Rechtsprechung
   LG Koblenz, 06.07.2010 - 9 Qs 67/10   

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https://dejure.org/2010,21518
LG Koblenz, 06.07.2010 - 9 Qs 67/10 (https://dejure.org/2010,21518)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2010 - 9 Qs 67/10 (https://dejure.org/2010,21518)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 9 Qs 67/10 (https://dejure.org/2010,21518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Verzicht, Gebühren, Anfechtung

  • Burhoff online

    Gebührenverzicht, Anfechtbarkeit, Pflichtverteidigergebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung bei Verzicht eines Pflichtverteidigers auf die Pflichtverteidigervergütung vor Festsetzung der Wahlverteidigervergütung sowie der Aufrechnung von Wahlverteidigergebühren wegen offener Gerichtskosten seitens der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 56 Abs. 1; StPO § 154 Abs. 2
    Anspruch auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung bei Verzicht eines Pflichtverteidigers auf die Pflichtverteidigervergütung vor Festsetzung der Wahlverteidigervergütung sowie der Aufrechnung von Wahlverteidigergebühren wegen offener Gerichtskosten seitens der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ich habe verzichtet - sind die Gebühren jetzt weg?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verzicht ist Verzicht - also Vorsicht, wenn es um Gebühren geht.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2010, 461
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aachen, 10.03.2020 - 60 Qs 8/20

    Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidigervergütung; Verzicht; Doppelbelastung;

    Ein von einem Wahlverteidiger erklärter Verzicht auf seine Pflichtverteidigergebühren kann weder zurückgenommen noch angefochten werden (Anschluss an Landgericht Koblenz, Beschl. v. 06.07.2010 - 9 Qs 67/10).

    Mit Verfügung vom 13.11.2019 hat die Rechtpflegerin bei dem Amtsgericht XXX dem Verteidiger des ehemaligen Angeklagten unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 06.07.2010 (Az.: 9 Qs 67/10) mitgeteilt, dass eine Rücknahme der Verzichtserklärung "nicht vorgesehen" sei.

    Insoweit hat bereits das Amtsgericht zutreffend auf die Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 06.07.2010 (Az.: 9 Qs 67/10) hingewiesen, das hierzu ausgeführt hat:.

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