Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 25.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - III-3 Ws 94/07   

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https://dejure.org/2007,5399
OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - III-3 Ws 94/07 (https://dejure.org/2007,5399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2007 - III-3 Ws 94/07 (https://dejure.org/2007,5399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2007 - III-3 Ws 94/07 (https://dejure.org/2007,5399)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Erstreckung der Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung; Eigenes Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Beiordnung als Pflichtverteidiger; Funktionelle Zuständigkeit der Strafkammer; Ablehnung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflichtverteidigerbestellung - Ablehnung und Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO

  • Burhoff online

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 309 Abs. 2; ; RVG § 48 Abs. 5 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Rechtsmittel bei Ablehnung der Erstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2008, 140
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
    In der Sache geht es hierbei nicht um die Pflichtverteidigerbestellung als solche, die ohnehin nicht rückwirkend erfolgen kann (vgl. BGH StV 1988, 378; OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG Berlin StraFo 2006, 200), sondern um die Bestimmung einer rein vergütungsrechtlichen Rückwirkung.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
    Denn der Verfahrensmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafkammer tritt (vgl. Senat in NStZ-RR 2001, 111; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 116).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 307/02

    Bestellung eines Verteidigers für das Hauptverfahren nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
    In der Sache geht es hierbei nicht um die Pflichtverteidigerbestellung als solche, die ohnehin nicht rückwirkend erfolgen kann (vgl. BGH StV 1988, 378; OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG Berlin StraFo 2006, 200), sondern um die Bestimmung einer rein vergütungsrechtlichen Rückwirkung.
  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
    Auch wenn man davon ausgeht, dass über die Erstreckung noch im Festsetzungsverfahren entschieden werden kann (so LG Freiburg RVGreport 2006, 183), wäre das Gericht bzw. das Beschwerdegericht und nicht der gemäß § 55 Abs. 1 RVG mit der Festsetzung zunächst befasste Urkundsbeamte zur Entscheidung berufen.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 1 Ws 279/00

    Beiordnung; Rechtsanwalt; Pflichtverteidiger; Beschwerde; Schwere der Tat;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
    Zwar hat der Pflichtverteidiger kein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung seiner Beiordnung als Pflichtverteidiger (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2000, 414; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 141 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.1987 - 1 Ws 32/87

    Verteidigung; Beamter; Volljurist; Schwurgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
    In der Sache geht es hierbei nicht um die Pflichtverteidigerbestellung als solche, die ohnehin nicht rückwirkend erfolgen kann (vgl. BGH StV 1988, 378; OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG Berlin StraFo 2006, 200), sondern um die Bestimmung einer rein vergütungsrechtlichen Rückwirkung.
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02

    Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
    Denn der Verfahrensmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafkammer tritt (vgl. Senat in NStZ-RR 2001, 111; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 116).
  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    In der Sache geht es hierbei nicht um die Pflichtverteidigerbestellung als solche, die ohnehin nicht rückwirkend erfolgen kann (vgl. BGH StV 1988, 378; OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG Berlin StraFo 2006, 200), sondern um die Bestimmung einer rein vergütungsrechtlichen Rückwirkung (so auch: OLG Düsseldorf Beschl. v. 2.4.2007 - 3 Ws 94/07, BeckRS 2007, 07914, beck-online).
  • OLG Hamburg, 20.11.2017 - 2 Ws 179/17

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vorausgegangene Tätigkeit als Wahlverteidiger

    Ungeachtet der Frage, ob ein Beschwerdegericht die in der Sache erforderliche Ermessensentscheidung zur Erstreckung selbst treffen könnte (bejahend: KG, Beschluss vom 27. September 2011, Az. 1 Ws 64/11, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2007, Az. 3 Ws 94/07, juris Rn. 7; Burhoff aaO. Rn. 211), ist eine solche Entscheidung dem Senat jedenfalls im Verfahren der weiteren Beschwerde nach §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 6 RVG verwehrt.
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 2 Ws 19/22

    Anspruch auf weitere Gebühr für Pflichtverteidiger für Tätigkeit im

    Deren Anfechtbarkeit richtet sich im Erkenntnisverfahren nach § 304 StPO (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2007 -3 Ws 94/07).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO , da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 - bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2004 - 3 Ws 94/07 - bei juris; Burhoff RVGreport 2004, 411).
  • OLG München, 15.10.2009 - 1 Ws 943/09

    Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung: Dauer einer

    4 Nach gefestigter Rechtsprechung der Strafsenate bei dem Oberlandesgericht München umfasst eine Pflichtverteidigerbeiordnung für das durchzuführende Prüfungsverfahren gemäß §§ 67 d, e StGB regelmäßig nur diesen konkreten Verfahrensabschnitt bis zur Rechtskraft des jeweiligen Fortdauerbeschlusses (vgl. Beschl. v. 21.04.06 Gz.: 1 Ws 323/06, Beschl. v. 09.03.2007 Gz.: 3 Ws 94/07, Beschl. v. 29.05.09 Gz.: 3 Ws 432/09).
  • OLG Hamm, 29.01.2008 - 4 Ws 9/08

    Anwaltsvergütung; Erstreckung; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Voraussetzungen der

    Die Beschwerde ist gem. § 304 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. April 2007 - 3 Ws 94/07 - unter Hinweis auf Burhoff, RVGreport 2004, 411).
  • OLG Rostock, 25.11.2013 - Ws 359/13

    Pflichtverteidigergebühren: Voraussetzung für die gebührenrechtliche Erstreckung

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, weil das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach (jetzt:) § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 - bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2004 - 3 Ws 94/07 - bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 Ws 64/10 -, juris; Burhoff RVGreport 2004, 411; ders. in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. § 48 Rdz. 154 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10

    Verfahren der Vollstreckung einer Maßregel: Voraussetzungen für die Auswechslung

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Beiordnung eines Verteidigers im Vollstreckungsverfahren gelte nur für den jeweiligen Vollstreckungsabschnitt (vgl. KG, Beschluss vom 03. August 2001 - 5 Ws 380/01; OLG Schleswig, SchlHA 1989, 105; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252; OLG München, Beschluss vom 09. März 2007 - 3 Ws 94/07 -), stimmt der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht zu.
  • KG, 17.03.2009 - 1 Ws 369/08

    Pflichtverteidigergebühr: Bemessung der Vergütung des vor der Beiordnung als

    Der Senat kann offen lassen, ob eine Entscheidung über die Erstreckung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2007 - 3 Ws 94/07 - bei juris) oder, wie die Beschwerdeführerin meint, wegen der allgemein angenommenen Unzulässigkeit einer nachträglichen Pflichtverteidigerbestellung ausgeschlossen ist.
  • LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der

    Für die Anfechtung eines entsprechenden Beschlusses gelten daher die allgemeinen Regeln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2007, 3 Ws 94/07).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

  • LG Düsseldorf, 12.01.2012 - 11 KLs 42/10

    Erstreckung der Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung

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Rechtsprechung
   LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07   

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https://dejure.org/2008,16647
LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07 (https://dejure.org/2008,16647)
LG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2008 - 3 Qs 188/07 (https://dejure.org/2008,16647)
LG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 3 Qs 188/07 (https://dejure.org/2008,16647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 48 Abs. 5 S. 3 des Gesetzes über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG) nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens

  • rechtsportal.de

    RVG § 48 Abs. 5
    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht - Pflichtverteidiger: Nachträgliche Entscheidung über Erstreckung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2008, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07

    Höhe der Vergütung des beigeordneten Nebenklägervertreters

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Dadurch wird verhindert, dass dem zunächst als Wahlverteidiger tätigen Rechtsanwalt nur wegen des späteren Zeitpunkts seiner Beiordnung bzw. Bestellung nicht seine gesamte Tätigkeit aus der Staatskasse vergütet wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2007, 2 Ws 300/07).
  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Anders als die Pflichtverteidigerbestellung ist die Erstrekkungsentscheidung gem. § 48 Abs. 5 S. 3 RVG jedoch rein kostenrechtlicher Natur, während die Entscheidung nach § 140 StPO die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden bzw. laufenden Verfahren gewährleisten soll (OLG Düsseldorf, a.a.O.; LG Freiburg, Beschluss vom 13.03.2006, 2 Qs 3/06).
  • LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Eine Anordnung gem. § 48 Abs. 5 S. 3 RVG kommt nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. a.a.O) insbesondere dann in Betracht, wenn in den hinzuverbundenen Verfahren eine Bestellung ohne die Verbindung unmittelbar bevorgestanden hätte (LG Berlin, Beschluss vom 28.09.2005, 505 Qs 167/05).
  • OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06

    Gebührenrechtliche Rückwirkung der Beiordnung auf verbundene Verfahren in denen

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass die Rückwirkung der Beiordnung sich nicht automatisch auf verbundene Verfahren erstrecken, sondern dem Gericht nur die Möglichkeit zur Erstreckung eingeräumt werden soll (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.2007, 1 Ws 575/06; BT-Drs. 15/1971 S. 201).
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-110/05

    Pauschgebühr; Verbindung von Verfahren; Erstreckung; Beiordnung als

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Insoweit ist für eine Ermessensentscheidung nach Satz 3 kein Raum (OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2005, 2 (s) Sbd VIII-110/05).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Für die Anfechtung eines entsprechenden Beschlusses gelten daher die allgemeinen Regeln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2007, 3 Ws 94/07).
  • LG Dresden, 19.02.2007 - 3 Qs 11/07
    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren zum Pflichtverteidiger ist jedoch schlechthin unzulässig, unwirksam und mithin ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hat, seine Bestellung vor Abschluss des Verfahrens, gleich in welchem Verfahrensstadium, beantragt hatte (siehe Beschluss der Kammer vom 19.02.2007, 3 Qs 11/07 m.w.N. ) .
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Soweit sich die Gerichte bisher mit dieser Frage befaßt haben, gehen sie übereinstimmend davon aus, daß die Antragstellung auch nachträglich möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2007 - 3 Ws 4/07 - LG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 3 Qs 188/07 - LG Freiburg, Beschluß 13. März 2006 - 2 Qs 3/06 - alle bei juris).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. KG StraFo 2012, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2007, Az. 3 Ws 94/07 - juris - OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2008, Az. 4 Ws 9/08 - juris - LG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az. 3 Qs 188/07 - juris - Burhoff, RVG, 2. Auflage, § 48, Rdnr.: 31 m.w.N.).
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