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   EuGH, 04.10.1979 - 241/78, 242/78, 245 - 250/78, 245/78, 246/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,773
EuGH, 04.10.1979 - 241/78, 242/78, 245 - 250/78, 245/78, 246/78 (https://dejure.org/1979,773)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - 241/78, 242/78, 245 - 250/78, 245/78, 246/78 (https://dejure.org/1979,773)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - 241/78, 242/78, 245 - 250/78, 245/78, 246/78 (https://dejure.org/1979,773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    DGV / Rat und Kommission

    1 . SCHADENSERSATZKLAGE - GEGENSTAND - ERSATZ DES SICH AUS DER ABSCHAFFUNG VON ERSTATTUNGEN ERGEBENDEN SCHADENS - AUF DIE NICHTERHEBUNG EINER ZAHLUNGSKLAGE VOR DEN INNERSTAATLICHEN GERICHTEN GESTÜTZTE PROZESSHINDERNDE EINREDE - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    DGV / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Gemeinschaft auf Schadensersatz wegen der Abschaffung der Erstattungen bei der Erzeugung von Grobgrieß und Feingrieß aus Mais für die Bauindustrie; Auswirkungen der gleichheitswidrigen Beibehaltung der Erstattungen für Maisstärke; Überschreitung der Grenzen ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; Verordnung Nr. 665/75
    1. SCHADENSERSATZKLAGE - GEGENSTAND - ERSATZ DES SICH AUS DER ABSCHAFFUNG VON ERSTATTUNGEN ERGEBENDEN SCHADENS - AUF DIE NICHTERHEBUNG EINER ZAHLUNGSKLAGE VOR DEN INNERSTAATLICHEN GERICHTEN GESTÜTZTE PROZESSHINDERNDE EINREDE - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 3017
  • NJW 1980, 1214
  • DVBl 1980, 118
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 01.07.1981 - 242/78

    Streichung einer Rechtssache im Register des Gerichtshofs

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 241/78
    Werhahn Hansamühle, Neuss am Rhein (Bundesrepublik Deutschland), (Rechtssache 242/78),.

    Mit den vorliegenden, am 3. November 1978 (Rechtssachen 241 und 242/78), am 6. November 1978 (Rechtssachen 245 bis 249/78) und am 10. November 1978 (Rechtssache 250/78) eingereichten Klagen begehren die Klägerinnen unter anderem, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu verurteilen, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aus der Nichtwiedereinführung der Erstattung bei der Erzeugung für die von ihnen zwischen dem 1. August 1975 und 19. Oktober 1977 getätigten Gritzverkäufe entstanden sein soll.

    Im Fall der Klägerin in der Rechtssache 242/78 habe die Absatzsteigerung sogar mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr betragen.

    241/78 53 073, 000 t 56 282, 000 t 242/78 6 709, 028 t 13 298, 815 t 245/78 8 664, 290 t 26 749, 350 t 246/78 11 941, 070 t 11 496, 619 t 247/78 13 775, 182 t 16 351, 169 t 249/78 8 265, 295 t 11 793, 064 t 250/78 1 047, 514 t 2 731, 191 t. Unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in den verbundenen Rechtssachen 64 und 113/76, 167 und 239/78, 27, 28 und 45/79 trägt der Rat ergänzend vor, die Gritzausfuhren aus der Bundesrepublik Deutschland würden vor allem dem französischen, insbesondere dem elsässischen Markt zugeführt.

    hingewiesen, daß von den deutschen Maismühlen nur zwei, nämlich die Klägerinnen in den Rechtssachen 241/78 und 242/78, Gritz für Brauereizwecke in folgendem Umfang nach Frankreich ausgeführt hätten:.

    Klägerin 1973/74 1974/75 1975/76 1976/77 Rechtssache 241/78 8 580 t 10 800 t 15 200 t 13 736 t Rechtssache 242/78 4 344 t 4 200 t 2 750 t 6 731 t Weiterhin sei bei den gesamten Ausfuhrzahlen zu bedenken, daß nach den vom Rat angeführten Zahlen der Gesamtverbrauch an Gritz für Brauereizwecke in Frankreich um etwa 50 % gestiegen sei.

  • EuGH, 15.06.1976 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 241/78
    Sie errinnert daran, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) vorenthaltene Leistungen nicht als im Rahmen einer Schadensersatzklage ersatzfähiger Schaden anzusehen seien, sondern nur die durch die Vorenthaltung darüber hinaus verursachten Vermögensverluste.

    Die Klägerinnen führen weiter aus, der Sachverhalt der vorliegenden Verfahren könne nur dann mit der Rechtssache 74/74 (CNTA) - in der es um den Wegfall von Währungsausgleichsbeträgen gegangen sei - verglichen werden, wenn die Gemeinschaftsorgane die Erstattung bei der Erzeugung plötzlich sowohl für Gritz als auch für Maisstärke gestrichen hätten.

  • EuGH, 19.10.1977 - 124/76

    Moulins Pont-à-Mousson / ONIC

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 241/78
    I - Sachverhalt und Verfahren 1. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 124/76 und 20/77 (S.A. Moulins et Huileries de Pont-à- Mousson und Soc. coop. "Profidence agricole de la Champagne"/ONIC, Slg. 1977, 1795) für Recht erkannt: "1.

    In seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 124/76 und 20/77, S.A. Moulins et Huileries de Pont-à-Mousson und Société coopérative "Providence agricole de la Champagne" gegen Office national interprofessionnel des céréales (Slg. 1977, 1795), das auf Ersuchen zweier französischer Verwaltungsgerichte um Vorabentscheidung ergangen ist, hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die streitigen Bestimmungen der Verordnungen des Rates insoweit mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind, als sie Grobgrieß und Feingrieß von Mais für die Brauindustrie und Maisstärke hinsichtlich der Erstattungen bei der Erzeugung ungleich behandeln.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 241/78
    In seinem Urteil vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83/76 u. a., Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH & Co. KG u. a./Rat und Kommission (Slg. 1978, 1209), hat sich der Gerichtshof bereits in diesem Sinne ausgesprochen.
  • EuGH, 24.10.1973 - 43/72

    Merkur Aussenhandels GmbH / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 241/78
    Der Rat bezweifelt, daß ein solches Verfahren mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 43/72 (Merkur/Kommission, Slg. 1973, 1070) im Einklang stehe, und empfiehlt dem Gerichtshof, die Anträge für unzulässig zu erklären.
  • EuGH, 26.11.1975 - 99/74

    Société des Grands Moulins des Antilles / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 241/78
    Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1975 in der Rechtssache 99/74 (Grands Moulins des Antilles/Kommission, Slg. 1975, 1531).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    13 Darueber hinaus setzt die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft nach staendiger Rechtsprechung voraus, dass der behauptete Schaden ueber die Grenzen der normalen wirtschaftlichen Risiken hinausgeht, die eine Betaetigung in dem betreffenden Wirtschaftszweig mit sich bringt (siehe die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78, DGV/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 11, in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell Staerke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045, Randnr. 14, und in den verbundenen Rechtssachen 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères/Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 11).
  • EuG, 06.03.2003 - T-56/00

    Dole Fresh Fruit International / Rat und Kommission

    Erstens komme dem Diskriminierungsverbot unter den gemeinschaftsrechtlichen Normen zum Schutz der Einzelnen besondere Bedeutung zu (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78, DGV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 10).

    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061).

    Der Rat ist zudem der Ansicht, die Hinweise der Klägerin auf die Urteile DGV u. a./Rat und Kommission, Dumortier frères u. a./Rat und Mulder u. a./Rat und Kommission gingen fehl.

  • EuG, 06.03.2003 - T-57/00

    Banan-Kompaniet und Skandinaviska Bananimporten / Rat und Kommission

    Erstens komme dem Diskriminierungsverbot unter den gemeinschaftsrechtlichen Normen zum Schutz der Einzelnen besondere Bedeutung zu (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78, DGV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 10).

    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier Frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission).

    Der Rat ist zudem der Ansicht, die Hinweise der Klägerinnen auf die Urteile DGV u. a./Rat und Kommission, Dumortier Frères u. a./Rat und Mulder u. a./Rat und Kommission gingen fehl.

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