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   EuGH, 18.03.1975 - 44/74, 46/74, 49/74   

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https://dejure.org/1975,681
EuGH, 18.03.1975 - 44/74, 46/74, 49/74 (https://dejure.org/1975,681)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1975 - 44/74, 46/74, 49/74 (https://dejure.org/1975,681)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1975 - 44/74, 46/74, 49/74 (https://dejure.org/1975,681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Acton u.a. / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91
    1 . BEAMTE - KLAGE - AKT MIT RECHTSNORMCHARAKTER - VOLLZUG DURCH EINZELVERFÜGUNGEN - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Acton u.a. / Kommission

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - AKT MIT RECHTSNORMCHARAKTER - VOLLZUG DURCH EINZELVERFÜGUNGEN - ZULÄSSIGKEIT - [BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Legalisierung von Streiks öffentlicher Bediensteter; Kein Anspruch auf die auf die Streiktage entfallenden Lohn- und Gehaltsanteile

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1975, 383
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.11.1972 - 75/72

    Perinciolo / Rat

    Auszug aus EuGH, 18.03.1975 - 44/74
    Insbesondere verweise sie auf Artikel 3, Artikel 62, Artikel 55a und Anhang IVa Artikel 3 sowie auf die Verfügung des Gerichtshofes vom 30. November 1972 in der Rechtssache 75/72 (Slg. 1972, 1201).
  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

    Sie gelten für objektiv festgelegte Sachverhalte und haben Rechtsfolgen für allgemein und abstrakt umschriebene Personengruppen (vgl. analog Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in den verbundenen Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74, Acton u. a./Kommission, Slg. 1975, 383, Randnr. 7, und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 206/87, Lefebvre Frère et Soeur/Kommission, Slg. 1989, 275, Randnr. 13).
  • EuG, 07.06.1991 - T-14/91

    Georges Weyrich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Allerdings sind gemäß Artikel 91 Absatz 2 des Statuts im Rahmen von Artikel 179 EWG-Vertrag erhobene Klagen von Beamten gegen die Anstellungsbehörde zu richten; sie müssen sich gegen Handlungen oder Unterlassungen dieser Behörde richten, die den Kläger beschweren, und mit ihnen darf nicht unmittelbar die vollständige oder teilweise Nichtigerklärung einer Verordnung des Rates begehrt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in den verbundenen Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74, Acton/Kommission, Slg. 1975, 383, und Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 48/79, Ooms/Kommission, Slg. 1979, 3121; siehe auch die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Juli 1981 in der Rechtssache 153/79, Bowden/Kommission, Slg. 1981, 2111, und in der Rechtssache 154/79, Biller/Parlament, Slg. 1981, 2125).
  • EuG, 26.10.1993 - T-6/92

    Andreas Hans Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter

    Diese Regelung weist allgemeinen Charakter auf, da sie auf objektiv umschriebene Sachverhalte Anwendung findet und Rechtswirkungen gegenüber Personengruppen entfaltet, die allgemein und abstrakt festgelegt sind (Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in den verbundenen Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74, Acton u. a./Kommission, Slg. 1975, 383, Randnr. 7 und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 206/87, Lefebvre Frère et Soeur/Kommission, Slg. 1989, 275, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02

    Dansk Rørindustri / Kommission

    29 - Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in den Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74 (Acton u. a./Kommission, Slg. 1975, 383, Randnr. 7) und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache C-206/87 (Lefebvre Frère et Soeur/Kommission, Slg. 1989, 275, Randnr. 13).
  • EuG, 29.01.2020 - T-402/18

    Aquino u.a./ Parlament - Öffentlicher Dienst - Dolmetscherstreik - Vom

    Als Erstes ist zu Art. 55 Abs. 1 des Statuts vorab festzustellen, dass das Statut, wie bereits in der Rechtsprechung festgestellt, zur Frage des Streikrechts schweigt (Urteil vom 18. März 1975, Acton u. a./Kommission, 44/74, 46/74 und 49/74, EU:C:1975:42, Rn. 15).
  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

    Dieser vom Gerichtshof formulierte allgemeine Grundsatz ist gleichfalls anwendbar, wenn eine individuelle Entscheidung unmittelbar auf einen Rechtsakt von allgemeiner Tragweite gestützt ist, der von den gegen ihn klagebefugten natürlichen oder juristischen Personen mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann; insbesondere ist dies dann der Fall, wenn sie erst durch die individuelle Entscheidung sicher erkennen können, inwieweit ihre persönlichen Interessen betroffen sind (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in den Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74, Acton u. a./Kommission, Slg. 1975, 383, Randnr. 7, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 164/87, Simonella/Kommission, Slg. 1988, 3807, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 16. September 1993 in der Rechtssache T-60/92, Noonan/Kommission, Slg. 1993, II-911, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-162/20

    WV/ EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamter - Statut der Beamten der

    5 Vgl. zur Veranschaulichung Urteile vom 18. März 1975, Acton u. a./Kommission (44/74, 46/74 und 49/74, EU:C:1975:42), oder vom 16. Dezember 2010, Lebedef/Kommission (T-364/09 P, EU:T:2010:539).
  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen

    Somit ist der Zeitablauf nur als eines der Kriterien für die Beurteilung der Berechtigung des Erstattungsverlangens heranzuziehen, bei der insbesondere zum einen die Offensichtlichkeit der von der Verwaltung begangenen Unregelmäßigkeit und zum anderen die Gesamtheit der Umstände zu berücksichtigen ist, die eine Rolle spielen können, wie etwa die Höhe des zurückgeforderten Betrags, das fehlerhafte Verhalten der Verwaltung, der gute Glaube des Beamten und die übliche Sorgfalt, die angesichts seiner Besoldungsgruppe und seiner Berufserfahrung von ihm zu erwarten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Acton u. a./Kommission, 44/74, 46/74 und 49/74, EU:C:1975:42, Rn. 29, White/Kommission, T-107/92, EU:T:1994:17, Rn. 47, sowie Ronsse/Kommission, T-205/01, EU:T:2002:269, Rn. 52).
  • EuGH, 11.10.1979 - 142/78

    Berghmans / Kommission

    Im übrigen habe der Gerichtshof in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen Acton u. a. (44, 46 und 49/74, Slg. 1975, 383) "die Anwendung des Artikels 85 des Statuts gegenüber den mehr als 500 Klägern aller Besoldungsgruppen und Laufbahngruppen bejaht, ohne auf ihr Tätigkeitsniveau abzustellen".
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-432/98

    Rat / Chvatal u.a.

    22: - Urteil vom 18. März 1975 in den verbundenen Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74 (Acton/Kommission, Slg. 1975, 383, Randnr. 26).
  • EuG, 15.07.1994 - T-576/93
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1977 - 126/75

    Robert Giry gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1995 - C-448/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Muireann Noonan. - Rechtsmittel

  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86

    Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 13.12.1979 - 14/79

    Loebisch / Rat

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