Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 11.01.1990

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.10.1989 - 2 AR 39/89   

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https://dejure.org/1989,2142
OLG Zweibrücken, 03.10.1989 - 2 AR 39/89 (https://dejure.org/1989,2142)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.10.1989 - 2 AR 39/89 (https://dejure.org/1989,2142)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 2 AR 39/89 (https://dejure.org/1989,2142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 133 S. 3; BerHG § 4 Abs. 2 S. 4, § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung; Rechtsanwalt; Amtsgericht; Zuständigkeit; Berechtigung; Kanzleiort

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 253
  • Rpfleger 1990, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.07.1988 - 16 Wx 69/88

    Anwaltsvergütung; Berechtigungsschein; Amtsgericht des Kanzleisitzes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.10.1989 - 2 AR 39/89
    »Der Auffassung des OLG Köln (Rpfleger 1989, 112, 113 [hier: IV (485) 220 g]), wonach in allen Fällen das den Berechtigungsschein ausstellende AG auch für die Festsetzung der Vergütung zuständig ist, also auch in den Fällen der nachträglichen Bewilligung von Beratungshilfe, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BayObLG, 23.11.1990 - AR 3 Z 101/90

    Zuständigkeit für die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren - und Auslagen in

    Die Regelung der zweiten Alternative ist aber eine Sondervorschrift, die mit ihrem klaren Wortlaut keinen Zweifel daran zuläßt, daß bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe die Vergütung ausschließlich von dem Amtsgericht festgesetzt wird, in dessen Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat (OLG Zweibrücken Rpfleger 1990, 126 m.w.Nachw.; OLG Oldenburg NdsRpfl.1989, 12; Riedel/Sußbauer BRAGO 6.Aufl. § 133 Rn.5; ebenso, aber mit anderer Begründung - bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe bestehe das Bedürfnis der Hilfe immer am Sitz der Kanzlei des Rechtsanwalts - KG Rpfleger 1983, 445; 1985, 199; OLG Celle Rpfleger 1984, 241; SchlHOLG SchlHAnz.1990, 141; vgl. auch OLG Oldenburg Rpfleger 1990, 126 ).

    Es geht aber nicht an, im Weg der Auslegung eine eindeutige gesetzliche Vorschrift außer Kraft zu setzen, weil sie zu unzweckmäßigen Ergebnissen führe (OLG Zweibrücken Rpfleger 1990, 126 ; von der Geltung der Bestimmung geht auch der Bundesgerichtshof aus: FamRZ 1984, 774/775 li.Sp.).

    Deshalb braucht auch nicht näher darauf eingegangen zu werden, ob bei der Bestimmung der Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 BerHG das für die Kanzlei des Rechtsanwalts zuständige Gericht einen Vorrang hat (BayObLG Rpfleger 1988, 470 ; vgl. auch OLG Oldenburg Rpfleger 1990, 126 ; OLG Köln Rpfleger 1990, 126 ).

  • OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04

    Keine Urteilsergänzung gem. § 321 ZPO wegen Festsetzung der Prozeßkosten einer

    Geht es - wie hier - indes nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den begehrten Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt, so findet § 99 Abs. 1 ZPO keine Anwendung (OLG Celle NJW-RR 2003, 1509, 1510; OLG Zweibrücken MDR 1990, 253; vgl. BGH NJW 1959, 251).
  • OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03

    Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung;

    Geht es - wie hier - nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt, so findet § 99 Abs. 1 ZPO, der eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung ohne gleichzeitiges Rechtsmittel in der Hauptsache für unzulässig erklärt, keine Anwendung (vgl. BGH NJW 1959, 291, 292; OLG Zweibrücken MDR 1990, 253; Zöller - Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98 Rdnr. 1; Musielak - Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 99 Rdnr. 2).
  • OLG Dresden, 16.02.2000 - 10 WF 711/99

    Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf - Verhandlungstermin

    Nach überwiegender Auffassung ist eine Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf dann gegeben, wenn Veranlassung zu der Annahme besteht, eine sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts führe zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand (OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 1082; OLG Zweibrücken, MDR 1990, 253 ; OLG Saarbrücken, MDR 1997, 1062; OLG Frankfurt, MDR 1998, 1368 ; Senat, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 10 WF 22/99 - Zöller-Gummer, ZPO , 21. Aufl., § 567 Rdn. 21 b; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 567 Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.01.1990 - 5 AR 3/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4144
OLG Oldenburg, 11.01.1990 - 5 AR 3/90 (https://dejure.org/1990,4144)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.01.1990 - 5 AR 3/90 (https://dejure.org/1990,4144)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 5 AR 3/90 (https://dejure.org/1990,4144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 4 Abs. 1 BerHG; § 4 Abs. 2 S. 4 BerHG; § 7 BerHG
    Bewilligung der Beratungshilfe; Aufsuchen eines Rechtsanwalts; Wohnsitz des Antragstellers; Zuständiges Amtsgericht; Vergütungsfestsetzungsantrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewilligung der Beratungshilfe; Aufsuchen eines Rechtsanwalts; Wohnsitz des Antragstellers; Zuständiges Amtsgericht; Vergütungsfestsetzungsantrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    BerHG § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 4, § 7

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 126
  • Rpfleger 1990, 126 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
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