesehen werden kann, weil prozeßrechtliche Voraussetzungen nicht gegeben waren.

  • BGH, 27.06.1957 - III ZR 51/56

    Urteilszustellung an Verkündungs Statt

    Erfordernis ist, sondern daß "auch jeder anderen Tatsache, die das Hinausgehen mitteilungsreifer Verfügungen und Beschlüsse aus dem inneren Betrieb des Gerichts mit dessen Willen herbeiführt, die Wirkung zukommen" muß, "diesen Entscheidungen dadurch nach außen Bestand und Geltung zu verschaffen" (RGZ 150, 361 unter Hinweis auf die nähere Übersicht bei Walsmann JW 1933, 1769 ff; vgl. auch Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl III 2 b zu § 329 mit Hinweis RGZ 156, 385 und 160, 307).
  • BGH, 27.03.1963 - VIII ZR 186/61

    Aufklärungspflicht des Vertreters, Schriftform, Aufklärungspflicht des HV

    Denn das Fehlen einer solchen Prozeßvoraussetzung würde die Wirksamkeit einer über den Antrag hinausgehenden Fristverlängerung nicht in Frage stellen (vgl. RGZ 160, 307).
  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65

    Anmeldung eines Patents - Voraussetzung der Zulässigkeit einer Patentbeschwerde -

    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Rechtsprechung zur Frage des Wirksamwerdens nicht verkündeter Entscheidungen (RGZ 156, 385 mit Anmerkung Jaeger in ZZP 619 201 ff; 160, 307; BGHZ 25, 60, 63 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56] mit Anmerkung Johannsen in LM Nr. 1 zu § 775 ZPO; vgl. weiter BGHZ 4, 389, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; 14, 148, 150 ff [BGH 05.07.1954 - IV ZR 69/54]; BGH LM Nr. 2 zu § 329) läßt sich weder für noch gegen die in dem angefochtenen Beschluß und von der Anmelderin vertretenen Rechtsstandpunkte zwingend etwas entnehmen.
  • BAG, 05.06.1975 - 2 AZR 403/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Dazu ist erforderlich., daß die Verfügung entweder zur Post gegeben oder ins Anwaltsfach oder ins Abtragefach der Geschäfts stelle gelegt wird (vgl. RGZ 14, 257; RGZ 156, 585; RGZ 160, 307; BGHZ 4-, 389 [399] und BGHZ 21, 4-3 [4-5]).
  • BGH, 28.01.1971 - IX ZR 50/70

    Rechtsmittelbegründungsschrift - Rechtsanwalt - EigenhändigeUnterschrift -

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 183/64

    Aufgabe einer falschen Todesanzeige - Ansprüche gegen den Herausgeber, Verleger

  • OLG Stuttgart, 22.12.1981 - 17 UF 291/81

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens von Endentscheidungen in isolierten

  • BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 172/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.10.1951 - II ZB 19/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 195/80

    Verwechslung eines Prozessbevollmächtigten in den Beschlussabschriften im

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