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   OLG Hamm, 24.03.1982 - 6 WF 77/82   

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https://dejure.org/1982,9571
OLG Hamm, 24.03.1982 - 6 WF 77/82 (https://dejure.org/1982,9571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.1982 - 6 WF 77/82 (https://dejure.org/1982,9571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 1982 - 6 WF 77/82 (https://dejure.org/1982,9571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    GKG §§ 12, 19a
    Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes für die Regelung der elterlichen Sorge für mehrere Kinder im Scheidungsverbund.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1982, 314
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    OLG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2007 - 1 Ws 334-336/07 - juris [Tenor zu 2.] und vom 9. Mai 2006 - 1 Ws 102/06 - juris Rdn. 14 [Kostentragung ohne besonderen Ausspruch]), da Gerichtskosten nicht in Betracht kommen und der Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen ohnehin selbst zu tragen hat (vgl. [zu einer Kostenbeschwerde] OLG Celle, Beschluss vom 21. Dezember 1981 - 3 Ws 40/81 -, Rpfleger 1982, 314).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2006 - 16 WF 82/06

    Bemessung des Streitwerts, wenn eine Scheidungsfolgensache mehrere Kinder

    Der Senat folgt insoweit aber der überwiegenden Rechtsprechung, dass allein der Umstand, dass mehrere Kinder betroffen sind, für sich allein noch keine Erhöhung rechtfertigt (Erhöhung nach Umfang und Schwierigkeit: OLG Hamm Rpfleger 1987, 265; OLG Bamberg JurBüro 1983, 1072; OLG Köln JurBüro 1981, 588; OLG Frankfurt JurBüro 1981, 245 m. zust. Anm. Mümmler; OLG Bamberg JurBüro 1980, 241 m. zust. Anm. Mümmler a.a.O. 242; Wert von 1.500 DM - vergl. § 12 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 GKG a.F. - kann auch angenommen werden, wenn die Sache mehrere Kinder betrifft: OLG Saarbrücken FamRZ 1984, 1031 LS.; Erhöhung für sich allein noch nicht bei mehreren Kindern gerechtfertigt: OLG Hamm, JurBüro 1982, 1050 m. zust. Anm. Mümmler a.a.O. 1051: Erhöhung wegen erhöhter Bedeutung für die Eltern: OLG Hamm, Beschl. v. 29. September 1978 - 1 WF 449/78 - sieben Kinder; OLG Hamm, Beschl. v. 12. September 1978 - 1 WF 436/78 - zwei Kinder; Verdoppelung bei drei Kindern und jeweils unterschiedlichen Verhältnissen: OLG Hamm, Beschl v. 20 März 2001 - 2 WF 83/01).
  • OLG Rostock, 13.08.2010 - I Vollz (Ws) 9/10

    Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Maßnahme im Strafvollzug: Sofortige Beschwerde

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil das Gerichtskostengesetz für den Fall einer erfolglosen sofortigen Beschwerde, über die - wie hier - nach § 120 Abs. 1 StVollzG, § 311 StPO das Oberlandesgericht zu entscheiden hatte, das Gerichtskostengesetz in den Nrn. 3810 ff. der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG keinen Gebührentatbestand vorsieht (Kamann/Volckart a.a.O. § 121 Rdz. 5; OLG Celle RPflger 1982, 314).
  • OLG Jena, 08.07.1999 - 1 WF 103/99

    Erhöhung der Festsetzung des Streitwertes der Hauptsache

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  • OLG Düsseldorf, 01.04.1986 - 1 Ws 679/85

    Mehrkosten; Erstattungsfähige Aufwendungen für einen Rechtsanwalt;

    Eine weitere Ausnahme von dem vorerwähnten Grundsatz [, daß Mehrkosten eines auswärtigen Verteidigers i. d. R. nicht erstattungsfähig sind,] kommt in Schwurgerichtssachen dann in Betracht, wenn der Beschuld., der an seinem Wohnort verhaftet wird und dort einen Rechtsanwalt zum Verteidiger bestellt, bei späterer Verlegung diesen Rechtsanwalt beibehält (vgl. auch Mümmler in JurBüro 1982, 1050 m. zahlr. Rechtspr.-Nachw.).
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