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   EuGH, 12.07.1979 - 149/78   

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https://dejure.org/1979,1280
EuGH, 12.07.1979 - 149/78 (https://dejure.org/1979,1280)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 149/78 (https://dejure.org/1979,1280)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 149/78 (https://dejure.org/1979,1280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rumi / Kommission

    1 . EGKS - PREISE - PREISTAFELN - VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT - GEGENSTAND - TRAGWEITE

  • EU-Kommission

    Rumi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbuße ; Festsetzung von Mindestpreisen für Betonstahl ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS-Vertrag Art. 60
    1. EGKS - PREISE - PREISTAFELN - VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT - GEGENSTAND - TRAGWEITE - [EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 60 PAR 2 ABSATZ A]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2523
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die in Artikel 60 § 2 des Vertrages vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Preise erstens verbotene Praktiken soweit wie möglich verhindern, zweitens den Käufern erlauben, sich genau über die Preise zu informieren und auch an der Diskriminierungskontrolle teilzunehmen, und drittens den Unternehmen erlauben, die Preise ihrer Konkurrenten genau kennenzulernen, so daß sie sich diesen anpassen können (vgl. Urteil Frankreich/Hohe Behörde, S. 24, und Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78, Rumi/Kommission, Slg. 1979, 2523, Randnr. 10).
  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die in Artikel 60 § 2 EGKS-Vertrag vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Preistafeln und Verkaufsbedingungen erstens verbotene Praktiken soweit wie möglich verhindern, zweitens den Käufern erlauben, sich genau über die Preise zu informieren und auch an der Diskriminierungskontrolle teilzunehmen, und drittens den Unternehmen ermöglichen, die Preise ihrer Konkurrenten genau kennen zu lernen, so dass sie sich diesen anpassen können (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, S. 7, 24, und vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78, Rumi/Kommission, Slg. 1979, 2523, Randnr. 10).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die in Artikel 60 § 2 des Vertrages vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Preise erstens verbotene Praktiken soweit wie möglich verhindern, zweitens den Käufern erlauben, sich genau über die Preise zu informieren und auch an der Diskriminierungskontrolle teilzunehmen, und drittens den Unternehmen erlauben, die Preise ihrer Konkurrenten genau kennenzulernen, so daß sie sich diesen anpassen können (vgl. Urteil Frankreich/Hohe Behörde, S. 24, und Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78, Rumi/Kommission, Slg. 1979, 2523, Randnr. 10).

    Vereinbarungen der Hersteller können dem System von Artikel 60 des Vertrages jedenfalls schon deshalb nicht gleichgestellt werden, weil sie es den Käufern nicht erlauben, sich genau über die Preise zu informieren und an der Diskriminierungskontrolle teilzunehmen (vgl. die Urteile Frankreich/Hohe Behörde, S. 24, und Rumi/Kommission, Randnr. 10).

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die in Artikel 60 § 2 EGKS-Vertrag vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Preistafeln und Verkaufsbedingungen erstens verbotene Praktiken soweit wie möglich verhindern, zweitens den Käufern erlauben, sich genau über die Preise zu informieren und auch an der Diskriminierungskontrolle teilzunehmen, und drittens den Unternehmen ermöglichen, die Preise ihrer Konkurrenten genau kennen zu lernen, so dass sie sich diesen anpassen können (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, S. 7, 24, und vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78, Rumi/Kommission, Slg. 1979, 2523, Randnr. 10).
  • EuGH, 05.10.1983 - 186/82

    Magazzini Generali

    In die gleiche Richtung sei die Rechtsprechung des Gerichtshofes gegangen, der sich in seinen Urteilen in der Rechtssache 158/73 (Kampffmeyer, Slg. 1974, 101), 149/78 (Rumi, Slg. 1979, 2523) und 808/79 (Pardini, Slg. 1980, 2103) mit dem Begriff der höheren Gewalt befaßt habe.

    Auch in einem Fall, in dem höhere Gewalt unter Berufung auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze und nicht auf einen Rechtsetzungsakt geltend gemacht worden sei (Rechtssache 149/78, Rumi, Sig.

  • EuGH, 11.12.1980 - 1252/79

    Lucchini / Kommission

    Sie betont, die Klägerin habe durch ihr Verhalten der Gesamtheit der EGKS-Unternehmen erheblichen Schaden zugefügt; dies müsse, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78 (Rumi, Sig. 1979, 2523) unterstrichen habe, mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

    Die Kommission dringt darauf, es bei der Geldbuße zu belassen; sie beruft sich auf das Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78 (Rumi; Sig. 1979, 2523) als Präzedenzentscheidung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (39) - Das Zitat wurde dem Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78 (Rumi, Slg. 1979, 2523, Randnr. 10) entnommen; Urteil in der Rechtssache 1/54, S. 24, und in der Rechtssache 2/54, S. 98. Der Gerichtshof hat in den beiden zuletzt genannten Urteilen hinzugefügt, daß die Veröffentlichung nur eines der vom EGKS-Vertrag vorgeschriebenen Mittel zur Erreichung der genannten Ziele ist, und für sich betrachtet keine ausreichende Gewähr dafür bietet, daß die Ziele auch tatsächlich erreicht werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1997 - C-325/96

    Fábrica de Queijo Eru Portuguesa Ldª gegen Subdirector-Geral das Alfândegas,

    (13) - Vgl. u. a. die Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78 (Rumi/Kommission, Slg. 1979, 2523), vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 284/82 (Busseni/Kommission, Slg. 1984, 557) und vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849, abgekürzte Veröffentlichung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1984 - 8/83

    Officine fratelli Bertoli SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Was die der gegenwärtigen Stahlkrise vorangehende Zeit anbelangt, so .st die Tatsache von Interesse, daß das letzte Urteil des Gerichtshofes zu Artikel 60 (Rechtssache 149/78, Rumi, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1980 - 1252/79

    SpA Acciaierie e Ferriere Lucchini gegen Kommission der Europäischen

    In der Rechtssache 149/78 (Rumi/Kommission) begründete die Firma Rumi die Anfechtung einer Entscheidung, in der gegen sie eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über die Veröffentlichung der Preise festgesetzt worden war, u. a. mit dem Vorbringen, diese Entscheidung beruhe auf einer zu wörtlichen Auslegung des geltenden Rechts, von der die Kommission selbst in der Vergangenheit mehrfach abgewichen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1988 - 69/87

    Società Laminazione a Freddo pA (LAF) gegen Kommission der Europäischen

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