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   LG Darmstadt, 22.10.1998 - 23 T 392/98   

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https://dejure.org/1998,15880
LG Darmstadt, 22.10.1998 - 23 T 392/98 (https://dejure.org/1998,15880)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 22.10.1998 - 23 T 392/98 (https://dejure.org/1998,15880)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 23 T 392/98 (https://dejure.org/1998,15880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 230
  • Rpfleger 1999, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Vielmehr ermöglicht ein im Wege der gewillkürten Verfahrensstandschaft erstrittener Vollstreckungstitel die Eintragung des Verfahrensstandschafters als Titelgläubiger auch dann, wenn er materiell-rechtlich nicht Inhaber der Forderung ist (vgl. LG Bochum, Rpfleger 1985, 438; LG Lübeck, Rpfleger 1992, 343 mit zust. Anm. von Meyer-Stolte; LG Darmstadt, Rpfleger 1999, 125; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 27 WEG Rdn. 301; Staudinger/Wenzel, aaO, § 45 WEG Rdn. 71; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 27 WEG Rdn. 5 d; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 43 WEG Rdn. 20; ders., NJW 1987, 1049, 1052; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 21. Aufl., § 867 Rdn. 10 a; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 867 Rdn. 48; Musielak/Becker, ZPO, 2. Aufl., § 867 Rdn. 6; Zöller/Stöber, aaO, § 867 Rdn. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 867 Rdn. 7; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., § 867 ZPO Rdn. 10; Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl. Einl. 67.2; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdn. 2182; Bärmann/Seuß/Schmidt, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl. Rdn. B 126; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 504; ders. WE 1992, 62, 65; wohl auch Habermeier, Die Zwangshypotheken der Zivilprozeßordnung, 1989, S. 66, 68; Böhringer, WE 1988, 154, 158).
  • OLG Dresden, 26.07.1999 - 2 U 1390/99

    Stille Abtretung: Vormerkung für Bauhandwerkersicherungshypothek für den

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  • KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00

    Zwangshypothek für WEG-Verwalter

    Dem gegenüber wird für den vom OLG Celle und wohl auch vom OLG Köln sowie von den weiteren oben angeführten Autoren angenommenen Fall, dass der Verwalter "im Titel als Prozessstandschafter" ausgewiesen ist, die Auffassung vertreten, selbst in diesem Fall sei der Verwalter als Gläubiger der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch einzutragen (LG Darmstadt Rpfleger 1999, 125; LG Lübeck Rpfleger 1992, 343 mit zustimmender Anmerkung Meyer-Stolte).
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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 29.10.1998 - 4 T 4312/98   

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LG Augsburg, 29.10.1998 - 4 T 4312/98 (https://dejure.org/1998,20321)
LG Augsburg, Entscheidung vom 29.10.1998 - 4 T 4312/98 (https://dejure.org/1998,20321)
LG Augsburg, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 4 T 4312/98 (https://dejure.org/1998,20321)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus LG Augsburg, 29.10.1998 - 4 T 4312/98
    Das Sondereigentum kann insbesondere auch so ausgestaltet werden, daß die Überlassung der Wohnung an einen Dritten zustimmungsbedürftig ist ( BGHZ 37, 203 ff. [= MittBayNot 1962, 233 ]).
  • LG Flensburg, 06.04.1999 - 5 T 64/99

    Eigentumsumschreibung trotz vertragswidrigem Bestehenbleiben eingetragener

    Auszug aus LG Augsburg, 29.10.1998 - 4 T 4312/98
    LG Flensburg, Beschluß vom 6.4.1999 - 5 T 64/99 -, mitgeteilt von Notar Jürgen Kirchner, Würzburg Gegen die Einordnung der Bestimmung unter die Gebrauchsregelung bestehen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH keine Bedenken.
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Für das Wohnungseigentum ist anerkannt, dass zwar nach § 12 Abs. 1 WEG als Inhalt des Sondereigentums (nur) eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart werden kann, dies aber die Vereinbarung eines Zustimmungserfordernisses zur Einräumung eines Nießbrauchs als Inhalt des Sondereigentums (BGHZ 37, 203/209; LG Augsburg Rpfleger 1999, 125) nicht ausschließt.

    bb) Obgleich § 35 WEG eine Entsprechung in § 12 WEG findet und gemäß § 35 Satz 2 WEG die Vorgaben des § 12 WEG im Fall einer vereinbarten Veräußerungsbeschränkung entsprechend gelten, können Rückschlüsse daraus, dass eine Erstreckung des Zustimmungserfordernisses auf die Nießbrauchsbestellung im Geltungsbereich des § 12 WEG nicht diskutiert wird (vgl. LG Augsburg Rpfleger 1999, 125; Riecke/Schmid § 12 Rn. 22 mit 41, Rn. 72), nicht gezogen werden.

  • LG München II, 30.04.1999 - 2 T 2180/99

    Entbehrlichkeit der Umstellung eines Rangvorbehaltsvon DM auf EURO

    (Leitsatz der Schriftleitung) LG Augsburg, Beschluß vom 29.10.1998 - 4 T 4312/98 - Aus dem Tatbestand: Der Beteiligte ist Eigentümer eines Grundstücks.
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