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   RG, 22.06.1917 - Rep. II. 30/17   

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RG, 22.06.1917 - Rep. II. 30/17 (https://dejure.org/1917,210)
RG, Entscheidung vom 22.06.1917 - Rep. II. 30/17 (https://dejure.org/1917,210)
RG, Entscheidung vom 22. Juni 1917 - Rep. II. 30/17 (https://dejure.org/1917,210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    In welchem Zeitpunkt entsteht der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrags? Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für den Marktpreis, den der Käufer bei Berechnung des abstrakten Schadens zugrunde zu legen hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Berechnung eines abstrakten Schadens wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrages

  • opinioiuris.de

    Zeitpunkt für die Berechnung eines abstrakten Schadens wegen Nichterfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 30
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    a) Der Gläubiger, der einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat, kann verlangen, wirtschaftlich so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (grundlegend RGZ 91, 30, 33; statt aller: Staudinger/Otto, BGB, 13. Aufl., § 325 Rdnr. 35 m.w.Nachw.).

    Freilich kommt der Frage, welchen Zeitpunkt des hypothetischen Abschlusses des Deckungsgeschäfts der Gläubiger seiner Schadensberechnung zugrunde zu legen hat, im Rahmen dieser Berechnungsart regelmäßig nur bei nennenswerten Preisschwankungen Bedeutung zu (vgl. die in RGZ 90, 423; 91, 30 entschiedenen Fälle).

  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Der Schaden, von dem die § § 249, 251 BGB ausgehen, besteht, wie auch das Berufungsgericht zutreffend anführt, in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich infolge des schadensstiftenden Ereignisses gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen wurde, wenn dabei der Ersatzanspruch selbst unberücksichtigt bleibt (vgl. u.a. RGZ 77, 99 [101]; 91, 30 [31]; BGHZ 11, 16 [26]).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Aus dem Vergleich beider Gewinnmöglichkeiten ist sodann der konkrete durch die Nichterfüllung bedingte Schaden zu errechnen (vgl. BGHZ 2, 310, 313 f; RGZ 91, 30).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

    Der Vermögensschaden besteht nach der Differenzhypothese im Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich infolge des schadenstiftenden Ereignisses gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde (RGZ 91, 30, 31; BGHZ 11, 16, 26; 27, 181, 183 f.; 40, 345, 347).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Erst aus der Vergleichung beider Gewinnmöglichkeiten läßt sich alsdann der konkrete durch die Nichterfüllung bedingte Schaden berechnen (RGZ 91, 30).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90

    Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen

    Dauerte die Bevollmächtigung oder Ermächtigung des Klägers bis zum 28. Februar 1985 an, wovon für die Revisionsinstanz auszugehen ist, konnte er auch für U. als Mitkäufer - diese Eigenschaft unterstellt - die als Willenserklärung zu wertende Erfüllungsverweigerung entgegennehmen (§ 164 Abs. 3 BGB) und ebenfalls für beide Mitkäufer die Leistung ablehnen (vgl. generell zu diesem Erfordernis BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - VIII ZR 138/87, WM 1988, 1171, 1172 unter 3 m.w.Nachw.; RGZ 91, 30, 31).
  • OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00

    Schadensersatz; Totalschaden

    Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrages soll den Gläubiger so stellen, wie er stehen würde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (allgemein: RGZ 91, 30, 33; BGH-Urteil vom 27.05.1998-VIII ZR 362/96-NJW 1998, 2901 f.).
  • BGH, 30.07.1954 - VI ZR 32/53

    Rechtsmittel

    Bei der hier in Betracht kommenden konkreten Schadensberechnung besteht der Schaden in dem Unterschiede zwischen der Vermögenslage, in welcher der Gläubiger bei ordnungsmäßiger Vertragserfüllung sein würde, und der Lage, die durch die Nichterfüllung eingetreten ist (BGHZ 2, 310; RGZ 91, 30 [33]).
  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 129/55

    Rechtsmittel

    Die Klägerin kann deshalb ihren konkreten Schaden ersetzt verlangen, der ihr dadurch entstanden ist, daß sie infolge der Leistungsverweigerung der Beklagten sich sonstwie hat helfen müssen, um die Löschung der Grundschuld herbeizuführen (RGZ 91, 30 [33]).
  • BGH, 20.03.1953 - I ZR 169/52

    Rechtsmittel

    Es bedarf zu ihrer Geltendmachung weder eines Verzuges, noch einer Fristsetzung unter Androhung der Ablehnung der Vertragserfüllung (RGZ 57, 105 [113 ff]; 91, 30 [31]; 93, 285 [287]; 103, 293; 104, 39 [41]; 149, 401 [403]; 161, 330 [332]).
  • BGH, 30.01.1954 - II ZR 28/53

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Holzliefervertrags - Schweigen als

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