Rechtsprechung
OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühren: Höhe der Auslagenpauschale in einer Beratungshilfesache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 Abs. 6 RVG; § 55 RVG; § 56 RVG; Nr. 7002 VV RVG; § 26 S. 2 BRAGO; § 133 S. 2 BRAGO
Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 Vergütungsverzeichnis zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV RVG) des in einer Beratungshilfesache tätigen Rechtsanwalts i.R. einer Beschwerde; Zulässigkeit von fiktiven ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 Vergütungsverzeichnis zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV RVG) des in einer Beratungshilfesache tätigen Rechtsanwalts i.R. einer Beschwerde; Zulässigkeit von fiktiven ...
- Judicialis
VV-RVG Nr. 7002
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 7002
Höhe der Telekommunikationspauschale im Rahmen der Beratungshilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 31.10.2008 - 3a T 154/08
- OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Papierfundstellen
- RVGreport 2009, 311
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559). - BGH, 11.01.2007 - IX ZR 55/03
Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Nachdem der Gebührentatbestand der Nr. 7002 VV-RVG allgemein auf "Gebühren" abstellt und nicht zweifelhaft ist, dass auch die Beratungshilfegebühren Gebühren in diesem Sinne sind, bedurfte es einer klarstellenden Regelung nicht (vgl. Norbert Schneider, Anm. zu OLG Dresden AGS 2008, 60). - OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08
Höhe der Auslagenpauschale des Beratungshilfeanwalts
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559). - OLG Bamberg, 29.08.2007 - 4 W 74/07
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559).
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Nr. 7002 VV
Auslagenpauschale - Strafvollstreckungsverfahren - Beschwerdeverfahren - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung der Auslagenpauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen im Beschwerdeverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Auslagenpauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen im Beschwerdeverfahren
- Burhoff online
Auslagenpauschale, Strafvollstreckungsverfahren; Beschwerdeverfahren
- rechtsportal.de
RVG § 15 Abs. 2 S. 2; RVG -VV Nr. 7002
Anfall und Erstattungsfähigkeit einer weiteren Telekommunikationspauschale im Beschwerdeverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 7002 VV RVG, § 15 RVG
Das Strafvollstreckungsverfahren und die Beschwerde gegen die Entscheidung in diesem Verfahren bilden zwei Angelegenheiten. Es entstehen zwei Auslagenpauschalen.
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auslagen im Strafvollstreckungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 20.10.2008 - 51 StVK 267/07
- OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08
Papierfundstellen
- RVGreport 2009, 311
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 14.07.2005 - 1 Ws 285/05
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für Beschwerde in Strafvollstreckungssachen
Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08
Zu diesen Gebühren gehört auch die Auslagenpauschale (ebenso OLG Schleswig, AGS 2005, 444 [OLG Schleswig 14.07.2005 - 1 Ws 285/05] , ohne weitere Begründung).