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   OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10   

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https://dejure.org/2010,4997
OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.02.2010 - 3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,4997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 GBO, § 35 Abs 1 S 1 GBO, § 291 ZPO
    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch das Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung ins Grundbuch ausnahmsweise ohne Vorlage eines Erbscheins wegen einer entsprechenden Auslegung des Testaments durch das Nachlassgericht; Berücksichtigung von zukünftig noch zu veröffentlichenden Gesetzesnovellierungen im Zeitpunkt des Treffens einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; GBO § 35; ZPO § 291
    Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 183
  • FamRZ 2010, 1599
  • Rpfleger 2010, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Zu Recht hat der bevollmächtigte Notar in seiner Beschwerdeschrift in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. November 2006 (NJW 2007, 573) dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, eine Neuregelung des Erbschaftssteuergesetzes "spätestens bis zum 31. Dezember 2008" zu treffen, woraus sich die Formulierung in dem Erbvertrag erklärt.
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    In diesem Zusammenhang hat das Grundbuchamt die Verfügung von Todes wegen selbst auszulegen, wobei auch außerhalb der Verfügung liegende Umstände zu berücksichtigen sind, wenn sich diese aus öffentlichen, dem Grundbuchamt vorliegenden Urkunden ergeben und auch dann, wenn bei der Auslegung rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind (OLG Köln Rpfleger 2000, 157; BayObLG Rpfleger 2000, 266).
  • OLG Celle, 10.12.2009 - 4 W 199/09

    Anforderungen an den Nachweis der Vor- und Nacherbenstellung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Eine Auslegung scheidet nur aus, wenn diese nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (OLG Celle ZfIR 2010, 83; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173).
  • OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 109/06

    Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Eine Auslegung scheidet nur aus, wenn diese nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (OLG Celle ZfIR 2010, 83; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2010 - 3 Wx 217/09

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch das Grundbuchamts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Das gilt aber nur, wenn sich bei der Prüfung der letztwilligen Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts tatsächlich Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen betreffend den Willen des Erblassers geklärt werden können (OLG Düsseldorf 4.1.2010 3 Wx 217/09, juris).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00

    Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Eine Auslegung scheidet nur aus, wenn diese nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (OLG Celle ZfIR 2010, 83; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    In diesem Zusammenhang hat das Grundbuchamt die Verfügung von Todes wegen selbst auszulegen, wobei auch außerhalb der Verfügung liegende Umstände zu berücksichtigen sind, wenn sich diese aus öffentlichen, dem Grundbuchamt vorliegenden Urkunden ergeben und auch dann, wenn bei der Auslegung rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind (OLG Köln Rpfleger 2000, 157; BayObLG Rpfleger 2000, 266).
  • OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13

    Erstattungsansprüche gegenüber den Erben hinsichtlich der Kosten für die

    Aus der erbschaftssteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit der Grabpflegekosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil diese keine rechtliche Verpflichtung des Erben zur Kostentragung voraussetzt (MünchKomm/BGB-Küpper, aaO; Schreiber, ZEV 2010, 199).
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