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   EuGH, 24.06.1969 - 26/68   

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https://dejure.org/1969,594
EuGH, 24.06.1969 - 26/68 (https://dejure.org/1969,594)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.1969 - 26/68 (https://dejure.org/1969,594)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 26/68 (https://dejure.org/1969,594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Fux / Kommission

    BEAMTENSTATUT DER EG, ARTIKEL 29
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - DIESEM DURCH DIE VERWALTUNG GEGEBENE FOLGE - KLAGE DER BEWERBER - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Fux / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Rechtsakten, die die Organisation und Arbeitsweise der Dienststellen betreffen; Anspruch auf Ernennung für einen ausgeschriebenen Dienstposten; Anforderungen an ein Einstellungsverfahren durch die Anstellungsbehörde; Verwendung von nationalen Beamten ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 29; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - DIESEM DURCH DIE VERWALTUNG GEGEBENE FOLGE - KLAGE DER BEWERBER - ZULÄSSIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1969, 145
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    Da diese Voraussetzungen hier vorliegen, kann die streitige Entscheidung den Kläger beschweren ( vergleiche Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68, Fux/Kommission, Slg. 1969, 145, 153 ).

    Auch in seinem Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 ( Fux/Kommission, Slg. 1969, 145, 154 ) hat der Gerichtshof der Anstellungsbehörde einen weiten Entscheidungsspielraum zuerkannt, indem er ausführte, die Anstellungsbehörde sei nicht verpflichtet, ein einmal eingeleitetes Einstellungsverfahren mit der Besetzung des freigewordenen Dienstpostens abzuschließen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-252/96

    Parlament / Gutiérrez de Quijano y Lloréns

    11 Diese Beschwerde wurde am 10. Januar 1994 ebenfalls mit der Begründung zurückgewiesen, daß die Anstellungsbehörde zum einen bei Ernennungen über ein weites Ermessen verfüge, dessen Ausübung nur bei offensichtlicher Fehlbeurteilung oder bei Ermessensmißbrauch geahndet werden könne, und zum anderen nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68(3) nicht zur Besetzung einer freien Planstelle verpflichtet sei, zumal dann nicht, wenn wie im vorliegenden Fall bei Einreichung nur einer Bewerbung der Anstellungsbehörde jede Möglichkeit des Vergleichs und der Auswahl genommen sei.

    (3) - Fux/Kommission (Slg. 1969, 145).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1983 - 316/82

    Nelly Kohler gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    In dem Urteil in der Rechtssache Goeth wurde das Argument, das sich auf das Fehlen von Ausdrücken wie "Entscheidung" oder "entschieden" stützte, zurückgewiesen und aus der Untersuchung der eigentlichen Bedeutung 1 - Urteil vom 24.6.1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux, Slg. 1969, 145, Randnummer 4 der Entscheidungsgründe).

    - Urteil vom 24.6.1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux, Slg. 1969, 145, insbesondere Randnummer 11 der Entscheidungsgründe) und ebenfalls das Urteil in der vorzitierten Rechtssache Grassi.

  • EuGH, 01.12.1983 - 18/83

    Morina / Parlament

    Außerdem sei nach dem Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux/Kommission, Slg. S. 145) den Bestimmungen der Artikel 4 und 29 des Statuts nicht zu entnehmen, daß die Anstellungsbehörde verpflichtet sei, ein einmal eingeleitetes Einstellungsverfahren mit der Besetzung der frei gewordenen.

    9 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux/Kommission, Slg. S. 145) entschieden hat, sollen die Bestimmungen des Statuts über die Besetzung einer freien Planstelle dem Bewerber die Gewähr dafür bieten, daß die Anstellungsbehörde nur Ernennungen vornimmt, die den Rechtsvorschriften entsprechen.

  • EuGH, 07.11.2002 - C-184/01

    Hirschfeldt / EUA

    In Bezug auf den Antrag auf Aufhebung der Entscheidung vom 24. September 1999 hat das Gericht in Randnummer 25 des angefochtenen Urteils auf die ständige Rechtsprechung verwiesen, wonach die Anstellungsbehörde nicht verpflichtet sei, ein gemäß Artikel 29 des Statuts eingeleitetes Einstellungsverfahren abzuschließen (Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68, Fux/Kommission, Slg. 1969, 145, Randnr. 11, und des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-38/89, Hochbaum/Kommission, Slg. 1990, II-43, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-153/99

    Kommission / Giannini

    13: - Vgl. Urteile vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux/Kommission, Slg. 1969, 145, Randnr. 11) und vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87 (Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 24).
  • EuGH, 09.02.1984 - 316/82

    Kohler / Rechnungshof

    Dies belege das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux, Slg. 1969, 145).
  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    15 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Anstellungsbehörde nämlich nicht verpflichtet, ein gemäß Artikel 29 des Statuts eingeleitetes Einstellungsverfahren abzuschließen ( siehe das Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68, Fux, Slg. 1969, 145, Randnr. 11, und das Urteil vom 9. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 316/82 und 40/83, Kohler, Slg. 1984, 641, Randnr. 22 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-184/01

    Hirschfeldt / EUA

    4: - Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux/Kommission, Slg. 1969, 145, Randnr. 11) und Urteil des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-38/89 (Hochbaum/Kommission, Slg. 1990, II-43, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-121/01

    'O''Hannrachain / Parlament'

    4: - Siehe z. B. Urteile vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux/Kommission, Slg. 1969, 145), vom 9. Februar 1984 in den Rechtssachen 316/82 und 40/83 (Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641) und vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87 (Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87

    Androniki Vlachou gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 252/81

    Margherita Macevicius, verehelichte Hebrant, gegen Europäisches Parlament. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1986 - 246/84

    Vassilios Kotsonis gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 18/83

    Domenico Morina gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aufhebung eines

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