Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.05.1982

Rechtsprechung
   KG, 22.06.1982 - 1 WF 2863/82   

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https://dejure.org/1982,18923
KG, 22.06.1982 - 1 WF 2863/82 (https://dejure.org/1982,18923)
KG, Entscheidung vom 22.06.1982 - 1 WF 2863/82 (https://dejure.org/1982,18923)
KG, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 1 WF 2863/82 (https://dejure.org/1982,18923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BRAGO §§ 121, 122, 125; PKHG Art. 5
    Prozeßkostenhilfe; Übergangrecht für die Rechtsanwaltsvergütung; Gebührenverzicht eines beigeordneten Rechtsanwalts im Rahmen der Prozeßkostenhilfe.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1981 - III ZB 9/81

    Rechtsanwalts-Gebühren - Armenrecht - Revision - Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 22.06.1982 - 1 WF 2863/82
    Die von dem Beteiligten zu 1) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. November 1981 (III ZB 9/81 - JurBüro 1982, 215) steht dem nicht entgegen; sie betrifft den wesentlich anders gelagerten Fall, daß einer Partei, nachdem bereits in einer früheren Instanz Armenrecht bewilligt worden war, nach dem Stichtag in einem höheren Rechtszug das Armenrecht bewilligt, und ihr ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.
  • BGH, 05.11.1981 - III ZR 139/79

    Vergütung eines im Revisionsrechtszug im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts -

    Auszug aus KG, 22.06.1982 - 1 WF 2863/82
    Dagegen verbleibt es auch nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes (vgl. die Entscheidung vom 5. November 1981 - III ZR 139/79 - JurBüro 1982, 213) bei den bisherigen Armenanwaltsgebühren, wenn das Armenrecht erstmals in demselben Rechtszug gewährt worden ist, wie das hier der Fall war.
  • OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03

    Beiordnung eines anderen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Ein solcher Ausschluss aber ist nach herrschender Meinung ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung des neu beigeordneten Anwalts nicht zulässig (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., § 121 Rz. 35; Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 25; Gebauer-Schneider, BRAGO 2002, § 125 Rz. 13; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 125 BRAGO, Rz. 12; Gerold-Schmidt-v. Eiken-Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 125 Rz. 4; Kalthoener-Büttner-Wrobel/Sachs, a.a.O., Rz. 538; OLG Köln, OLG-Report 2002, 132; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632; OLG Hamm, FamRZ 1995, 748; KG, JurBüro 1982, 1694), denn der Vergütungsanspruch des neu beigeordneten Anwalts ergibt sich aus seiner eigenen Tätigkeit im Rechtsstreit und den dadurch erfüllten Gebührentatbeständen.
  • KG, 11.01.1983 - 1 AR 66/81
    BRAGO § 134 Nr. 8. Demgegenüber meinen das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (JurBüro 1982, 729) und Mümmler (Anm. zu LAG Niedersachsen aaO, sowie zu Senat JurBüro 1982, 1694, ferner JurBüro 1982, 321, 342), die wortlautgemäße Anwendung von Art. 5 Nr. 1 PKHG auf die in Rede stehende Fallgruppe führe zwar zu unbefriedigenden Ergebnissen, sei aber durch eine sich in zulässigen Grenzen haltende Auslegung nicht vermeidbar.

    Aus dem gleichen Grunde kommt es, wenn die Beiordnung nicht mit der Armenrechtsbewilligung verbunden worden ist, sondern ihr nachfolgt, auf den Zeitpunkt der Armenrechtsbewilligung, nicht auf den der Beiordnung an (vgl. auch Senat JurBüro 1982, 1694).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.05.1982 - 10 W 50/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,19505
OLG Düsseldorf, 04.05.1982 - 10 W 50/82 (https://dejure.org/1982,19505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.1982 - 10 W 50/82 (https://dejure.org/1982,19505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 1982 - 10 W 50/82 (https://dejure.org/1982,19505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO § 124; BRAGO §§ 121, 122
    Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bei Aufhebung der Prozeßkostenhilfe.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1983, 94
  • Rpfleger 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.05.1961 - 1 W 742/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.1982 - 10 W 50/82
    Bereits für die Entziehung des Armenrechts nach § 121 ZPO war fast einhellig anerkannt, daß der Entziehungsbeschluß nur Wirkungen für die Zukunft entfaltet, falls ihm nicht ausnahmsweise ausdrücklich Rückwirkung beigemessen wird (vgl. die Nachweise in KG NJW 1961, 1587; KostRspr vor § 121 ZPO).
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    OLG Düsseldorf v. 04.05.1982 - 10 W 50/82, AnwBl 1983, 94 = JurBüro 1982, 1407 = Rpfleger 1982, 396).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 12 SF 622/15 E-B
    Die Aufhebung der PKH-Bewilligung bringt bereits begründete Honoraransprüche eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse grundsätzlich nicht zum Erlöschen (soweit ersichtlich ganz allgemeine Meinung: OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2005 - 14 WF 33/05 -, juris; LSG Berlin, Beschluss vom 08.09.2003 - L 3 B 13/03 U -, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.1990 - 7 Ta 421/89 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.11.1983 - 2 WF 163/83, 2 WF 168/83 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.1982 - 10 W 50/82 -, juris; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 124, Rn. 25; Groß in Groß Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 13. Auflage, § 124, Rn. 40).
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