Weitere Entscheidung unten: LG München I, 22.08.2007

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 24.09.2007 - 26 T 9/07   

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https://dejure.org/2007,20766
LG Darmstadt, 24.09.2007 - 26 T 9/07 (https://dejure.org/2007,20766)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24.09.2007 - 26 T 9/07 (https://dejure.org/2007,20766)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24. September 2007 - 26 T 9/07 (https://dejure.org/2007,20766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigmachung einer Änderungseintragung von der Zustimmung eines Verwalters im Falle einer Erstveräußerung von Wohnungseigentum als zulässiges Verhalten eines Grundbuchamts; Möglichkeit der Abhängigmachung einer Änderungseintragung von der Zustimmung eines Verwalters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 21
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Rechtsprechung
   LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07 C   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29525
LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07 C (https://dejure.org/2007,29525)
LG München I, Entscheidung vom 22.08.2007 - 13 T 9260/07 C (https://dejure.org/2007,29525)
LG München I, Entscheidung vom 22. August 2007 - 13 T 9260/07 C (https://dejure.org/2007,29525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 03.10.1979 - BReg. 2 Z 49/79

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit der Eigentümerzustimmung zur

    Auszug aus LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07
    Im Rahmen der Abwicklung dieser Verträge "stimmen die Vertragsteile der Löschung sämtlicher Belastungen, die vom Erwerber nicht übernommen werden, zu." Dies stelle keine Eigentümerzustimmung zur Löschung der Globalbelastung am ganzen Objekt dar ( Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 03.10.1979, 2 Z 49/79 ).

    "Veräußert der Eigentümer eines von mehreren Grundstücken, auf denen eine Gesamthypothek lastet, und verpflichtet er sich dem Erwerber gegenüber zur Lastenfreistellung hinsichtlich der Vertragsfläche, so liegt hierin mangels weiterer Anhaltspunkt nicht die Zustimmung zur Löschung der Gesamthypothek auf allen Grundstücken ( BayObLG, Beschluss vom 03.10.1979, 2 Z 49/79, Rechtspfleger 1980, 19f).".

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07
    Grundbucherklärungen sind zwar gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, dass die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 ff ).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07
    Abzustellen ist auf den Wortlaut und dem Sinn der Erklärung, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 ff; BayObLGZ 1977, 189 ff).
  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07
    Abzustellen ist auf den Wortlaut und dem Sinn der Erklärung, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 ff; BayObLGZ 1977, 189 ff).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07
    Der Auslegung durch das Grundbuchamt sind aber - bedingt durch den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen - Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1974, 112 ff m.w.N.).
  • BayObLG, 01.06.1979 - BReg. 2 Z 79/78

    Eine Rangbeschaffungserklärung kann auch die Löschungszustimmung enthalten

    Auszug aus LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07
    Diese Auslegung muss aber im Hinblick auf die Anforderungen des Grundbuchverkehrs an Klarheit und Bestimmtheit des objektiven Inhalts einer Grundbucherklärung zu einem dieser Bestimmtheit entsprechenden eindeutigen Ergebnis führen ( BayObLG, Beschluss vom 01.06.1979, 2 Z 79/78; OLG Köln, Rechtspfleger 1970, 286; zu allem BayObLG, Rechtspfleger 1980, 19f).
  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15

    Notwendigkeit der eindeutigen Zustimmung des Eigentümers bei Löschung eines

    Es darf kein Zweifel bleiben, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (vgl. Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07 juris; siehe auch LG München I Rpfleger 2008, 21; Demharter § 27 Rn. 11).

    Auch wenn in der Kaufvertragsurkunde neben der Zustimmung zur Pfand- und Lastenfreistellung "auch Löschungen" erwähnt sind, erscheint die Erklärung in diesem Punkt (Abschn. VI. 2.) als Zustimmung zur "Gesamtlöschung" aber nicht ausreichend eindeutig (siehe Senat vom 26.11.2007; auch LG München I Rpfleger 2008, 21; Kohler in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 27 Rn. 35; Meikel/Böttcher § 27 Rn. 81; a. A. Schöner/Stöber Rn. 2759).

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