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   LG Hagen, 29.09.2006 - 3 T 472/06   

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https://dejure.org/2006,14052
LG Hagen, 29.09.2006 - 3 T 472/06 (https://dejure.org/2006,14052)
LG Hagen, Entscheidung vom 29.09.2006 - 3 T 472/06 (https://dejure.org/2006,14052)
LG Hagen, Entscheidung vom 29. September 2006 - 3 T 472/06 (https://dejure.org/2006,14052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 181; WEG § 12 Abs. 1
    Anwendbarkeit von § 181 BGB auf Veräußerungszustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsanforderungen an eine von einem Geschäftsführer der Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage für die Wohnungseigentümergemeinschaft abgegebenen Zustimmungserklärung; Ausgestaltung der Genehmigungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 196
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 21.05.1986 - 24 W 3233/85
    Auszug aus LG Hagen, 29.09.2006 - 3 T 472/06
    Eine ausdehnende Anwendung des § 181 BGB ist gerechtfertigt und geboten, wenn bei formaler Betrachtung ein Insichgeschäft zwar nicht angenommen werden kann, eine Interessenkollision aber typischerweise und offensichtlich gegeben ist (vgl. MünchKomm/Thiele, § 181 Rn. 10; BayObLG NJW-RR 1986, 1078).

    Dies ist bei einseitigen empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften dann der Fall, wenn der Vertreter persönlich und der Vertretene die sachlich Betroffenen sind und es um die Wahrnehmung gegenläufiger Interessen geht (vgl. MünchKomm/Thiele, § 181 Rn. 26 f; BayObLG NJW-RR 1986, 1078).

    Richtigerweise ist deshalb § 181 BGB auf die Zustimmungserklärung des selbsterwerbenden Verwalters § 181 BGB entsprechend anzuwenden (so auch: LG U BayNot 1980, 164; Riecke/Schmid, WEG, 2005, § 12 Rn. 82; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl. 2004, Einl. I Rn. 283; Sohn NJW 1985, 3060; Böttcher RPfleger 2005, 48; so wohl auch BayObLG NJW-RR 1986, 1078; andere Ansicht Kammergericht NJW-RR 2004, 1162; Palandt Bassenge, § 12 WEG Rn. 7).

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 239/03

    Lichtbildkopien zur Beurteilung einer baulichen Veränderung als optisch

    Auszug aus LG Hagen, 29.09.2006 - 3 T 472/06
    Richtigerweise ist deshalb § 181 BGB auf die Zustimmungserklärung des selbsterwerbenden Verwalters § 181 BGB entsprechend anzuwenden (so auch: LG U BayNot 1980, 164; Riecke/Schmid, WEG, 2005, § 12 Rn. 82; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl. 2004, Einl. I Rn. 283; Sohn NJW 1985, 3060; Böttcher RPfleger 2005, 48; so wohl auch BayObLG NJW-RR 1986, 1078; andere Ansicht Kammergericht NJW-RR 2004, 1162; Palandt Bassenge, § 12 WEG Rn. 7).
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 15 W 72/20

    Selbst erwerbender Verwalter darf Zustimmung erteilen

    Die von dem Verwalter eines Wohnungseigentums erteilte Zustimmung zu der Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit an ihn selbst unterliegt nicht den Beschränkungen des § 181 BGB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019 - 3 Wx 217/19 - zitiert nach juris; KG Berlin FGPrax 2004, 697; jurisPK-BGB-Lafontaine, 8. Auflage, § 12 Rn.42; Jennißen/Grziwotz, WEG, 6. Auflage, § 12 Rn.21; Münchener Kommentar zum BGB/Commichau, 8. Auflage, § 12 Rn.13; BeckOGK/Skauradszun, WEG, Stand 1.12.2019, § 12 Rn.19.2.; a. A.: LG Hagen RNotZ 2007, 349; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Auflage, § 12 Rn.27).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2006 - 3 O 139/06

    Wirksamkeit eines Rückübertragungsvorbehalts für den Fall der Zwangsvollstreckung

    5. Liegenschaftsrecht - Anwendbarkeit von § 181 BGB auf Veräußerungszustimmung (LG Hagen, Beschl. vom 29.9. 2006 - 3 T 472/06) BGB § 181 WEG § 12 Abs. 1 Erwirbt der Geschäftsführer der Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage eine zu dieser Anlage gehörende Wohnung, findet auf die von ihm erklärte Veräußerungzustimmung § 181 BGB entsprechende Anwendung.
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