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   OLG Dresden, 08.06.2010 - 17 W 510/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7372
OLG Dresden, 08.06.2010 - 17 W 510/10 (https://dejure.org/2010,7372)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.06.2010 - 17 W 510/10 (https://dejure.org/2010,7372)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 17 W 510/10 (https://dejure.org/2010,7372)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    § 1960 BGB; § 61 FamFG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1960; FamFG § 61
    Beschwerde des erbenden Fiskus gegen Anordnung des Nachlassgerichts, die Bestattungskosten vom Konto des Erblassers zu begleichen, ist nach Auszahlung an Bestatter unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Begleichung der Bestattungskosten von einem Konto des Verstorbenen durch das Nachlassgericht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bestattungskosten - Rechte des Nachlassgerichts

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bestattungskosten - Rechte des Nachlassgerichts

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bestattungskosten - Erbe nicht zu ermitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960; FamFG § 61
    Anordnung der Begleichung der Bestattungskosten von einem Konto des Verstorbenen durch das Nachlassgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachlassgericht darf auch dann nicht auf Konto des Erblassers zugreifen, wenn alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 211
  • Rpfleger 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 12.09.2000 - 7 U 972/99

    Belastung eines Nachlasskontos mit Beerdigungskosten durch die Bank

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2010 - 17 W 510/10
    Von dem angegriffenen Beschluss gehen, nachdem die in ihm getroffene Anordnung des Nachlassgerichts, die beiden Rechnungen des Bestattungsunternehmers aus Kontoguthaben der Erblasserin zu begleichen, durchgeführt ist und die betroffenen Kreditinstitute aufgrund weisungsgemäßer Auszahlung frei geworden sind (anders bei "eigenmächtiger" Zahlung der Bank an den Nichterben; vgl. hierzu OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 1487), keinerlei belastende und zugleich noch aus der Welt zu schaffende Wirkungen mehr aus.
  • OLG Rostock, 25.10.2012 - 3 W 155/12

    Nachlassverfahren: Beschwerdebefugnis einer Bank gegenüber einer Anordnung des

    Des Weiteren dürfe nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 08.06.2010 (17 W 510/10, ZEV 2010, 582) das Nachlassgericht auch bei unbekannten Erben nicht zu Gunsten eines Bestattungsunternehmers die Begleichung der Rechnung vom Konto des Verstorbenen anordnen.

    Die aufgrund dieser Weisung vorgenommene Auszahlung führt dazu, dass das Kreditinstitut, hier die Beteiligte zu 2., von ihrer Leistungspflicht gegenüber den Erben frei wird (so auch OLG Dresden, Beschl. v. 08.06.2010, 17 W 510/10, ZEV 2010, 582).

    Bei geringfügigen Nachlässen kann damit auch die Ausstellung eines Erbscheines entbehrlich und der kostenträchtige "Umweg" einer Nachlasspflegerbestellung vermieden werden (vgl. dazu Burandt/Rojahn/Trimborn von Landenberg, Erbrecht, § 1960 Rn. 15; Krug/Rudolf/Kroiß, Erbrecht, § 6 Rn. 5; Firsching/Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl., Rn. 4.560 u. 4.585 ff.; Bestelmeyer, Rpfleger 2004, 679; Anm. z. Beschl. d. OLG Dresden v. 08.06.2010, Rpfleger 2011, 211).

    Ob diese langjährige nachlassgerichtliche Praxis zukünftig unter dem Eindruck der Entscheidung des OLG Dresden vom 08.06.2010 kritischer und ggf. abweichend beurteilt werden muss (ausdrücklich verneinend Bestelmeyer, Rpfleger. 2011, 211), ob sich die jeweilige Anordnung des Nachlassgerichts im konkreten Einzelfall als ermessensfehlerfrei oder ermessensfehlerhaft erweist und hieraus ggf. Amtshaftungsansprüche der Erben erwachsen können, ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden.

  • OLG Hamm, 23.10.2023 - 10 W 96/23

    Fehlende Beschwerdebefugnis der Nachlassgläubigerin gegen die Ablehnung der

    Aus diesem Grund etwa wurde eine Anordnung, die Bestattungskosten von einem Nachlasskonto an den Bestattungsunternehmer zu begleichen, als unzulässig angesehen (OLG Dresden ZEV 2010, 582).
  • OLG Hamburg, 13.02.2017 - 2 W 64/15

    Nachlasssache: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zahlungsanweisung an die

    Die Umsetzung der Anweisung durch den adressierten Schuldner führt mithin zur Erfüllung der der Anweisung zugrundeliegenden Forderung (OLG Dresden, B. v. 8.6.2010 - 17 W 510/10, Rn. 5 (juris); OLG Rostock, a.a.O., Rn. 16 (juris)).
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