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   RG, 29.07.1940 - V 199/39   

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RG, 29.07.1940 - V 199/39 (https://dejure.org/1940,500)
RG, Entscheidung vom 29.07.1940 - V 199/39 (https://dejure.org/1940,500)
RG, Entscheidung vom 29. Juli 1940 - V 199/39 (https://dejure.org/1940,500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Frage, ob das Vertragswerk einer Schuhmaschinenfabrik, wenn sie die von ihr hergestellten Maschinen nur mietweise abgibt und dabei die Abnehmer in der Art der Verwendung der Maschinen vertraglich bindet, gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere als sittenwidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 165, 1
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2007 - 1 U 119/07

    Mietvertrag über 30 Jahre: Außerordentliche Kündigung eines Garagenmietvertrages;

    Auf der anderen Seite entspricht es zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung von Reichsgericht und Bundesgerichtshof, dass die 30-jährige Frist des § 544 Satz 1 BGB (bzw. dessen Vorgängervorschrift § 567 BGB a.F.) dann neu zu laufen beginnt, wenn der alte Mietvertrag beendet ist oder von den Vertragsparteien aufgehoben wird und diese einen neuen, selbstständigen Mietvertrag abschließen, zu dessen Abschluss keine Verpflichtung bestanden hat (grundlegend RGZ 165, 1, 21; BGH NJW 1996, 2028; Schmitt-Futterer/Lammel, a.a.O., § 544, Rn. 13; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 544, Rn. 6).
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZR 168/94

    Rechtliche Wirkung einer Verlängerung des Mietverhältnisses über 30 Jahre hinaus

    Es ist in Literatur und Rechtsprechung unbestritten, daß die 30-jährige Frist des § 567 BGB jedenfalls dann neu zu laufen beginnt, wenn der alte Mietvertrag beendet ist oder von den Vertragsparteien aufgehoben wird und wenn die Vertragsparteien dann einen neuen, selbständigen Mietvertrag abschließen, zu dessen Abschluß keine Verpflichtung bestanden hat (grundlegend RGZ 165, 1, 21, vgl. Soergel/Kummer, BGB 11. Aufl. § 567 Rdn. 3 und Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl. IV Rdn. 223, beide m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 101 W 4/19

    Anspruch auf Fortsetzung eines Pachtverhältnisses bei tatsächlicher

    Das Gleiche gilt, wenn ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zwang zum Abschluss von Kettenverträgen besteht, sofern die Gesamtdauer aller Verträge 30 Jahre übersteigt (RGZ 165, 1, 21 ff.; MüKoBGB/Bieber, a.a.O., Rn. 5; BeckOK BGB/Herrmann, 50. Ed. 01.05.2019, BGB § 544 Rn. 7).
  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 16/78

    Wirksamkeit der Ratenzahlungsvereinbarung über ein Pool-Billiard-Gerät - Bestehen

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (Senatsurteile vom 21. Mai 1957 a.a.O. und vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1256/1257) ist einhellig die Auffassung vertreten worden, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann wegen Verstosses gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteiles hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1971 - II ZR 79/69 = WM 1971, 857/858).
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. des erkennenden Senats vor, 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2) ist einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite.
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 31/84

    Leasingverträge als verdeckte Abzahlungsgeschäfte - Umgehungsgeschäfte; Wirksamer

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 80, 153, 160; Senatsurteile vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1255, 1257; 24. Januar 1979 - VIII ZR 16/78 = WM 1979, 491, 492 und 26. Mai 1982 - VIII ZR 123/81 = WM 1982, 849) wird einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist.
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 29/68

    Vermieterhaftung bei Grundstücksveräußerung

    In der Vereinbarung liegt ersichtlich auch und vornehmlich die - zulässige (vgl. RGZ 73, 341 und 165, 1, 21) - Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung, durch die die Verpächterin bewogen werden sollte, über den Fristablauf hinaus am Vertrage festzuhalten, also eine Art Reuegeld.
  • OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81

    Entscheidung durch Teilurteil zur Vermeidung nicht vertretbarer zeitlicher

    Es kann deshalb stets nur um das Ausmaß dieses Verlustes gehen (vgl. RGZ 165, 1, 15; BGH WM 1961, 57 f.), und es ist zugleich zu fragen, welche Nachteile, Vorteile und Motive insgesamt mit dem Rechtsgeschäft verbunden sind.
  • BGH, 10.03.1958 - II ZR 14/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen müßte, damit der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig wäre, zu dem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine verwerfliche Gesinnung der Klägerin hinzukommen (RGZ 165, 1 ff, 14).
  • BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 193/67

    Wirksamkeit eines Vertrages über den Verkauf einer ärztlichen Praxis - Ausbeutung

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (Urt. vom 21. Mai 1957 - VIII ZK 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2) ist einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nur dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite.
  • BGH, 24.05.1965 - VII ZR 46/63

    Wirksamkeit eines Teilzahlungsfinanzierungsvertrags - Wirksamkeit vorgenommener

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 51/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 274/62
  • BGH, 10.03.1958 - II ZR 21/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 187/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1967 - VII ZR 177/65

    Kündigung eines Architektenvertrages - Anfechtung eines Vergleiches wegen

  • BGH, 07.12.1951 - V ZR 59/50
  • BGH, 14.02.1963 - II ZR 144/60

    Verkauf einer Steuerberaterpraxis durch die Witwe des verstorbenen Praxisinhabers

  • BGH, 04.07.1956 - IV ZR 36/56

    Rechtsmittel

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