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   OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 336/86   

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https://dejure.org/1988,2861
OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 336/86 (https://dejure.org/1988,2861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1988 - 15 W 336/86 (https://dejure.org/1988,2861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1988 - 15 W 336/86 (https://dejure.org/1988,2861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erklärung der Teilrücknahme; Eintragungsantrag; Urkundsnotar; Einschränkung der zugehörigen Eintragungsbewilligung; Kopplungsvorbehalt

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 404
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat sie wie jede Verfahrenserklärung (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 106) selbständig auszulegen und ist nicht darauf beschränkt, die Auslegung des Tatrichters auf Rechtsfehler hin zu überprüfen (Horber/Demharter Anm.4 d, KEHE/Kuntze Rn. 14, Jeweils zu § 78; a.A. KG JFG 11, 199/204; OLG Hamm Rpfleger 1988, 404/405 und die frühere Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1984, 122/124 f.).

    Da somit auch der vom Senat früher zur Überprüfung der Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Rechtsbeschwerdeverfahren eingenommene Standpunkt zum selben Ergebnis führt, braucht die weitere Beschwerde nicht wegen Abweichung von der Entscheidung des Kammergerichts (JFG 11, 199) und des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 1988, 404 ) gemäß § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt zu werden.

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89

    Wertsicherung einer Rentenreallast

    Die im Berufungsurteil angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (DNotZ 1977, 548, 549) und Hamm (OLGZ 1988, 260, 263) befassen sich mit der Frage der Bestimmbarkeit des Erhöhungsumfanges bei Klauseln, die erst noch eine Anpassungsvereinbarung nötig machen.
  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Die stillschweigende Bestimmung einer Verbindung ist anzunehmen, wenn zwischen den Anträgen ein innerer Zusammenhang rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur besteht, der die Einheitlichkeit der Erledigung als gewollt vermuten lässt (OLG Hamm, Rpfleger 1988, 404, 405; Demharter a.a.O. § 16 Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf

    Insoweit ist von einer stillschweigenden Bestimmung im Sinne des § 16 Abs. 2 GBO auszugehen (Senat Rpfleger 1988, 404).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2016 - 3 Wx 21/15

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers der

    Denn in Ermangelung anderweitiger Anhaltspunkte ist dann, wenn ein Notar, der - wie hier - schon gemäß § 15 Abs. 2 GBO die Eintragung beantragt hat, nicht ausdrücklich erklärt, in wessen Namen er ein Rechtsmittel einlegt, grundsätzlich davon auszugehen, dass es für alle beschwerdeberechtigten Beteiligten erhoben wird (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1988, 404; Demharter, Grundbuchordnung, 27. Auflage 2010, § 15 GBO Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1994 - 20 W 333/94

    Wiederverwendbarkeit einer Löschungsbewilligung

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  • OLG Köln, 17.08.1992 - 2 Wx 35/92

    Bestimmtheitserfordernis bei der Bezeichnung von Kellerräumen in einer

    Für die Streitentscheidung kann hier dahinstehen, ob das Rechtsbeschwerdegericht insoweit selbst eine Auslegung vornehmen oder ob es nur die Auslegung durch die Vorinstanzen auf Rechtsfehler überprüfen kann (für eigene Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht auch bei der Eintragungsbewilligung: Horber/Demharter, GBO, 19. Aufl., § 78 Anm. 4 d m.w.N.; für die Eintragungsbewilligung eigene Auslegung verneinend: OLG Hamm Rpfleger 1988, 404; offengelassen von BayObLG BWNotZ 1989, 15).
  • OLG Hamm, 20.02.1996 - 15 W 257/95

    Beschwerdebefugnis des Notars im Grundbuchverfahren

    Die Anträge müssen vielmehr in einem solchen inneren Zusammenhang rechtlicher und wirtschaftlicher Natur stehen, daß ihr gemeinsamer Vollzug als von den Beteiligten gewollt angesehen werden muß (Senat Rpfleger 1973, 305; Rpfleger 1988, 404).
  • BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93

    Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast

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  • VG Aachen, 24.03.1992 - 5 K 501/91

    Abgeschlossenheit einer Teileigentumseinheit auch ohne bauliche Begrenzung zum

    Für die Streitentscheidung kann hier dahinstehen, ob das Rechtsbeschwerdegericht insoweit selbst eine Auslegung vornehmen oder ob es nur die Auslegung durch die Vorinstanzen auf Rechtsfehler überprüfen kann (für eigene Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht auch bei der Eintragungsbewilligung: Horber/Demharter, 19. Aufl., § 78 GBO, Anm. 4 d m. w. N.; für die Eintragungsbewilligung eigene Auslegung verneinend: OLG Hamm Rpfleger 1988, 404; offengelassen von BayObLG BWNotZ 1989, 15).
  • OLG Naumburg, 10.05.2023 - 12 Wx 19/23

    Gerichtskosten bei Eigentumsübertragungen mehrerer Grundstücke sowie die

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