Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 21.11.1991

Rechtsprechung
   LG Mannheim, 22.01.1992 - 6 T 26/91   

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https://dejure.org/1992,8259
LG Mannheim, 22.01.1992 - 6 T 26/91 (https://dejure.org/1992,8259)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22.01.1992 - 6 T 26/91 (https://dejure.org/1992,8259)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 6 T 26/91 (https://dejure.org/1992,8259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter

    Gleiches gilt, wenn Ansprüche mit einem Recht des Eigentümers am Grundstück in Zusammenhang stehen (etwa Einsicht des Mieters zur Frage, ob dem Vermieter noch weiterer freier oder freiwerdender Wohnraum zur Verfügung steht, LG Mannheim NJW 1992, 2492).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 20 W 102/19

    Zur Grundbucheinsicht eines Mieters hinsichtlich Abt. II des Grundbuchs

    Ansonsten wird in der veröffentlichten Rechtsprechung - was das Grundbuchamt hier erkennbar angenommen hat - davon ausgegangen, dass nach Abschluss des Mietvertrags die Einsichtnahme nur noch beschränkt in das Bestandsverzeichnis und die erste Abteilung bestehen soll (vgl. etwa OLG München FGPrax 2019, 3, Tz. 13 bei juris; OLG Düsseldorf FGPrax 2016, 251, Tz. 14 bei juris; LG Mannheim NJW 1992, 2492, Tz. 9 bei juris; vgl. auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand: 01.03.2019, § 12 Rz. 68), wobei dort darauf abgestellt wird, dass damit dem Mieter ermöglicht werde, seiner Darlegungslast im Räumungsprozess, dem Vermieter stehe noch freier oder freiwerdender Wohnraum zur Verfügung, zu genügen (OLG München FGPrax 2019, 3, LG Mannheim NJW 1992, 2492; Wilsch a.a.O., § 12 Rz. 68).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.11.1991 - 2/9 T 936/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5235
LG Frankfurt/Main, 21.11.1991 - 2/9 T 936/91 (https://dejure.org/1991,5235)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.11.1991 - 2/9 T 936/91 (https://dejure.org/1991,5235)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. November 1991 - 2/9 T 936/91 (https://dejure.org/1991,5235)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 600
  • Rpfleger 1992, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Deshalb kann die Frage offenbleiben, ob es anfechtbar wäre oder gegen § 288 Abs. 1 StGB verstieße, wenn sich die Beklagten von Anfang an selbst das Wohnungsrecht bestellt hätten (vgl. zu einer solchen Möglichkeit OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 264; OLG Saarbrücken OLGZ 1992, 5, 7 f; LG Frankfurt NJW-RR 1992, 600, jeweils m.w.N., im Anschluß an BGHZ 41, 209, 210 f) [BGH 11.03.1964 - V ZR 78/62].
  • KG, 24.09.2013 - 1 W 379/12

    Grundbucheintragung eines Wohnungsrechts: Bestellung zu Gunsten mehrerer

    Der Grundstückseigentümer kann Berechtigter eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB sein, ebenso mehrere Miteigentümer (OLG München, NJOZ 2012, 2010, 2111; LG Lüneburg, Rpfleger 1998, 110; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 600; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1093 Rn. 7; Staudinger/Mayer, BGB, Bearb. 2009, § 1093 Rn. 19; Meikel/Morvilius, GBO, 10. Aufl., Einl C Rn. 365; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1244).
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10

    Eintragung eines Nießbrauchs zu Gunsten des Miteigentümers eines Grundstücks

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 21. November 1991 (Rpfleger 1992, 246).
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