Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.10.1991

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.1991 - 12 W 209/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7446
OLG Frankfurt, 01.11.1991 - 12 W 209/91 (https://dejure.org/1991,7446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.1991 - 12 W 209/91 (https://dejure.org/1991,7446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 1991 - 12 W 209/91 (https://dejure.org/1991,7446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; BRAGebO § 52
    Kosten eines hinzugezogenen Spezialanwalts L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 193
  • VersR 1992, 1277
  • Rpfleger 1992, 177
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 15.12.2005 - 10 W 34/05

    Kostenerstattung: Zur Frage, ob die Beauftragung eines spezialisierten

    Jedoch ist zum einen nicht dargelegt, dass ein Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Pferderecht nicht auch im Gerichtsbezirk Dessau zu finden wäre, zum anderen haben sich nach allgemeiner Rechtssprechung Prozessbevollmächtigte grundsätzlich mit sämtlichen auftretenden Problemen vertraut zu machen und selbst auseinander zu setzen (vgl. u. a. OLG Frankfurt MDR 1992, 193; OLG Karlsruhe MDR 1990, 159, MünchKom, 2. Aufl. § 91 Rdnr. 77).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,15766
OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91 (https://dejure.org/1991,15766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1991 - 3 Wx 286/91 (https://dejure.org/1991,15766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1991 - 3 Wx 286/91 (https://dejure.org/1991,15766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
    Dabei ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß wirtschaftliche Unternehmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Einrichtungen und Anlagen sind, die auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen betrieben werden können und auf kommunaler Ebene z. B. in Form von Eigengesellschaften betrieben werden (vgl. BGHZ 95, 155, 157 m. w. N.).
  • BFH, 13.11.1991 - II R 7/88

    Die Besteuerung der Grundstücksübertragung auf eine Gesamthand - unter Versagung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
    11. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer - Vollständiger Wechsel im Personenstand einer nur Grundbesitz haltenden GbR BFH, Urteil vom 13.11.1991 - II R 7/88) GrEStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1; 5; 13 Nr. 1 AO § 42 1. Bringen die Gesellschafter einer GbR ihre Miteigentumsanteile (Bruchteilseigentum) an den der GbR dienenden Grundstücken in das Gesellschaftsvermögen - zur gesamten Hand - ein und findet anschließend ein vollstänHeft Nr. 4 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ April 1992 diger Wechsel der Gesellschafter statt, so steht die Besteuerung der Gru ndstücksübertragung auf die Gesamthand - unter Versagung der Steuerbefreiung gern.
  • BFH, 06.03.1990 - II R 88/87

    Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
    Die Vorschrift bewirkt so die Besteuerung entsprechend dem Zweck des Steuergesetzes, wenn dessen tatbestandsmäßig mit einem anderen Rechtstyp beschriebener wirtschaftlicher Zweck erreicht wird ( BFHE 160, 57 = BStBl. 11 1990, 446, unter Bezugnahme auf BFHE 146, 480 = BStBl. 11 1986, 620).
  • BFH, 14.05.1986 - II R 22/84

    Erbteilskauf kann als Grundstückskauf zu qualifizieren sein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
    Die Vorschrift bewirkt so die Besteuerung entsprechend dem Zweck des Steuergesetzes, wenn dessen tatbestandsmäßig mit einem anderen Rechtstyp beschriebener wirtschaftlicher Zweck erreicht wird ( BFHE 160, 57 = BStBl. 11 1990, 446, unter Bezugnahme auf BFHE 146, 480 = BStBl. 11 1986, 620).
  • BFH, 05.03.1986 - I R 201/82

    Rechtsmißbrauch - Zwischenschaltung von Basisgesellschaften - Niedrig besteuertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
    Zu Recht hat das FG geprüft, ob wirtschaftliche oder sonstige beachtliche Gründe vorliegen, die die zur Erlangung der Herrschaftsmacht über die Gesellschaftsgrundstücke gewählte Gestaltung (= Übertragung der Gesellschaftsanteile) abweichend vom Regelfall rechtfertigen oder nahelegen (vgl. BFHE 146, 158 = BStBl. 111986, 496).
  • BFH, 04.03.1987 - II R 150/83

    Grunderwerbsteuerpflicht bei GbR-Anteilsübertragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
    Dies kann auch der Fall sein, wenn der Gesellschafterwechsel nicht gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig erfolgt, sondern, wenn die einzelnen Übertragungsakte in einem größeren zeitlichen Abstand ausgeführt werden ( BFHE 149, 75 = BStBl. 11 1987, 394).
  • BFH, 07.06.1989 - II B 111/88

    Grunderwerbsteuer - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundbesitz - Eintritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
    Das entspricht der st. Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz haltenden GbR (vgl. BFHE 156, 527 = BStBl. 11 1989, 803 m. w. N.).
  • OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07

    Geschäftswert für Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts

    Nach einer Ansicht ist der Wert gemäß § 30 Abs. 1 KostO zu schätzen, wobei auf der einen Seite der Mietwert der Wohnungen bzw. ein Bruchteil davon als Schätzungsgrundlage herangezogen wird (so OLG Braunschweig Kostenrechtsprechung § 30 KostO Nr. 6; ablehnend Rohs/Wedewer KostO, Stand Mai 2006 § 30 Rn. 18) und auf der anderen Seite der Aufwendungszuschuß - sei es als Darlehen oder als verlorener Zuschuss - bzw. ein Bruchteil davon zur Schätzungsanknüpfung verwandt wird (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1992, 177).
  • OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91

    Keine Vollmachtsvermutung für Notar bei Beschaffung von Personenstandsurkunden

    10. Kostenrecht - Geschäftswert eines Wohnungsbelegungsrechts (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.10.1991 - 3 Wx 286/91 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Johannes Schütz, Düsseldorf) KostG § 24; 30 1. Der Geschäftswert von Wohnungsbelegungsrechten (Wohnungsbesetzungsrechten) bestimmt sich nicht nach § 24 KostG, sondern nach § 30 KostG.
  • OLG Oldenburg, 09.12.1993 - 5 W 140/93

    Wohnungsbesetzungsrecht, Wertfestsetzung, Baukostenzuschuß, Zuschuß,

    Nach einer Ansicht ist der Wert gemäß § 30 Abs. 1 KostO zu schätzen, wobei auf der einen Seite der Mietwert der Wohnungen bzw. ein Bruchteil davon als Schätzungsgrundlage herangezogen wird (so OLG Braunschweig Kostenrechtsprechung § 30 KostO Nr. 6; LG Berlin ebenda Nr. 32 = JurBüro 1968; ablehnend Rohs/Wedewer/Belchaus, KostO, 3. Aufl., § 30 Rdn. 18) und auf der anderen Seite der Aufwendungszuschuß - sei es als Darlehen oder als verlorener Zuschuß - bzw. ein Bruchteil davon zur Schätzungsanknüpfung verwandt wird (Darlehen: AG Remscheidt, Rpfl. 1991, 343 = JurBüro 1961, 656: 30 %; LG Wuppertal, ebenda 15 %; bestätigt von OLG Düsseldorf Rpfl. 1992, 177 = JurBüro 1992, 482; verlorener Zuschuß; Senat a. a. O.: 50 %).
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