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   EuGH, 28.05.1974 - 3/74   

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https://dejure.org/1974,934
EuGH, 28.05.1974 - 3/74 (https://dejure.org/1974,934)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.1974 - 3/74 (https://dejure.org/1974,934)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 1974 - 3/74 (https://dejure.org/1974,934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Pfützenreuther

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - EINFUHR - UND AUSFUHRLIZENZEN - KAUTIONSREGELUNG - ZWECK - EINHEITLICHE AUSLEGUNG

  • EU-Kommission

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Pfützenreuther

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung Nr. 102/64 der Europäischen Kommission vom 28. Juli 1964 über die Einfuhrlizenzen und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Getreideerzeugnisse; Freigabe einer gestellten Kaution nach der Einfuhr von Braugerste innerhalb der Gültigkeit der sie ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 102/64 Art. 7; ; VO Nr. 102/64 Art. 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - EINFUHR - UND AUSFUHRLIZENZEN - KAUTIONSREGELUNG - ZWECK - EINHEITLICHE AUSLEGUNG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1974, 589
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 3/74
    Hierbei beruft sich die Klägerin des Ausgangsverfahrens auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68 (Schwarzwaldmilch), Slg. 1968, 561.

    Zur zweiten Frage trägt die Klägerin des Ausgangsverfahrens vor, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 11. Juli 1968 (Rechtssache 4/68) ausdrücklich festgestellt, daß die Aufzählung der Fälle von höherer Gewalt in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung Nr. 136/64 des Rates vom 12. Oktober 1964 (ABl. 1964, S. 2601) nicht erschöpfend sei und die staatlichen Gerichte daher befugt seien, das Vorliegen höherer Gewalt auch in anderen als den In jener Vorschrift aufgezählten Fällen zu bejahen.

  • EuGH, 15.12.1971 - 35/71

    Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft / Hauptzollamt

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 3/74
    Für den Fall, daß der Gerichtshof der vorstehenden Argumentation nicht folgen sollte, macht die Klägerin des Ausgangsverfahrens geltend, die Frage 1b dürfe nicht unter Berufung auf die Verordnung Nr. 1373/70 des Rates vom 10. Juli 1970 (ABl. Nr. 151 vom 20. Juli 1970, S. 1) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 35/71 (Schleswig-Holsteinische landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft), Slg. 1971, 1083, beantwortet werden.

    Der Gerichtshof habe diese Verknüpfung in seinem Urteil vom 15. Dezember 1971 (Rechtssache 35/71) anerkannt.

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 3/74
    Diese Schlußfolgerung lasse sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. Juni 1970 in der Rechtssache 74/69 (Krohn) Slg. 1970, 451, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 (Köster, Berodt), Slg. 1970, 1161, und vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71 (Rheinmühlen), Slg. 1971, 823, stützen.

    Die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1970 (Rechtssache 25/70), Slg. 1970, 1161, und vom 16. Dezember 1970 in der Rechtssache 36/70 (Getreide-Import), Slg. 1970, 1107, erhärteten dieses Ergebnis.

  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 3/74
    Diese Schlußfolgerung lasse sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. Juni 1970 in der Rechtssache 74/69 (Krohn) Slg. 1970, 451, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 (Köster, Berodt), Slg. 1970, 1161, und vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71 (Rheinmühlen), Slg. 1971, 823, stützen.
  • EuGH, 18.06.1970 - 74/69

    Hauptzollamt Bremen Freihafen / Krohn

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 3/74
    Diese Schlußfolgerung lasse sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. Juni 1970 in der Rechtssache 74/69 (Krohn) Slg. 1970, 451, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 (Köster, Berodt), Slg. 1970, 1161, und vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71 (Rheinmühlen), Slg. 1971, 823, stützen.
  • EuGH, 16.12.1970 - 36/70

    Getreide Import GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 3/74
    Die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1970 (Rechtssache 25/70), Slg. 1970, 1161, und vom 16. Dezember 1970 in der Rechtssache 36/70 (Getreide-Import), Slg. 1970, 1107, erhärteten dieses Ergebnis.
  • EuGH, 30.01.1974 - 158/73

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 3/74
    In seinem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 158/73 (Kampffmeyer) habe der Gerichtshof für Recht erkannt, daß auch noch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lizenz ein Antrag auf Berücksichtigung von als höhere Gewalt anzusehenden Umständen gestellt werden könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 85/78

    Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung gegen Jacob Hirsch & Söhne

    Mit Recht wurde dazu auf die bisherige Rechtsprechung verwiesen, etwa auf das Urteil in der Rechtssache 3/74 (EuGH 28. Mai 1974 - Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/ Firma Wilhelm Pfützenreuter - Slg. 1974, 589), nach dem die Bestimmungen über Einfuhrlizenzen in den Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewandt werden müssen.

    GmbH/Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette - Slg. 1968, 561); spätere Definitionen - 25/70 (EuGH 17. Dezember 1970 - Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/Köster, Berodt & Co., - Slg. 1970, 1161), 158/73 (EuGH 30. Januar 1974 - E. Kampffmeyer/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel - Slg. 1974, 101), 3/74 (EuGH 28. Mai 1974 - Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/Firma Wilhelm Pfützenreuter - Slg. 1974, 589) - entsprechen dem) dahin umschrieben, es komme nicht nur auf die absolute Unmöglichkeit der Durchführung eines Außenhandelsgeschäftes an, maßgebend sei vielmehr das Vorliegen ungewöhnlicher, vom Willen des Händlers unabhängiger Umstände.

    Dies entspricht dem im Urteil der Rechtssache 3/74 festgehaltenen Prinzip, Ansprüche aus höherer Gewalt müßten unverzüglich geltend gemacht werden.

  • VGH Hessen, 15.09.1993 - 8 UE 3297/86

    Verfall einer Kaution zur Sicherung einer Ausfuhr - Ausfuhr eines anderen als des

    Dies hat seinen Sinn darin, daß die Kaution der Notwendigkeit Rechnung tragen soll, daß den zuständigen Stellen genaue Angaben zu den geplanten innergemeinschaftlichen Ein- und Ausfuhren gemacht werden (EuGH, U. v. 15.05.1974 - Rs 186/73 -, Slg. 1974, 533; U. v. 28.05.1974 - Rs 3/74 -, Slg. 1974, 589).

    Wie der Europäischen Gerichtshof festgestellt hat, kommt es bei den Lizenzverfahren wegen der notwendigen genauen Angaben zur Marktlage auf die Einhaltung der in der Lizenz angegebenen Daten und Fakten an (EuGH, U. v. 28.04.1974 - Rs 3/74 -, Slg. 74, 589).

  • EuGH, 12.07.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat / Philipp Brothers

    20 Im übrigen ergibt sich aus dem System der genannten Vorschrift, daß der Ausführer verpflichtet ist, seine Ansprüche unverzueglich geltend zu machen ( siehe auch das Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 3/74, Einfuhr - und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/Pfützenreuter, Slg. 1974, 589 ), und daß es ihm obliegt, jede Verzögerung bei der Einreichung des Antrags auf Einräumung einer Fristverlängerung zu begründen.
  • EuGH, 15.06.1976 - 113/75

    Frecasseti / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Die Zollvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten folgten übrigens dieser Auslegung, die durch die Urteile vom 15. Mai 1974 in der Rechtssache 186/73 und vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 3/74 (Slg. 1974, 589) stillschweigend bestätigt werde.
  • BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 63.78

    Umstände höherer Gewalt - Rechtzeitiges Geltendmachen - Importeur - Nichteinfuhr

    Für Art. 8 der Verordnung Nr. 102/64/EWG der Kommission vom 28. Juli 1964 über die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Getreideerzeugnisse, Reis, Bruchreis und Verarbeitungserzeugnisse aus Reis (ABl. S. 2125) hat dies der EuGH in seinem Urteil vom 28. Mai 1974 - RS 3/74 - (EuGHE 1974, 589 [599]) ausdrücklich ausgesprochen; er hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß sich zwar eine strenge und absolute Regel über die Länge der Frist, innerhalb derer der Importeur sich auf Umstände höherer Gewalt berufen könne, nicht aufstellen lasse, daß aber ein entsprechender Antrag "sobald wie möglich", also so zeitig, wie dies vom Importeur angesichts der Umstände des Einzelfalles erwartet werden kann, gestellt werden müsse.
  • VGH Hessen, 11.03.1991 - 8 UE 2091/85

    Zum Kautionsverfall wegen Nichterfüllung der Einfuhrverpflichtung; hier: höhere

    Zwar ist der Importeur, darauf hat die Klägerin zu Recht verwiesen, grundsätzlich gehalten, bei Vorliegen höherer Gewalt seinen Antrag auf Erlöschen der Einfuhrverpflichtung oder Verlängerung der Gültigkeit der Lizenz sobald wie möglich zu stellen (EuGH, 28. Mai 1974 -- Rs 3/74 -- Slg. 1974, 589 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1982 - 71/82

    Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung gegen Firma H. und J. Brüggen.

    Wenn demnach davon auszugehen ist, daß die auf Fälle höherer Gewalt beschränkten, eng umgrenzten Ausnahmen grundsätzlich die Zuverlässigkeit des Lizenzsystems nicht in Frage stellen, ist es insofern auch unerheblich, ob die Gültigkeitsdauer der Lizenzen vor deren 1 - Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 158/73 - E. Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratssielle für Getreide und Futtermittel -, Slg, 1974, 101.2 - Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 3/74 - Einfuhr- und Vorratssielle für Getreide und Futtermittel / Firma Wilhelm Pfützenreuter -, Slg. 1974, 589.3 - Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 - Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstclle für Getreide und Futtermittel-, Slg. 1970, 1125.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1977 - 94/77

    Fratelli Zerbone Snc gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. -

    Die Kommission verwies auf eine Reihe von Entscheidungen des Gerichtshofes, die ihrer Ansicht nach mittelbar auf eine Antwort deuten könnten, nämlich die Rechtssachen 35/71 (Schleswig-Holsteinische Hauptgenossenschaft/Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1971, 1083), 186/73 (Fleischkontor/Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Slg. 1974, 533), 3/74 (Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/Pfützenreuter, Slg. 1974, 589) und 113/75 (Frecassetti/Amministrazione delle Finanze dello Stato, Slg. 1976, 983).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat gegen Philipp Brothers SA. - Vorschüsse auf Ausfuhrerstattungen

    - Urteil vom 25. Mai 1974 in der Rechtssache 3/74, Pfützenreuter, Slg. 1974, 589.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1979 - 122/78

    SA Buitoni gegen Fonds d'orientation et de régularisation des marchés agricoles.

    Haftung auszuschließen, nicht vorgeworfen werden können (EuGH 11. Juli 1968 - Schwarzwaldmilch, 4/68 - Slg. 1968, 561; 17. Dezember 1970 - Internationale Handelsgesellschaft, 11/70 - Slg. 1970, 1125; 30. Januar 1974 - Kampffmeyer 158/73 - Slg. 1974, 101; 15. Mai 1974 - Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor, 186/73 - Slg. 1974, 533; 28. Mai 1974 - Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, 3/74 - Slg. 1974, 589; 20. Februar 1975 - Reich, 64/74 - Slg. 1975, 261).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1976 - 113/75

    Giordano Frecassetti gegen Amministrazione delle finanze dello Stato.

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