Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 05.04.2005

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   LAG Düsseldorf, 22.04.2005 - 16 Ta 173/05   

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https://dejure.org/2005,5296
LAG Düsseldorf, 22.04.2005 - 16 Ta 173/05 (https://dejure.org/2005,5296)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.2005 - 16 Ta 173/05 (https://dejure.org/2005,5296)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 2005 - 16 Ta 173/05 (https://dejure.org/2005,5296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständiges Gericht für Anordnung nach § 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO im Fall des § 769 Abs. 1 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 775 Nr. 2, 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO; § 769 Abs. 1 ZPO
    Zuständiges Gericht für Anordnung nach § 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO im Fall des § 769 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Vollstreckungsorgan für die Vollstreckung aus einem Titel wegen einer Geldforderung aus einem arbeitsgerichtlichen Verfahren; "Einfrieren" des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit der Einstellung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 775 Nr. 2, 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO; § 769 Abs. 1 ZPO
    Zuständiges Gericht für Anordnung nach § 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO im Fall des § 769 Abs. 1 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiges Gericht für Anordnung nach § 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO im Fall des § 769 Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 613
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankenthal, 15.12.1994 - 1 T 498/94
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.04.2005 - 16 Ta 173/05
    Nur auf dessen Anordnung kann das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) in derartigen Fällen die von ihm bereits eingeleiteten und nach §§ 769 Abs. 1, 775 Nr. 2 ZPO einstweilig "eingefrorenen" Vollstreckungsmaßregeln auch aufheben (vgl. auch Münch- KommZPO-Schmidt, 2. Aufl., § 776 Rdn. 12 a. E.; Rosenberg/Gaul/Schilken, ZwangsvollstrR, 11. Aufl., § 45 I 3 a cc, S. 730; LG Frankenthal v. 15.12.1994, Rpfleger 1995, 307).
  • OLG Koblenz, 04.07.2006 - 6 W 391/06

    Zwangsvollstreckung: Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Aufhebung

    Soweit das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidungen vom 22.04.2005 (Rpfleger 2005, 613 f.; ebenso Beschluss v. 23.02.2006 - 16 Ta 88/06 - jurisRspr) darauf verweist, dass das Vollstreckungsgericht im Fall des § 775 Nr. 2 ZPO nicht von sich aus bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufheben, sondern insoweit gemäß § 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO nur auf entsprechende Anordnung des Prozessgerichts tätig werden kann, ergibt sich daraus für das Prozessgericht nicht die Notwendigkeit, selbst eine Aufhebung nach § 776 ZPO vorzunehmen.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2006 - 16 Ta 88/06

    Zuständiges Gericht für die Anordnung nach § 776 Satz 2 Halbs. 2 ZPO im Fall des

    Auf die Ausführungen im Beschluss des Beschwerdegerichts vom 22.04.2005 - 16 Ta 173/05 - (JURIS) wird ergänzend Bezug genommen.
  • ArbG Gelsenkirchen, 14.04.2016 - 5 Ca 609/16

    Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Die Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind im Rahmen der einstweiligen Anordnung bei Anhängigkeit einer Vollstreckungsgegenklage nach §§ 776 S. 2 ZPO, 775 Nr. 2 ZPO nur im Zusammenhang mit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung getroffen werden (vgl. Beschluss des LAG Düsseldorf v. 22.04.2004, AZ 16 Ta 173/05, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 10 WF 313/05   

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https://dejure.org/2005,6120
OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 10 WF 313/05 (https://dejure.org/2005,6120)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.04.2005 - 10 WF 313/05 (https://dejure.org/2005,6120)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. April 2005 - 10 WF 313/05 (https://dejure.org/2005,6120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Anpassung einer Jugendamtsurkunde an gesetzliche Neuregelung zur veränderten Kindergeldanrechnung; Materielle Überprüfung der Grundlagen der Jugendamtsurkunde im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 655; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de

    ZPO § 655; BGB § 1612b Abs. 5
    Der im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ergangene Unterhaltstitel schafft einen gerichtlichen Titel über den nunmehr geschuldeten Gesamtunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 212
  • Rpfleger 2005, 613
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10

    Vollstreckung vor dem 01.09.2009 errichteter Vollstreckungstitel

    Es entspricht zudem einem allgemeinen Grundsatz, dass bei Abänderung eines Titels die Abänderung den vorhergehenden Titel ersetzt, was beispielsweise in einem späteren weiteren Abänderungsverfahren zu beachten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 816, 817; OLG Nürnberg JAmt 2005, 325).
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