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   SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06   

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SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06 (https://dejure.org/2010,12661)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 15.09.2010 - S 25 KR 186/06 (https://dejure.org/2010,12661)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 15. September 2010 - S 25 KR 186/06 (https://dejure.org/2010,12661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
    (Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung im Unternehmen des Ehegatten - Arbeitsvertrag - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - darlehens- und bürgschaftsrechtliches Engagement)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe in der Krankenversicherung, Sozialen Pflegeversicherung und Rentenversicherung; Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung als Grundlage für die Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Zu beachten ist insoweit auch, dass die Nichtausübung eines Weisungsrechts solange unbeachtlich ist, wie diese Rechtsposition nicht wirksam abgedungen worden ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Januar 2006, - B 12 KR 30/04 R, zitiert nach juris); letztlich bleibt der Beigeladene zu 1) rechtlich verantwortlich.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Dagegen hat eine Eingliederung der Klägerin in den Betrieb durchgehend vorgelegen, und zwar nicht nur räumlich durch einen eigenen Arbeitsplatz in den Betriebsräumen, sondern auch funktionell bis hin zu einer für Arbeitnehmer bzgl. Lage und Verteilung sowie Umfang üblichen Arbeitszeit, wobei sich die Klägerin, wie aber bei leitenden Angestellten ebenfalls nicht unüblich, gewisse Freiheiten, nehmen durfte; Im Übrigen verfügte die Klägerin auch nicht etwa über eine eigene Betriebsstätte, was Indiz für die Qualifizierung einer selbständigen Tätigkeit wäre (vgl. hierzu: Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Mai 2008, - B 12 KR 13/07 R, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996, - 1 BvR 21/96 sowie aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Tätigkeit: Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R und Urteil vom 04. Juli 2007, B 11a AL 5/06, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Das Weisungsrecht kann, vornehmlich bei sog. Diensten höherer Art, sogar stark eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2006, - B 12 KR 12/05 R m. w. N., zitiert nach juris), ohne dass dies gegen eine abhängige Tätigkeit spräche.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996, - 1 BvR 21/96 sowie aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Tätigkeit: Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R und Urteil vom 04. Juli 2007, B 11a AL 5/06, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Schließlich hat die Beklagte mit den angegriffenen Bescheiden nach deren Auslegung und ihrem Gesamtzusammenhang nicht nur über die Versicherungspflicht dem Grunde nach entschieden, sondern eine umfassende Entscheidung herbeigeführt, so dass es sich nicht lediglich um eine rechtswidrige Elementenfeststellung handelt (vgl. zu diesem Aspekt eingehend: Bundessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, - B 12 R 11/07 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996, - 1 BvR 21/96 sowie aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Tätigkeit: Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R und Urteil vom 04. Juli 2007, B 11a AL 5/06, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996, - 1 BvR 21/96 sowie aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Tätigkeit: Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R und Urteil vom 04. Juli 2007, B 11a AL 5/06, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Gleiches gilt im Übrigen auch für die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen, wie der eigenständigen Einstellung von Personal (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001, - B 12 KR 10/01 R, zitiert nach juris), die die Klägerin nicht einmal selbst behauptet hat.
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    Auszug aus SG Neuruppin, 15.09.2010 - S 25 KR 186/06
    Sie besteht vielmehr auch, wenn entsprechende Fragen, wie vorliegend, vom Beschäftigten aufgeworfen werden und entschieden werden müssen (Bundessozialgericht, Urteil vom 23. September 2003, - B 12 RA 3/02 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als

  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 4 KR 85/07

    Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer

  • SG Neuruppin, 06.10.2010 - S 25 KR 73/06

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und

    Die Problematik der unzulässigen Elementenfeststellung stellt sich im Übrigen nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil für die Klägerin in der Vergangenheit - entsprechend ihrem Bruttoarbeitsentgelt - tatsächlich Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt bzw. - zwischenzeitlich - angefordert worden sind (vgl. hierzu auch: Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 15. September 2010, - S 25 KR 186/06, zitiert nach juris).
  • SG Neuruppin, 02.02.2011 - S 25 KR 197/06

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer Familien-GmbH - Ehegatte

    Die Problematik der unzulässigen Elementenfeststellung und der Verpflichtung zur konkreten Verbescheidung über das Vorliegen der Versicherungspflicht stellt sich im Übrigen nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil für die Klägerin in der Vergangenheit - entsprechend ihrem Bruttoarbeitsentgelt - tatsächlich Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind und die entsprechenden Beitragsbescheide nach Aktenlage bestandskräftig geworden sind (vgl. hierzu auch: Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 15. September 2010, - S 25 KR 186/06 sowie Urteil vom 06. Oktober 2010, - S 25 KR 73/06, jeweils zitiert nach juris).
  • SG Neuruppin, 13.12.2010 - S 25 KR 138/06

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH - abhängige

    Die Problematik der unzulässigen Elementenfeststellung und der Verpflichtung zur konkreten Verbescheidung über das Vorliegen der Versicherungspflicht stellt sich im Übrigen nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil für den Kläger in der Vergangenheit - entsprechend seinem Bruttoarbeitsentgelt - tatsächlich Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind (vgl. hierzu auch: Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 15. September 2010, - S 25 KR 186/06 sowie Urteil vom 06. Oktober 2010, - S 25 KR 73/06, jeweils zitiert nach juris).
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