Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.09.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94   

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https://dejure.org/1994,3344
BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94 (https://dejure.org/1994,3344)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1994 - 2Z BR 75/94 (https://dejure.org/1994,3344)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1994 - 2Z BR 75/94 (https://dejure.org/1994,3344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 890 Abs. 2; 1131; GBO §§ 6, 19
    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger des herrschenden Grundstücks bei Löschung eines Geh- und Fahrtrechtes an diesem anlässlich einer Bestandteilszuschreibung nicht nötig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung des am Grundstück Berechtigten betreffend der Aufhebung eines im Grundbuch eingetragenen Gehrechts und Fahrtrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 6 § 9 § 19; BGB § 890 Abs. 2
    Rechtstellung der Grundpfandrechtsgläubiger nach Zuschreibung einer Grundstücksteilfläche; Anderweitige Zuschreibung einer mit einem Wasserleitungsrecht belasteten Grundstücksteilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 305
  • Rpfleger 1995, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94
    191; BayObLGZ 1993, 365; KG Rpfleger 1989, 500 ).

    Verwirrung ist zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich werden, dass der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten der Berechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, insbesondere im Fall der Zwangsversteigerung, besteht (BayObLGZ aaO; KG OLGE 39, 221; Rpfleger 1989, 500 ; OLG Hamm Rpfleger 1968, 121; OLG Düsseldorf DNotZ 1971, 479; OLG Schleswig Rpfleger 1982, 371).

  • BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93

    Folgen der Zuschreibung und Verschmelzung von Grundstücken

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94
    191; BayObLGZ 1993, 365; KG Rpfleger 1989, 500 ).

    Diese können vornehmlich im Fall der Zwangsversteigerung erhebliche Schwierigkeiten schaffen (vgl. BayObLGZ 1993, 365/367 mit weit. Nachw.).

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94
    In einem solchen Fall sind sie in ihren Rechten im Sinn des § 19 GBO betroffen (vgl. BGH LM ZPO § 3 Nr. 40; BayObLGZ 1959, 520/529; 1991, 313/317).
  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 109/86

    Zur Grundbuchverwirrung bei Bestandteilszuschreibung

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94
    Dieses Recht wird bei einer Zwangsversteigerung gemäß §§ 44, 52 ZVG bestehen bleiben (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 13 f.).
  • OLG Schleswig, 17.02.1982 - 2 W 4/82
    Auszug aus BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94
    Verwirrung ist zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich werden, dass der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten der Berechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, insbesondere im Fall der Zwangsversteigerung, besteht (BayObLGZ aaO; KG OLGE 39, 221; Rpfleger 1989, 500 ; OLG Hamm Rpfleger 1968, 121; OLG Düsseldorf DNotZ 1971, 479; OLG Schleswig Rpfleger 1982, 371).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18

    Möglichkeit der Belastung eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten

    Dies schließt es aus, dass ein Grundstück mit einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers desselben Grundstücks belastet wird; dasselbe Grundstück im Rechtssinne kann nicht für das gleiche Recht herrschend und dienend sein (BayObLG, DNotZ 1995, 305; KG, MDR 2013, 646, 647; jurisPK-BGB/Münch, 8. Aufl., § 1018 Rn. 39; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1123).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1994 - X ARZ 731/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3238
BGH, 27.09.1994 - X ARZ 731/94 (https://dejure.org/1994,3238)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1994 - X ARZ 731/94 (https://dejure.org/1994,3238)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1994 - X ARZ 731/94 (https://dejure.org/1994,3238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höfeordnung - Erbschein - Landwirtschaftsgericht

  • rechtsportal.de

    RhPfHöfeO § 30
    Zuständigkeit für die Erteilung eines Erbscheins, wenn zum Nachlaß ein Hof im Sinne der Höfeordnung gehört (Rheinland-Pfalz)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 197
  • MDR 1995, 178
  • FamRZ 1995, 34
  • Rpfleger 1995, 151
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