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   EuGH, 02.06.1976 - 125/75   

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EuGH, 02.06.1976 - 125/75 (https://dejure.org/1976,799)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.1976 - 125/75 (https://dejure.org/1976,799)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - 125/75 (https://dejure.org/1976,799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    1 . LANDWIRTSCHAFT - ERZEUGNISSE , FÜR DIE EIN SYSTEM GEMEINSAMER PREISE BESTEHT - AUSFUHRERSTATTUNG - VERORDNUNG NR . 1041/67 , ARTIKEL 4 ABSATZ 1 - ALLGEMEINE TRAGWEITE

  • EU-Kommission

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - ERZEUGNISSE , FÜR DIE EIN SYSTEM GEMEINSAMER PREISE BESTEHT - AUSFUHRERSTATTUNG - VERORDNUNG NR. 1041/67 , ARTIKEL 4 ABSATZ 1 - ALLGEMEINE TRAGWEITE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1976, 771
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 02.06.1976 - 125/75
    Das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1971 (Rechtssache 6/71, Slg. 1971, 823) betreffe nicht die Rechtslage unter der Verordnung Nr. 1041/67, sondern die frühere, ganz andere Rechtslage in der Übergangszeit.

    Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 804/68 nur das Verlassen des Wirtschaftsgebietes umschreibe, schon die Marktführung der Ware in dem Drittland einschließe (EuGH 27. Oktober 1971 - Rechtssache 6/71 - Slg. 1971, 823) so müsse das erst recht für die Formulierung des Artikels 6 Absatz 2 der Verordnung Nr. 876/68 gelten, die das Erreichen des Bestimmungsgebietes und damit mehr voraussetze.

    Diese Auffassung entspreche der des Gerichtshofes (vgl. die bereits zitierte Rechtssache 6/71), wonach die Ausfuhr gegen Erstattung nicht eine Kette von unabhängigen Formalakten sei, die an einem beliebigen Punkt abgebrochen werden könne.

  • EuGH, 27.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Diese Bestimmung sei nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juni 1976 (Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1975, 771) von allgemeiner Tragweite und finde in allen Erstattungsfällen Anwendung.

    Die Entscheidung in der Rechtssache 125/75 sei lediglich eine konsequente Fortführung der in der Rechtssache 6/71 entwickelten Grundsätze.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 125/75 folge im Wege des Gegenschlusses, daß in Fällen gleicher Erstattung die Ware im Bestimmungsgebiet nicht zum freien Verkehr abgefertigt worden sein müsse.

    Wenn auch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 125/75 den Ausgangsfall nicht unmittelbar treffe, so mache es doch deutlich, daß im Hinblick auf die Zwecksetzung der Ausfuhrerstattung für den Erstattungsanspruch entscheidend sei, daß die Ware in einem Land in den freien Verkehr gelange, für das dieser Erstattungssatz festgelegt sei.

    Wer die für ein besonderes Bestimmungsland geltende Erstattung beanspruche, müsse, wie der Gerichtshof wiederholt in den Rechtssachen 6/71 und 125/75 bestätigt habe, nachweisen, daß die betreffende Ware dort auch angekommen, in den Verkehr gebracht, eingeführt worden sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Dimex Nahrungsmittel Im- und Export GmbH & Co.

    Aus der Tatsache, daß es in diesem Zusammenhang auf einen Preisvergleich ankomme, und aus der Erkenntnis, daß für die Ermittlung der Preise (in Artikel 3 der Verordnung Nr. 876/68) vorgeschrieben sei die Berücksichtigung der tatsächlichen Preise auf den Märkten dritter Länder, der günstigsten Einfuhrpreise in den dritten Bestimmungsländern bei der Einfuhr aus dritten 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.

    waltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse habe schon 1973 einhellig die Auffassung vertreten, die Mitgliedstaaten müßten Nachweise dafür verlangen, daß die Ware im Bestimmungsland zum freien Verkehr abgefertigt worden 1 - Urteil vom 28.10.1971 in der Rechtssache 6/71 - Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel -, Slg. 1971, 823.2 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas-, Slg. 1976, 771.3 - Urteil vom 2.3.1977 in der Rechtssache 44/76 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 393.

    Dafür ist jedenfalls die Überlegung 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Feu- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.2 - Urteil vom 11.7.1978 in der Rechtssache 6/78 - Union Française de Céréales/Hauptzollamt Hamburg- Jonas-, Slg. 1978, 1675.

    Wesentlich für die Gewährung der Erstattung bei nach Bestimmungsgebieten unterschiedlichen Erstattungssätzen ist die Vermarktung, das heißt die Teil- 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.2 - Urteil vom 2.3.1977 in der Rechtssache 44/76 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 393.

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Nach Auffassung der Kommission sei ein Zuwarten bis zum Erlaß des Urteils des Gerichtshofes nicht gerechtfertigt gewesen, da es zu dieser Frage bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofes gegeben habe (Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815).

    Zur zögerlichen Durchführung des Rückforderungsverfahrens trägt die Kommission hingegen vor, die Argumentation der Bundesregierung führe im Ergebnis dazu, daß Rückforderungsverfahren wegen zu Unrecht gezahlter Erstattungen lediglich dann noch möglich seien, wenn mit absoluter Sicherheit feststehe, daß die fraglichen Waren tatsächlich nicht auf den Markt des Bestimmungslands gelangt seien, um dort vermarktet zu werden; diese Auffassung stehe aber nicht im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. Urteile Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Dimex und Möllmann-Fleisch).

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    rungen A - Erklärungen der Kommission Zur ersten Frage bezieht sich die Kommission auf ihre Ausführungen in der Rechtssache 125/75 (Milch-, Fett- und Eierkontor, Urteil vom 2.6. 1976, Slg. 1976, 771), nach denen das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel habe, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten, und erinnert daran, daß maßgeblich die Förderung der Vermarktung des mit einer Erstattung subventionierten Erzeugnisses in dem Bestimmungsland sei.

    8 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1976, 771) entschieden hat, hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrages geht darauf zurück, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen.

    9 Sowohl in dem genannten Urteil als auch in den folgenden Urteilen (u. a. vom 2.3. 1977 in der Rechtssache 44/76, Eier-Kontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1977, 393) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Zweck des Differenzierungssystems bei der Erstattung verkannt würde, wenn es für die Zahlung eines höheren Erstattungssatzes ausreichte, daß die Ware lediglich abgeladen worden ist, ohne den Markt des Bestimmungsgebiets zu erreichen.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat / Boterlux

    Wenn dies der Fall ist, wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75 und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71 sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    18 Nach ständiger Rechtsprechung hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrages hat zum Ziel, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (siehe u. a. Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, Randnr. 5, und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8).

    24 Artikel 4 Absatz 1 ist eine Grundregel, die in allen Erstattungsfällen Anwendung findet (siehe Urteil Milch-, Fett- und Eier-Kontor, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat gegen Boterlux SPRL. - Erstattung bei der Ausfuhr -

    "[Wenn die Zahlung von Erstattungen davon abhängt, daß die Erzeugnisse in einem Drittland in den Verkehr gelangt sind], wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75(10) und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71(11) sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85)(12), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    (8) ° Siehe Urteil vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH, Slg. 1976, 771).

    (10) ° Urteil vom 2. Juni 1976 (Milch-, Fett- und Eierkontor-GmbH, Slg. 1976, 771).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

    26 Das System der differenzierten Ausfuhrerstattungen hat das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrags hat zum Ziel, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, Randnr. 5, vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93, Boterlux, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 18).
  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

    Daraufhin machte die Klägerin beim Finanzgericht Hamburg mehrere Verfahren anhängig, in deren Rahmen der Gerichtshof aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens dieses Gerichts am 2. Juni 1976 für Recht erkannte, daß "in den Fällen einer Differenzierung der Erstattung, ... die Ware im Bestimmungsgebiet zum freien Verkehr abgefertigt worden sein muß" (Urteil in der Rechtssache 125/75, Firma Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH, Slg. 1976, 771).

    4 Dieser Sachverhalt führte zu mehreren Verfahren vor dem Finanzgericht Hamburg; eines davon gab Anlaß zu einem Vorabentscheidungsersuchen (Urteil vom 2.6. 1976 in der Rechtssache 125/75, Slg. 1976, 771).

  • EuGH, 25.11.1980 - 820/79

    Belgien / Kommission

    Erst recht stelle dieses Dokument keinen Nachweis dafür dar, daß das Erzeugnis "im Bestimmungsgebiet zum freien Verkehr abgefertigt worden ist" (Urteil vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Eier- Kontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1976, 771, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).

    6 Es ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor/ Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1976, 771) festgestellt hat, daß es für die Zahlung der differenzierten Erstattung notwendig ist, daß die Ware im Bestimmungsgebiet zum freien Verkehr abgefertigt worden ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

    17 Vgl. Urteile vom 2. Juni 1976, Milch-, Fett- und Eier-Kontor (125/75, EU:C:1976:81, Rn. 7), und vom 13. Dezember 1979, Hauer (44/79, EU:C:1979:290, Rn. 13 bis 16), in denen die Prüfung der Frage durch den Gerichtshof zu keiner Ungültigerklärung führte, vom 3. Februar 1977, Strehl (62/76, EU:C:1977:18, Rn. 10), vom 7. Juni 1988, Roviello (20/85, EU:C:1988:283), und vom 14. Juni 1990, Weiser (C-37/89, EU:C:1990:254, Rn. 17 und Tenor), in denen der Gerichtshof die in Rede stehenden Sekundärrechtsakte dagegen für ungültig erklärte, sowie vom 7. September 1999, De Haan (C-61/98, EU:C:1999:393, Rn. 47), in dem eine Entscheidung der Kommission für ungültig erklärt wurde, die das vorlegende Gericht in seinen Auslegungsfragen nicht erwähnt hatte (vgl. Nr. 3 des Tenors).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 27.10.1981 - 250/80

    Schumacher

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2006 - C-279/05

    Vonk Dairy Products

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. -

  • BFH, 09.07.1985 - VII R 64/81

    Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Wahrung des Mindestpreises als

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1980 - 820/79

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1988 - 269/87

    Natalino Ventura gegen Landesversicherungsanstalt Schwaben. -

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