Rechtsprechung
EuGH, 05.12.1978 - 14/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Denkavit / Kommission
SCHADENSERSATZKLAGE - VERHALTEN EINES ORGANS - RECHTSWIDRIGKEIT - FEHLEN - KEINE HAFTUNG
- EU-Kommission
Denkavit / Kommission
- Wolters Kluwer
Rechtswidriges Verhalten der Kommission; Vertrieb und Einfuhr von Futtermitteln in die Gemeinschaft; Höchstgehalte für Nitrate in Futtermitteln
- Judicialis
EWGV Art. 215; ; RL Nr. 74/63/EWG Art. 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 215; RL Nr. 74/63/EWG Art. 15
SCHADENSERSATZKLAGE - VERHALTEN EINES ORGANS - RECHTSWIDRIGKEIT - FEHLEN - KEINE HAFTUNG; [EWG-VERTRAG , ART. 215 ABS. 2]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1978 - 14/78
- EuGH, 05.12.1978 - 14/78
Papierfundstellen
- Slg. 1978, 2497
- NJW 1979, 1098
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.10.1977 - 5/77
Tedeschi / Denkavit
Auszug aus EuGH, 05.12.1978 - 14/78
Dieses Verbot hatte zur Folge, daß im September 1976 eine von der Firma Denkavit BV für die Firma Tedeschi bestimmte Futtermittellieferung an der italienischen Grenze festgehalten wurde, und führte zu einem Rechtsstreit vor der Pretura Lodi sowie einer Vorabentscheidungsvorlage nach Artikel 177 des Vertrages (Carlo Tedeschi/Denkavit Commerciale srl, 5/77 - Slg. 1977, 1555).Nach Ansicht der Klägerinnen hat sich die Kommission dadurch, daß sie es nach dem 7. Oktober 1976 (einen Monat nach Erlaß des "biglietto urgente") oder jedenfalls nach dem 5. November 1977 (einen Monat nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 5.10.1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit - Slg. 1977, 1555) unterlassen hat, die italienische Regierung zur Aufhebung der angegriffenen Maßnahme zu verpflichten, in einer ihre Haftung gemäß Artikel 215 Absatz 2 des Vertrages auslösenden Weise verhalten.
- EuGH, 02.03.1978 - 12/77
Debayser SA / Kommission
Auszug aus EuGH, 05.12.1978 - 14/78
Die Beklagte beruft sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1978 (Debayser, verb. Rechtssachen 12, 18 und 21/77 - Slg. 1978, 553).
- EuG, 11.09.2002 - T-13/99
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …
Was den zweiten Aspekt der Risikobewertung betrifft, so hat der Gerichtshof bereits Gelegenheit gehabt, festzustellen, dass die Gemeinschaftsorgane im Bereich der Zusatzstoffe in der Tierernährung komplexe technische und wissenschaftliche Bewertungen vorzunehmen haben (vgl. bereits Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1978 in der Rechtssache 14/78, Denkavit/Kommission, Slg. 1978, 2497, Randnr. 20).Das ergebe sich sowohl aus dem Standpunkt, den die Kommission in verschiedenen vor dem Gemeinschaftsrichter verhandelten Rechtssachen eingenommen habe (Urteile Denkavit/Kommission, zitiert oben in Randnr. 154, und Pharos/Kommission, zitiert in vorstehender Randnr., Randnr. 59), als auch aus ihrer oben in Randnummer 124 zitierten Mitteilung über die Gesundheit der Verbraucher und die Lebensmittelsicherheit.
- EuG, 11.09.2002 - T-70/99
Alpharma / Rat
Was den zweiten Aspekt der Risikobewertung betrifft, so hat der Gerichtshof bereits Gelegenheit gehabt, festzustellen, dass die Gemeinschaftsorgane im Bereich der Zusatzstoffe in der Tierernährung komplexe technische und wissenschaftliche Bewertungen vorzunehmen haben (vgl. bereits Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1978 in der Rechtssache 14/78, Denkavit/Kommission, Slg. 1978, 2497, Randnr. 20). - EuG, 17.02.1998 - T-105/96
Pharos / Kommission
Die Kommission bezieht sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1978 in der Rechtssache 14/78 (Denkavit/Kommission, Slg. 1978, 2497), in der die Klägerin ihr vorgeworfen habe, unter Umständen, die mit denen des vorliegenden Falles vergleichbar seien, bis zum Ergreifen von Maßnahmen 21 Monate zugewartet zu haben. - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
Kommission / CEVA und Pfizer
99 - Urteil vom 5. Dezember 1978 in der Rechtssache 14/78 (Slg. 1978, 2497, Randnr. 20).