Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 09.08.1994 - C-347/93   

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https://dejure.org/1994,783
EuGH, 09.08.1994 - C-347/93 (https://dejure.org/1994,783)
EuGH, Entscheidung vom 09.08.1994 - C-347/93 (https://dejure.org/1994,783)
EuGH, Entscheidung vom 09. August 1994 - C-347/93 (https://dejure.org/1994,783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Belgischer Staat / Boterlux

    Verordnung Nr. 876/68 des Rates, Artikel 6; Verordnung Nr. 1041/67 der Kommission, Artikel 4 Absatz 1
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Ausfuhrerstattungen; Voraussetzungen für die Gewährung; Differenzierte Erstattung; Nachweis des Exporteurs, daß das Erzeugnis in dem Drittland, für das es bestimmt ist, in den freien Verkehr überführt worden ist; ...

  • EU-Kommission

    Belgischer Staat / Boterlux

  • Judicialis

    Verordnung 876/68/EWG Art. 6; ; Verordnung 1041/67/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Differenzierte Erstattung - Nachweis des Exporteurs, daß das Erzeugnis in dem Drittland, für das es bestimmt ist, in den freien Verkehr überführt worden ist - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erstattung bei der Ausfuhr - Wiedereinfuhr des Erzeugnisses in die Gemeinschaft - Guter Glaube - Höhere Gewalt.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 799
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.06.1976 - 125/75

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
    Wenn dies der Fall ist, wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75 und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71 sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    18 Nach ständiger Rechtsprechung hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrages hat zum Ziel, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (siehe u. a. Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, Randnr. 5, und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8).

    24 Artikel 4 Absatz 1 ist eine Grundregel, die in allen Erstattungsfällen Anwendung findet (siehe Urteil Milch-, Fett- und Eier-Kontor, a. a. O.).

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
    Im Bereich der Agrarverordnungen sind unter höherer Gewalt ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluß hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (siehe zuletzt Urteil vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92, Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381, Randnr. 31).
  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
    Wenn dies der Fall ist, wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75 und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71 sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.
  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
    18 Nach ständiger Rechtsprechung hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrages hat zum Ziel, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (siehe u. a. Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, Randnr. 5, und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8).
  • EuGH, 27.10.1987 - 109/86

    Theodorakis / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
    Es ist somit Sache des Exporteurs, geeignete Vorkehrungen zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86, Theodorakis, Slg. 1987, 4319, Randnr. 8).
  • EuGH, 27.10.1981 - 250/80

    Schumacher

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
    Wenn dies der Fall ist, wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75 und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71 sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.
  • EuGH - 1/68 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
    3) Kann die Gutgläubigkeit des Exporteurs einem Fall höherer Gewalt gleichgestellt werden, obwohl er die Folgen der unterbliebenen Überführung in den freien Verkehr dadurch vermeiden konnte, daß er durch vertragliche Abmachungen sicherstellt, daß die Käufer das Erzeugnis nicht in betrügerischer Weise der vorgeschriebenen Bestimmung entziehen (Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 1/68 ° Definition des Begriffs der höheren Gewalt ° und Urteil vom 11. November 1986 in der Rechtssache 254/85, Randnrn. 12 und 13)?.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2000 - C-114/99

    Roquette Frères

    L 102, S. 11.10: - Vgl. Artikel 20 Absatz 4 Buchstabe c. 11: - "Mise à la consommation"; vgl. zu diesem Begriff im folgenden Nr. 59.12: - Vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 25).

    19: - Vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Hauptzollamt Hamburg-Jonas/Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8); so auch Urteil in der Rechtssache C-347/93 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 18).

    23: - Vgl. Rechtssache C-347/93 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 21).

    24: - Vgl. Urteil C-347/93 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 22).

    25: - Vgl. Urteil C-347/93 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 27).

    26: - Rechtssache C-347/93 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 30 und Punkt 1 des Tenors).

    42: - Gegebenenfalls durch vertragliche Bindung, vgl. Rechtssache C-347/93 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 35).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Diese Auslegung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933) bestätigt.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    So habe der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Begriff der höheren Gewalt entschieden, dass die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis betrachtet werden könne und es Sache des Ausführers sei, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnehme oder eine besondere Versicherung abschließe (Urteile vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86, Theodorakis, Slg. 1987, 4319, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93, Boterlux, Slg. 1994, I-3933).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Insbesondere hat der Gerichtshof in seiner bisherigen, zum Begriff der höheren Gewalt ergangenen Rechtsprechung die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis gewertet, sondern von dem Marktteilnehmer verlangt, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (EuGH-Urteile vom 27. Oktober 1987 Rs. 109/86, EuGHE 1987, 4319, und vom 9. August 1994 Rs. C-347/93, EuGHE 1994, I-3933).

    Der Gerichtshof hat infolgedessen nicht einmal bei einem betrügerischen Verhalten des Vertragspartners des Exporteurs höhere Gewalt anerkannt (EuGH-Urteile in EuGHE 1994, I-3933, und vom 8. März 1988 Rs. 296/86, EuGHE 1988, 1491).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    6: - Urteile vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319) und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933).

    7: - Urteile Boterlux (zitiert in Fußnote 6) und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 296/86 (Anthony McNicholl, Slg. 1988, 1491).

    35: - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 34) unter Verweis auf das Urteil vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92 (Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2006 - C-279/05

    Vonk Dairy Products

    17 - Randnr. 26 unter Verweisung auf die Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, Randnr. 5), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8) und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 18).

    18 - Eichsfelder Schlachtbetrieb, Randnr. 27, und Boterlux, Randnr. 19.

    19 - Urteil Boterlux, Randnr. 30. Tatsächlich können die Mitgliedstaaten bei Verdacht von Missbrauch, oder wenn Missbrauch nachgewiesen wird, solche Beweise auch vor der Gewährung der nichtdifferenzierten Erstattung verlangen (a. a. O.).

    31 - Randnr. 48, wiederholt - unter Verweisung auf das Urteil Boterlux, Randnr. 30 - in Randnr. 49.

  • EuGH, 12.05.1998 - C-366/95

    Steff-Houlberg Export u.a.

    Das Ministerium und die Kommission machen geltend, gemäß dem Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933) müsse das betrügerische Verhalten eines Dritten für den Empfänger der Beihilfe als ein normales Geschäftsrisiko angesehen werden mit der Folge, daß die Rückerstattung aus diesem Grund nicht ausgeschlossen sei.

    Der Gerichtshof hat in dem genannten Urteil Boterlux (Randnr. 35) festgestellt, daß das betrügerische Verhalten eines Dritten im Rahmen eines Antrags auf Ausfuhrerstattung nach Gemeinschaftsrecht keinen Fall höherer Gewalt, sondern ein normales Geschäftsrisiko darstellt.

  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    Insbesondere hat der Gerichtshof in seiner bisherigen, zum Begriff der höheren Gewalt ergangenen Rechtsprechung die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis gewertet, sondern von dem Marktteilnehmer verlangt, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (EuGH-Urteile vom 27. Oktober 1987 Rs. 109/86, EuGHE 1987, 4319, und vom 9. August 1994 Rs. C-347/93, EuGHE 1994, I-3933).

    Der Gerichtshof hat infolgedessen nicht einmal bei einem betrügerischen Verhalten des Vertragspartners des Exporteurs höhere Gewalt anerkannt (EuGH-Urteile in EuGHE 1994, I-3933, und vom 8. März 1988 Rs. 296/86, EuGHE 1988, 1491).

  • EuGH, 18.03.2010 - C-218/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

    Nach ständiger Rechtsprechung hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrags hat das Ziel, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (Urteil vom 9. August 1994, Boterlux, C-347/93, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Rechtsprechung würde der Zweck des Differenzierungssystems verkannt, wenn es für die Zahlung einer Erstattung ausreichte, dass die ausgeführte Ware in unverändertem Zustand in dem Drittland lediglich abgeladen worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Boterlux, Randnr. 19).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

    26 Das System der differenzierten Ausfuhrerstattungen hat das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrags hat zum Ziel, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, Randnr. 5, vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93, Boterlux, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 18).
  • BFH, 21.11.2002 - VII R 67/98

    Falsche Angaben im Ausfuhrerstattungsantrag, verschuldensunabhängige Sanktion;

  • EuGH, 15.06.2000 - C-348/97

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 5/98

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung; Vorlage an EuGH zur Vorabentscheidung

  • BFH, 21.03.2002 - VII R 35/01

    Revision - Gewährung einer Ausfuhrerstattung - Einheitlicher Erstattungssatz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95

    Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco

  • VG Hannover, 25.06.2008 - 11 A 3213/06

    Zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz als Fall

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-2/99

    Döhler

  • EuGH, 17.10.2002 - C-208/01

    Parras Medina

  • EuGH, 17.10.2000 - C-114/99

    Roquette Frères

  • EuGH, 07.12.2000 - C-2/99

    Döhler

  • FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97

    Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2006 - C-120/05

    Heinrich Schulze - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzungen für die

  • FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 347/07

    Ausfuhrerstattung: Differenzierte Ausfuhrerstattung - Nachweis der Erfüllung der

  • FG Hamburg, 20.06.2008 - 4 K 90/07

    Nutzungsüberlassung bei Tod der Tiere

  • BFH, 23.01.1996 - VII R 20/95

    Anspruch auf Ausfuhrerstattung bei Warenausfuhr und Lieferung der Ware an ein

  • FG Hamburg, 08.03.1996 - IV 249/95

    Erwerb von Magermilchpulver im Rahmen des Sonderverkaufs zur Ausfuhr aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 10.12.1996 - IV 198/95

    Abhängigkeit der Zahlung einer Ausfuhrerstattung vom Nachweis des Verlassens des

  • FG Hamburg, 23.06.1998 - IV 801/97

    Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 (it. a)

  • FG Hamburg, 05.05.1999 - IV 174/95

    Rechtmäßigkeit des Wiederaufgreifens eines rechtskräftig abgeschlossenen

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   Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - C-347/93 (https://dejure.org/1994,23025)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - C-347/93 (https://dejure.org/1994,23025)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Belgischer Staat gegen Boterlux SPRL.

    Erstattung bei der Ausfuhr - Wiedereinfuhr des Erzeugnisses in die Gemeinschaft - Guter Glaube - Höhere Gewalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.11.1986 - 254/85

    Irish Grain Board / Minister for Agriculture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    "[Wenn die Zahlung von Erstattungen davon abhängt, daß die Erzeugnisse in einem Drittland in den Verkehr gelangt sind], wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75(10) und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71(11) sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85)(12), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    3) Kann die Gutgläubigkeit des Exporteurs einem Fall höherer Gewalt gleichgestellt werden, obwohl er die Folgen der unterbliebenen Überführung in den freien Verkehr dadurch vermeiden konnte, daß er durch vertragliche Abmachungen sicherstellt, daß die Käufer das Erzeugnis nicht in betrügerischer Weise der vorgeschriebenen Bestimmung entziehen (Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 1/68(13) ° Definition des Begriffs der höheren Gewalt ° und Urteil vom 11. November 1986 in der Rechtssache 254/85, Randnrn.

    In seinem Urteil vom 11. November 1986 in der Rechtssache 254/85 (Irish Grain Board, Slg. 1986, 3309), das Währungsausgleichsbeträge betraf, stellte der Gerichtshof fest, daß sich aus dem Zweck der Währungsausgleichsbeträge, der Währungsinstabilität zu begegnen, ergebe, daß der bei Einfuhr erhobene Währungsausgleichsbetrag ... seine Funktion nur dann erfuellen [kann], wenn das eingeführte Erzeugis im Einfuhrmitgliedstaat tatsächlich in den freien Verkehr überführt worden ist (Randnr. 11).

    (12) ° Urteile vom 27. Oktober 1981 (Töpfer, Slg. 1981, 2465) und vom 11. November 1986 (Irish Grain Board, Slg. 1986, 3309).

    (14) ° Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. November 1986 in der Rechtssache 254/85 (Irish Grain Board, Slg. 1986, 3309) dazu folgendes festgestellt: Die Gemeinschaftsbestimmungen über die Zahlung der Währungsausgleichsbeträge ... sind dahin auszulegen, daß der Ausfuhrmitgliedstaat, der die vom Einfuhrmitgliedstaat zu gewährenden Währungsausgleichsbeträge zu zahlen hat, berechtigt ist, die Zahlung zu verweigern, wenn das betreffende Erzeugnis aufgrund eines betrügerischen Verhaltens der Käufer dieses Erzeugnisses im Einfuhrmitgliedstaat nicht in den freien Verkehr überführt worden ist, selbst wenn die Zollförmlichkeiten vollständig erfuellt wurden, die erforderlichen T5-Formulare ausgestellt wurden und der Exporteur oder Beteiligte im Sinne der genannten Bestimmungen hinsichtlich der Geschäfte stets gutgläubig war.

  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71 (Rheinmühlen Düsseldorf) festgestellt, daß die in dieser Rechtssache streitigen Ausfuhrerstattungen "dazu bestimmt waren", die Unterschiede zwischen den Preisen auf dem Gemeinschaftsmarkt und denen in Drittländern auszugleichen, und daß "die 'Ausfuhr nach dritten Ländern' ... [voraussetzt], daß die Ware auf dem Markt eines dritten Staates gehandelt wurde, dort also zumindest in den freien Verkehr gelangt sein musste"(5).

    "[Wenn die Zahlung von Erstattungen davon abhängt, daß die Erzeugnisse in einem Drittland in den Verkehr gelangt sind], wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75(10) und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71(11) sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85)(12), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    (5) ° Slg. 1971, 823, Randnr. 7. Die in dieser Sache maßgeblichen Vorschriften waren in der Verordnung Nr. 19 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide (ABl. 1962, S. 933) enthalten.

    (11) ° Rheinmühlen Düsseldorf (Slg. 1971, 823).

  • EuGH, 27.10.1981 - 250/80

    Schumacher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    "[Wenn die Zahlung von Erstattungen davon abhängt, daß die Erzeugnisse in einem Drittland in den Verkehr gelangt sind], wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75(10) und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71(11) sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85)(12), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    auch das Urteil vom 27. Oktober 1981 in der Rechtssache 250/80 (Schumacher, Slg. 1981, 2465), das die sogenannten Beitrittsausgleichsbeträge betraf und mit dem der Gerichtshof feststellte: Da der Zweck des Preisausgleichs in einem solchen Fall [d. h., wenn ein Erzeugnis sich nur zur Erfuellung der Zollförmlichkeiten im Einfuhrstaat befunden hat] nicht erreicht wird, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung eines Beitrittsausgleichsbetrags nicht erfuellt (Randnr. 16).

    (12) ° Urteile vom 27. Oktober 1981 (Töpfer, Slg. 1981, 2465) und vom 11. November 1986 (Irish Grain Board, Slg. 1986, 3309).

  • EuGH, 02.06.1976 - 125/75

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    "[Wenn die Zahlung von Erstattungen davon abhängt, daß die Erzeugnisse in einem Drittland in den Verkehr gelangt sind], wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75(10) und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71(11) sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85)(12), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    (8) ° Siehe Urteil vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH, Slg. 1976, 771).

    (10) ° Urteil vom 2. Juni 1976 (Milch-, Fett- und Eierkontor-GmbH, Slg. 1976, 771).

  • EuGH, 27.10.1987 - 109/86

    Theodorakis / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    (16) ° Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319).

    (17) ° Vgl. hierzu das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319), in dem der Gerichtshof in Randnr. 8 feststellte: Was den Fall angeht, daß die Nichtdurchführung der beabsichtigten Ausfuhr nicht auf einem Fehlverhalten des Inhabers der Ausfuhrlizenz beruht, sondern allein darauf zurückzuführen ist, daß sein Vertragspartner den Kaufvertrag, im Rahmen dessen die Ausfuhr erfolgen sollte, nicht erfuellte, ist festzustellen, daß eine solche Störung der Erfuellung des Vertrags zwar als ein Umstand angesehen werden kann, den der Lizenznehmer nicht zu vertreten hat, daß sie aber weder anomal noch unvorhersehbar ist.

  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    (13) ° Boterlux hat in ihren Erklärungen darauf hingewiesen, daß es vermutlich um das Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68 gehe (Firma Schwarzwaldmilch, Slg. 1968, 561).
  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    (15) ° Siehe hierzu meine Schlussanträge (Nr. 26) in der Rechtssache C-12/92 (Huygen u. a., Urteil vom 7. Dezember 1993, Slg. 1993, I-6381).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    (7) ° Dies hat der Gerichtshof zuletzt im Falle differenzierter Erstattungen in seinem Urteil vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-27/92 (Möllmann-Fleisch-GmbH, Slg. 1993, I-1701) entschieden.
  • EuGH - 1/68 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
    3) Kann die Gutgläubigkeit des Exporteurs einem Fall höherer Gewalt gleichgestellt werden, obwohl er die Folgen der unterbliebenen Überführung in den freien Verkehr dadurch vermeiden konnte, daß er durch vertragliche Abmachungen sicherstellt, daß die Käufer das Erzeugnis nicht in betrügerischer Weise der vorgeschriebenen Bestimmung entziehen (Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 1/68(13) ° Definition des Begriffs der höheren Gewalt ° und Urteil vom 11. November 1986 in der Rechtssache 254/85, Randnrn.
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