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   OLG Braunschweig, 16.04.2008 - 3 WF 36/08   

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https://dejure.org/2008,19362
OLG Braunschweig, 16.04.2008 - 3 WF 36/08 (https://dejure.org/2008,19362)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.04.2008 - 3 WF 36/08 (https://dejure.org/2008,19362)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. April 2008 - 3 WF 36/08 (https://dejure.org/2008,19362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1003; RVG -VV Nr. 3104; ZPO § 118
    Anwaltsgebühren im PKH-Prüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2008 - 3 WF 36/08
    Entgegen der Auffassung des Familiengerichts kann einer Partei im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gem. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich selbst und nicht für das (gesamte) Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1708; AZ VI ZB 49/03; Juris Ausdruck Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 101/06

    Entstehung der Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2008 - 3 WF 36/08
    Zwar eröffnet VV 3104 RVG für bestimmte Verfahrenskonstellationen die Entstehung einer Terminsgebühr für einen tatsächlich nicht wahrgenommenen Termin, so auch im Fall eines nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen schriftlichen Vergleichs (vgl. BGH FamRZ 2007, 1013; FamRZ 2006, 1441).
  • BGH, 10.07.2006 - II ZB 28/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen Verfharen;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2008 - 3 WF 36/08
    Zwar eröffnet VV 3104 RVG für bestimmte Verfahrenskonstellationen die Entstehung einer Terminsgebühr für einen tatsächlich nicht wahrgenommenen Termin, so auch im Fall eines nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen schriftlichen Vergleichs (vgl. BGH FamRZ 2007, 1013; FamRZ 2006, 1441).
  • OLG München, 12.09.2007 - 11 WF 1346/07

    Umfang der Rechtsanwaltvergütung bei einem Vergleichsschluss im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2008 - 3 WF 36/08
    Die Gegenauffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 12.09.2007 - 11 WF 1346/07 - unter Hinweis auf Gerold/Schmidt, RVG, 17. Aufl., VV 1000 Rn. 83), das wegen der Bindung der Verfahrensgebühr an die Einigungsgebühr eine notwendige Erstreckung der Prozesskostenhilfebewilligung auf die Verfahrensgebühr annimmt, überzeugt nicht.
  • OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09

    Erfallen der Verfahrens und der Terminsgebühr bei Bewilligung von

    Denn gemäß der amtlichen Vorbemerkung Nr. 3 zu Teil 3 entsteht die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an einem Erörterungstermin (aus diesem Grund unzutreffend OLG Braunschweig, Rpfleger 2008, 427).

    Letztendlich geht es hier nicht um die Frage der Gebührenentstehung, sondern um den gemäß § 48 Abs. 1 RVG maßgeblichen Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung (ebenso OLG Braunschweig, Rpfleger 2008, 427).

  • OLG Stuttgart, 09.10.2017 - 8 WF 202/17

    Verfahrenskostenhilfe: Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts für Abschluss

    Dem folgend haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz (Beschluss vom 25.11.2005 - 7 WF 974/05), Braunschweig (Beschluss vom 16.04.2008 - 3 WF 36/08) und Oldenburg (Beschluss vom 19.12.2008 - 13 WF 226/08) es abgelehnt, im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Vergleichsabschluss im Bewilligungsverfahren auch eine Verfahrensgebühr als von der Bewilligung miterfasst anzusehen.
  • OLG Oldenburg, 19.12.2008 - 13 WF 226/08
    Daneben entstandene Gebühren werden von der Prozesskostenhilfe gerade nicht erfasst und sind als Wahlanwaltsgebühren allein von der Partei zu erstatten (so OLG Braunschweig Beschluss vom 16.04.2008 - 3 WF 36/08 - vgl. auch OLG Celle Beschluss vom 10.03.2008 - 23 W 20/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.05.2008 - 4 WF 89/08 -).
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