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   BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94   

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https://dejure.org/1994,2235
BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Revision; Übergang; Berufungsführer; Landgericht; Revisionsbegründungsfrist; Unzulässig; Verwerfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 313, 322a, 335

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • StV 1994, 364
  • Rpfleger 1994, 430
  • BayObLGSt 1994, 86
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.04.1991 - 3 Ss 334/90
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Insbesondere kann eine Unwirksamkeit nicht daraus hergeleitet werden, daß das Landgericht schon vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entschieden und damit dem Angeklagten sein Recht, zwischen Berufung und Revision zu wählen, genommen hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ 1991, 506 ).
  • BayObLG, 30.06.1989 - RReg. 2 St 104/89

    Sprungrevision; Berufung; Übergang; Revisionsbegründungsfrist; Zulässig

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Zwar hätte er dennoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist noch die Revision wählen können (BayObLGSt 1989, 107 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Abgesehen von der eindeutig anders lautenden Erklärung des Nebenklägers würde ihm im Falle der Nichtzulassung der Berufung durch das Landgericht die von ihm angestrebte Befassung des Revisionsgerichts gänzlich genommen, da nach der Nichtannahme ein Wechsel zur Sprungrevision grds. nicht mehr zulässig ist (vgl. BayObLG MDR 1994, 822; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.07.2011 - 1 Ss 122/11 - juris).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Voraussetzungen einer

    ( BayObLG MDR 1994, 822; OLG Koblenz , JBlRP 2000, 22, KK- Kuckein § 335, Rn.16).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    Ob der Nichtannahmebeschluss auch dann ohne weiteres gegenstandlos wäre, wenn das Berufungsgericht unzulässigerweise vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist über die Nichtannahme entschieden und der Angeklagte erst anschließend endgültig die Sprungrevision gewählt hätte (so KG NStZ-RR 1999, 146 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 53; a.A. BayObLG StV 1994, 364 und Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999 für Fälle, in denen der Angeklagte sein Rechtsmittel zunächst als Berufung und erst nach der Nichtannahmeentscheidung, jedoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist als Sprungrevision bezeichnet hatte), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 25.07.2011 - 1 Ss 122/11

    Strafverfahren: Wechsel zur Revision nach Verwerfung einer Annahmeberufung

    Damit ist das Wahlrecht des Angeklagten erloschen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, 2 St RR 59, StV 1994, 364; Tolksdorf, Salger-FS, S. 405).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Die vorherige Übersendung der Akten an das Landgericht, der (abweichend von BayObLG StV 1994, 364 und KG, Beschluß vom 19. September 1996 - (5) 2 AR 142/96 (39/96) -) keine Konkretisierung des Rechtsmittels zugrunde lag, konnte diese nicht ersetzen.
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • OLG Jena, 09.01.2017 - 1 OLG 171 Ss 118/16

    Strafverfahren: Statthaftigkeit eines Wechsels zur Revision nach Verwerfung einer

    Denn wenn - wie hier - ein nach § 313 StPO anfechtbares Urteil ausdrücklich mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten wird, kann das Berufungsgericht hierüber jedenfalls dann sogleich entscheiden, wenn die (anderenfalls ins Leere laufende) Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO abgelaufen ist und sich aus dem Vorbringen des verteidigten Angeklagten keinerlei Hinweis auf ein mögliches künftiges Auswechseln des Rechtsmittels ergibt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2011, Az. 1 Ss 122/11, bei juris; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, Az. 2 St RR 59/94, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2002 - 3 Ss 290/02

    Eingruppierung eines unbestimmt eingelegten Rechtsmittels als Berufung oder

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  • OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die am 10. August 1995 ergangene Entscheidung des Landgerichts über die Nichtannahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig ist nach § 322 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit für das weitere Verfahren bindend (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1994, 364 ).
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Rechtsprechung
   KG, 25.04.1994 - 4 Ws 63/94   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 430
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 23.01.2002 - 3 Ws 5/02

    Umfang der zu erstattenden Übernachtungskosten des Strafverteidigers

    Vorliegend hatte der Anwalt daher Anspruch auf ein Einzelzimmer in einem guten Mittelklassehotel mit modernem Komfort (vgl. insoweit KG Berlin, RPfl 1994, 430).
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