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   OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - VI-3 Kart 8/07 (V)   

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OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - VI-3 Kart 8/07 (V) (https://dejure.org/2007,5095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 8/07 (V) (https://dejure.org/2007,5095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - VI-3 Kart 8/07 (V) (https://dejure.org/2007,5095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer materiellen Beschwer als Zulassungsvoraussetzung für eine Anfechtungsklage gegen eine Netzentgeltgenehmigung; Eingriff in eine rechtlich geschützte Position eines Netznutzers und Entstehung eines unmittelbaren wirtschaftlichen Nachteils als Voraussetzung ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine materielle Beschwer des Netznutzers durch Netzentgeltgenehmigung; zur Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung; zum Umfang der Nachweispflicht der Regulierungsbehörde; Zulässigkeit der "Verböserung"

  • Judicialis

    EnWG § 23a; ; EnWG § 66 Abs. 2 Nr. 3; ; EnWG § 79 Abs. 1 Nr. 3; ; EnWG § 83 Abs. 1 Satz 4; ; GasNEV § 4; ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2; ; VwVfG § 43 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2008, 86
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Naumburg, 16.04.2007 - 1 W 25/06

    Zum Energiewirtschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Diese Rechtsstellung muss dem Netzbetreiber, der sich ab Erteilung der Genehmigung darauf einstellen muss, dass mit diesem Wirkungszeitpunkt entweder das genehmigte oder das materiell zu genehmigende Entgelt wirksam wird, erhalten werden (so auch OLG Naumburg, - 1 W 25/06- Beschluss vom 16. April 2007, S. 26 f. BA; OLG Koblenz - W 605/06 - Beschluss vom 4. Mai 2007, S. 40 BA).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2007 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss Kürzung der Netzzugangsentgelte hinnehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Der Senat nimmt insoweit auf seine Ausführungen in dem den Parteien bekannten Beschluss vom 09. Mai 2007 - VI-3 Kart 289/07 (V) "V.l" (RdE 2007, 193) Bezug.
  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Ihr kommt daher kein drittschützender Charakter zu, so dass der Tarifkunde auf die inhaltliche Kontrolle der Tarifhöhe im Zivilrechtsweg beschränkt ist (BVerwGE 95, 133 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2007 - 3 Kart 459/06

    Antrag eines Netzbetreibers auf Umrechnung historischer Anschaffungskosten und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Dies stellt - nach den vom Senat gewonnenen Erkenntnissen aus weiteren Beschwerdeverfahren auch für die Bundesnetzagentur - schon grundsätzlich keinen "Nachweis" dar (s. nur: Senatsbeschluss vom 26.09.2007, VI-3 Kart 459/06 (V) "Stadtwerke Hannover").
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 3 Kart 466/06

    Eilrechtsschutz bei Begehr eines höheren Entgeltes für den Netzzugang nach EnWG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es daran aber regelmäßig im Verhältnis zum Netznutzer, weil es sich bei der Entgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG nur um ein Höchstentgelt handelt, das keine unmittelbare Wirkung auf die Vertragsverhältnisse zwischen dem Netzbetreiber und den Netznutzern hat (Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2006, VI-3 Kart 144-149/06 (V), vom 2. November 2006, VI-3 Kart 165/06 (V) und vom 22. November 2006, VI -3 Kart 466/06 (V)).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 Kart 17/07

    Genehmigung des Netzentgeltes des Betreibers eines Elektrizitätsverteilnetzes;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Die Annahme eines Zinssatzes von 4, 8 % begegnet nach der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11.07.2007 - VI - 3 Kart 17/07 (V) "Bad Honnef", S. 13 BA) keinen Bedenken.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2006 - 3 Kart 165/06

    Voraussetzungen der Beiladung im Verfahren der Bundesnetzagentur zur Genehmigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es daran aber regelmäßig im Verhältnis zum Netznutzer, weil es sich bei der Entgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG nur um ein Höchstentgelt handelt, das keine unmittelbare Wirkung auf die Vertragsverhältnisse zwischen dem Netzbetreiber und den Netznutzern hat (Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2006, VI-3 Kart 144-149/06 (V), vom 2. November 2006, VI-3 Kart 165/06 (V) und vom 22. November 2006, VI -3 Kart 466/06 (V)).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 3 Kart 144/06

    Genehmigungsverfahren bzgl. der Entgelte für den Stromnetzzugang; Sofortige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es daran aber regelmäßig im Verhältnis zum Netznutzer, weil es sich bei der Entgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG nur um ein Höchstentgelt handelt, das keine unmittelbare Wirkung auf die Vertragsverhältnisse zwischen dem Netzbetreiber und den Netznutzern hat (Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2006, VI-3 Kart 144-149/06 (V), vom 2. November 2006, VI-3 Kart 165/06 (V) und vom 22. November 2006, VI -3 Kart 466/06 (V)).
  • OLG München, 22.02.2007 - Kart 2/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Eine solche besondere Regelung stellt indessen - wie bereits die Beschlusskammer in der angefochtenen Entscheidung auf S. 16 zutreffend ausgeführt hat - § 5 Abs. 2 GasNEV dar, wonach Fremdkapitalzinsen in ihrer tatsächlichen Höhe, höchstens jedoch in der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen einzustellen sind (s.a. OLG München, Beschluss vom 22.02.2007, Kart 2/06, S. 7 BA; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2007, VA 5/06 (Kart), S. 7 BA).
  • OLG Bamberg, 21.02.2007 - VA 5/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07
    Eine solche besondere Regelung stellt indessen - wie bereits die Beschlusskammer in der angefochtenen Entscheidung auf S. 16 zutreffend ausgeführt hat - § 5 Abs. 2 GasNEV dar, wonach Fremdkapitalzinsen in ihrer tatsächlichen Höhe, höchstens jedoch in der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen einzustellen sind (s.a. OLG München, Beschluss vom 22.02.2007, Kart 2/06, S. 7 BA; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2007, VA 5/06 (Kart), S. 7 BA).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes

    Auch in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2009 (EnVR 79/07 - SWU Netze) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Bundesnetzagentur auf das negative Eigenkapital den damaligen EK-I - Zinssatz angewandt, wie sich den Feststellungen des erkennenden Senats im Tatbestand des aufgehobenen Beschlusses vom 24.10.2007 (VI-3 Kart 8/07) entnehmen lässt.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 16/07

    Zu den Anforderungen an die Voraussetzungen "gesicherter Erkenntnisse" - Zu den

    Zu solchen "Kostenbestandteilen" gehört im Rahmen des § 7 GasNEV auch das Umlaufvermögen (vgl. Senat, Beschl. vom 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 - S. und VI-3 Kart 472/06 - b.).

    Von daher ist es ausreichend, aber auch erforderlich, wenn eine hinreichende, empirisch belegbare Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der konkrete Kostenbestandteil atypisch für wirtschaftliches Verhalten im funktionierenden Wettbewerb ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 - S.).

    Bei ihr hat der Verordnungsgeber - wie der Vergleich mit § 7 Abs. 4 GasNEV zeigt - für die Zubilligung eines branchenspezifischen Risiko- oder Wagniszuschlags keinen Anlass gesehen (vgl. Senat, Beschl. v. 26.09.2007, VI-3 Kart 459/06 (V) - St H; Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 472/06 (V) - b; Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 (V) - S:).

    Im Beschwerdeverfahren nach § 75 EnWG ist der Bescheidungsausspruch bei fehlender Spruchreife eines Verpflichtungsbegehrens entsprechend § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO zulässig (Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 - S.; Salje, EnWG, 2006, Rdnr. 16 zu § 83; für §§ 63 ff GWB: Karsten Schmidt in: Immenga/ Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., Rdnr. 19 zu § 71; Bechtold, GWB, 4. A., Rdnr. 5 zu § 71).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 Kart 13/07

    Pflicht des Netzbetreibers zum Nachweis der der Netzentgeltkalkulation zugrunde

    Dabei sprechen Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Norm gegen eine Kürzung der Bilanzwerte des Umlaufvermögens unter dem Gesichtspunkt der Betriebsnotwendigkeit (vgl. Senat, Beschl. vom 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 - SWU Netze und VI-3 Kart 472/06 - badenova; VI-3 Kart 16/07 (V) - Bad Honnef (Gas)).

    Von daher ist es ausreichend, aber auch erforderlich, wenn eine hinreichend empirisch belegbare Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der konkrete Kostenbestandteil atypisch für ein wirtschaftliches Verhalten im funktionierenden Wettbewerb ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 - SWU-Netze).

    Bei ihr hat der Verordnungsgeber - wie der Vergleich mit § 7 Abs. 4 GasNEV zeigt - für die Zubilligung eines branchenspezifischen Risiko- oder Wagniszuschlags keinen Anlass gesehen (vgl. Senat, Beschl. v. 26.09.2007, VI-3 Kart 459/06 (V) - Stadtwerke Hannover; Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 472/06 (V) - badenova; Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 (V) - SWU Netze).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 3/07

    Bundestarifordnung Elektrizität umfasst BOElt 1989 und Vorläuferregelwerk -

    Nach erneuter Prüfung bleibt der Senat bei der den Beteiligten bekannten Rechtssprechung (vgl. Senat, ZNER 2007, 205 - Vattenfall; zur GasNEV: Beschl. v. 11.07.2006, VI 3 Kart 459/06 (V)-Stadtwerke Hannover; v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07-SWU-Netze).

    Im übrigen ist die Regulierungsbehörde im Rahmen der Neubescheidung an einer "Verböserung" nicht angegriffener Kalkulationsansätze und Berechnungsmethoden nicht gehindert (vgl. Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 08/07 (V) - SWU-Netze).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 26/08

    Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis im Verfahren der Festlegung neuer

    Die Verfahrensbeteiligung Dritter hat grundsätzlich nur eine dienende Funktion gegenüber dem Verfahrensziel, sie dient in der Regel dem objektiv-rechtlichen Ziel einer breiteren Beurteilungs- und damit besseren Entscheidungsgrundlage der Behörde (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 (V), RdE 2008, 86 ff. = VersorgW 2008, 55 ff.; BGH WuW/E DE-R 1857, 1858 "pepcom").

    Diese ist nur dann gegeben, wenn der Betroffene durch die angefochtene Verfügung der Kartell- oder Regulierungsbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen ist (BGH WuM 2009, 55; WuW/E DE-R 2138, 2140 "Anteilsveräußerung"; BGHZ 155, 214, 217 "Habet/Lekkerland"; Senat RdE 2008, 86 ff.; eingehend: Peters, Rechtsschutz Dritter im EnWG, S. 168 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

    Die Verfahrensbeteiligung Dritter hat grundsätzlich nur eine dienende Funktion gegenüber dem Verfahrensziel, sie dient in der Regel nur dem objektiv-rechtlichen Ziel einer breiteren Beurteilungs- und damit besseren Entscheidungsgrundlage der Behörde (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 (V), RdE 2008, 86 ff. = VersorgW 2008, 55 ff.; BGH WuW/E DE-R 1857, 1858 "pepcom").
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 113/13

    Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers

    Dies ist bei den einzelnen über die Regulierungsformel nach Anlage 1 zu § 7 ARegV in die Erlösobergrenzen einfließenden Kostenbestandteilen und Kalkulationsgrundlagen nicht der Fall (BGH, Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, juris RN 29 - E.ON Hanse AG; Beschluss vom 14.04.2015, EnVR 16/14, RN 14 zur Erlösobergrenzenfestsetzung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07, juris RN 114 zur Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 3 Kart 78/07

    Genehmigung der Netzentgelte eines Stromversorgers hinsichtlich der Kosten für

    Bei ihr hat der Verordnungsgeber - wie der Vergleich mit § 7 Abs. 5 StromNEV zeigt - für die Zubilligung eines branchenspezifischen Risiko- oder Wagniszuschlags keinen Anlass gesehen (vgl. Senat, Beschl. v. 26.09.2007, VI-3 Kart 459/06 (V) - Stadtwerke Hannover; Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 472/06 (V) - badenova; Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 (V) - SWU Netze).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 94/14

    Umfang der Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Berechnung der

    Auch in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2009 (EnVR 79/07) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Bundesnetzagentur auf das negative Eigenkapital den damaligen EK-I - Zinssatz angewandt, wie sich den Feststellungen des erkennenden Senats im Tatbestand des aufgehobenen Beschlusses vom 24.10.2007 (VI-3 Kart 8/07) entnehmen lässt.
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 1202/16

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Stromanbieterin gegen die Festlegung der

    Diese Zielsetzung wie auch die nunmehr in der ARegV geregelte Entgeltregulierung bringen zum Ausdruck, dass es dem Gesetzgeber nicht um die Interessen einzelner Netznutzer oder Wettbewerber, sondern um die Förderung der gemeinsamen Nutzerinteressen durch Förderung des Wettbewerbs geht (Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 (V), zur Entgeltgenehmigung nach § 23a ARegV).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 3 Kart 5/08

    Angreifbarkeit der Verprobungsrechnungsmodalitäten mit der Beschwerde gegen die

  • OLG München, 20.05.2010 - U (K) 4653/09

    Überhöhte Zahlungen von Stromnetznutzungsentgelten: Ausschluss von

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 Kart 39/07

    Abstellung auf volle Jahresbeträge für die Berechnung der Abschreibungen auch für

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Kart 46/07

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Beschwerden gegen Entscheidungen der

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festlegung eines Modells der zentralen

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - 3 Kart 70/07

    Kürzung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bei der Genehmigung der

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 3 (Kart) 5/08

    Zum Prüfungsgegenstand einer Beschwerde gegen die Entgeltgenehmigung - Zum

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