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   OLG Stuttgart, 10.08.1983 - 8 W 161/83   

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https://dejure.org/1983,2609
OLG Stuttgart, 10.08.1983 - 8 W 161/83 (https://dejure.org/1983,2609)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.1983 - 8 W 161/83 (https://dejure.org/1983,2609)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 1983 - 8 W 161/83 (https://dejure.org/1983,2609)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 1390
  • MDR 1984, 152
  • Rpfleger 1983, 493
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters

    (1) Richtig ist allerdings, dass die Auffassung vertreten wird, eine Sicherheit werde auch dann noch gem. § 70 Abs. 2 ZVG sofort nach der Anordnung des Vollstreckungsgerichts geleistet, wenn diese innerhalb einer kurzen, das Versteigerungsverfahren nicht wesentlich verzögernden Frist beigebracht wird (LG Münster MDR 1958, 173; OLG Zweibrücken Rpfleger 1978, 107, 108; OLG Stuttgart Rpfleger 1983, 493; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1016, 1017).

    Komme das Vollstreckungsgericht dieser Hinweis- und Belehrungspflicht nicht nach, so liege darin ein Grund zur Versagung des Zuschlags nach § 83 Nr. 6 ZVG, der im Beschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 3 ZVG von Amts wegen zu beachten sei (OLG Zweibrücken Rpfleger 1978, 107, 108; OLG Stuttgart Rpfleger 1983, 493; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1016, 1017).

  • LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06

    Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung

    Die bloße Aufzählung von Gesetzesvorschriften ohne kurze, ggfs. schlagwortartige Wiedergabe ihres Inhalts genügt dieser Anforderung nicht, zumal wenn man bedenkt, dass zu den Beteiligten des Insolvenzverfahrens oftmals Kleingläubiger zählen, bei denen weder die Kenntnis noch auch nur die Zugänglichkeit der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ohne Weiteres erwartet werden kann (K/P/Kübler, § 74 Rdnr. 11; K/P/Onusseit, § 156 Rdnr. 5; Kübler, ZIP 1983, 1100; a.A. -. LG Freiburg ZIP 1983, 452; Uhlenbruck, Rpfleger 1983, 493 f).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 76/87

    Anforderungen an die Durchsetzung einer Zuschlagsbeschwerde bzgl.

    ... (BVerfGE 42, 64 ; 46, 325; 49, 220; OLG Stuttgart, Rpfleger 1983, 493 m. w. N.).
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

    Die Kammer (vgl. etwa Beschluss vom 29.05.1998 - 3 T 269/98 - Beschluss vom 30.08.2000 - 3 T 433/00 -) geht allerdings in Einklang mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. LG Mainz BtPrax 1997, 245; LG Passau JurBüro 1993, 733; LG Frankenthal Rpfleger 1986, 477; LG Dortmund Rpfleger 1983, 493) grundsätzlich davon aus, dass bei einer betreuungsbedürftigen Person, die in einem Heim lebt und für die keine besonderen Entscheidungen anstehen, durchschnittlich ein Besuch pro Monat angezeigt, aber auch ausreichend ist, um den für die Erfüllung der Aufgaben des Betreuers notwendigen Kontakt zu halten; denn auf diese Weise vermag sich einerseits der Betreuer in regelmäßigen Abständen ein aktuelles Bild von den Lebensumständen des Betreuten zu verschaffen, während andererseits der Betreute hinreichend Gelegenheit erhält, seine Interessen im persönlichen Gespräch zu vertreten.
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