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RG, 12.04.1940 - III 71/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zur vermögensrechtlichen Haftung der Soldaten gegenüber dem Reiche für Dienstversehen und zur Beschränkung des Rückgriffs des Reichs gegen sie. 2. Haben Soldaten im Falle verspäteter Auszahlung ihrer Gebührnisse einen Anspruch auf Verzinsung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 164, 1
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04
Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige …
Mit dieser Ausdehnung auf andere Amtsträger sollten indes nach dem damaligen Verständnis lediglich die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes in die Haftungsprivilegierung einbezogen werden (…vgl. Brand, Das deutsche Beamtengesetz, 4. Aufl. 1942, § 23 Anm. 1), zumal auch das Reichsgericht nur Organmitglieder oder abhängig Beschäftigte als Amtsträger im Sinne des § 839 BGB und des Art. 131 WRV anerkannt hatte (RGZ 104, 257 - Arbeiter- und Soldatenräte; 105, 334 - Unterwachtmeister der Sicherheitswehr; 118, 241 - Kanzleiangestellter; 142, 190 und 158, 95 - Feld- und Forsthüter; 159, 235 - Nachtwächter; 164, 1 - Soldat). - BGH, 28.10.1993 - III ZR 67/92
Rechtsstellung eines Beamten bei Verursachung eines Unfalls unter Verletzung von …
Daß es einem beamtenrechtlichen Rückgriff nicht entgegensteht, wenn der Dienstherr zugleich aus § 7 StVG haftet, hat das Berufungsgericht gleichfalls zutreffend dargelegt (vgl. RGZ 164, 1).