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   EuGH, 27.09.1983 - 216/82   

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EuGH, 27.09.1983 - 216/82 (https://dejure.org/1983,948)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1983 - 216/82 (https://dejure.org/1983,948)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1983 - 216/82 (https://dejure.org/1983,948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - GÜLTIGKEITSPRÜFUNG - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , MIT DER FESTGESTELLT WIRD , DASS DIE EINFUHR BESTIMMTER GEGENSTÄNDE NICHT UNTER BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFOLGEN KANN - NACHFOLGENDE ABLEHNUNG DES ...

  • EU-Kommission

    Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - GÜLTIGKEITSPRÜFUNG - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , MIT DER FESTGESTELLT WIRD , DASS DIE EINFUHR BESTIMMTER GEGENSTÄNDE NICHT UNTER BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFOLGEN KANN - NACHFOLGENDE ABLEHNUNG DES ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollfreiheit für wissenschaftliche Geräte - wissenschaftliche Gleichwertigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 2771
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.10.1978 - 156/77

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.09.1983 - 216/82
    Diese Tatsache wie auch der Umstand, daß das Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages bezwecke, den Bedürfnissen der innerstaatlichen Gerichte gerecht zu werden, seien im Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77 (Kommission/ Belgien, Slg. 1978, 1881 ff.) zum Ausdruck gekommen.
  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Dann aber muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vermeidung von Rechtsschutzlücken jedenfalls im Rahmen des nationalen gerichtlichen Verfahrens eine Überprüfung des Gemeinschaftsaktes erfolgen und die Möglichkeit der Einholung einer Vorabentscheidung offenstehen (EuGH, Urteile vom 27. September 1983 - C-216/82, Universität Hamburg [ECLI:EU:C:1983:248] - und vom 9. März 1994 - C-188/92, TWD [ECLI:EU:C:1994:90] - Rn. 23).
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    21 Die vorliegende Rechtssache unterscheidet sich auch von derjenigen, die zu dem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771) geführt hat.
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Artikel 241 EG ist jedoch Ausdruck eines allgemeineren Rechtsgrundsatzes, der dem Antragsteller das Recht gewährleistet, im Rahmen einer nach nationalem Recht erhobenen Klage gegen die Ablehnung seines Antrags die Rechtswidrigkeit einer Gemeinschaftshandlung geltend zu machen, die als Grundlage für die gegen ihn ergangene nationale Entscheidung dient, so dass die Frage der Gültigkeit dieser Gemeinschaftshandlung vom nationalen Gericht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt werden kann (Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-376/98

    GENERALANWALT NIAL FENNELLY SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE ÜBER

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 ausgeführt, daß der Bescheid einer nationalen Behörde die einzige Maßnahme sei, die die Klägerin im dortigen Ausgangsverfahren vor Gericht anfechten könne, "ohne Schwierigkeiten beim Nachweis ihrer Klagebefugnis zu haben".

    45: - Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10).

  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Was die angebliche Überlegenheit des eingeführten Geräts gegenüber dem Gerät aus der Gemeinschaft im Hinblick auf die Beschleunigungsspannung angehe, erinnert die Kommission an das Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1983 (Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771), wonach der Gerichtshof den Inhalt einer Entscheidung, die die Kommission in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Sachverständigenausschusses getroffen habe, nur im Fall eines offensichtlichen Tatsachen- oder Rechtsirrtums oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden könne.

    n Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann jeder, der von einer Entscheidung der Kommission nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet betroffen ist, "die Rechtswidrigkeit der Entscheidung vor dem nationalen Gericht im Rahmen der Klage gegen die Festsetzung des Zolls mit der Folge geltend machen, daß die Frage der Gültigkeit der Entscheidung dem Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vom nationalen Gericht vorgelegt werden kann" (Urteil vom 28.9. 1983 in der Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die

    33 - Vgl. insbesondere die Urteile vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnrn. 5 ff.), vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD, Slg. 1994, I-833, Randnrn.

    35 - Urteile Universität Hamburg (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 10 und 12), Nachi Europe (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 35), Unión de Pequeños Agricultores/Rat (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 40) und Kommission/Jégo-Quéré (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1986 - 133/85

    Walter Rau Lebensmittelwerke und andere gegen Bundesanstalt für

    Es würde genügen, darauf hinzuweisen, daß jedenfalls der nationale Rechtsweg im vorliegenden Verfahren gegeben .st. 35. Sollten Sie jedoch die Nichtigkeitsklage für zulässig erachten, so würde eine Fallkonstellation eintreten, die der ähnelte, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 5 zugrunde gelegen hatte.

    - Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82, Universität Hamburg/Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder, Slg. 1983, 2771.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99

    Imperial Tobacco u.a.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 ausgeführt, daß der Bescheid einer nationalen Behörde die einzige Maßnahme sei, die die Klägerin im dortigen Ausgangsverfahren vor Gericht anfechten könne, "ohne Schwierigkeiten beim Nachweis ihrer Klagebefugnis zu haben".

    45: - Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10).

  • EuGH, 17.11.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

    Wenn Kruidvat auch nicht die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission verlangen konnte, blieb ihr im vorliegenden Fall, wie sich aus dem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10) ergibt und wie auch von der Kommission vorgetragen worden ist, doch die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 177 des Vertrages entscheiden.
  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

    Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass den Klägern, auch wenn sie nicht die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung verlangen können, doch die Möglichkeit bleibt, die in Anwendung der angefochtenen Entscheidung erlassenen nationalen Maßnahmen vor den nationalen Gerichten, die unter Beachtung des Art. 234 EG entscheiden, anzufechten und in diesem Zusammenhang die Rechtswidrigkeit der streitigen Entscheidung geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1983, Universität Hamburg, 216/82, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10, und vom 17. November 1998, Kruidvat/Kommission, C-70/97 P, Slg. 1998, I-7183, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09

    E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 185/83

    Interfacultair Instituut Electronenmicroscopie der Rijksuniversiteit te Groningen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region

  • EuGH, 15.12.2005 - C-86/03

    Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-239/99

    Nachi Europe

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95

    Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance. - Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-188/92

    TWD Textilwerke Deggendorf GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-86/03

    Griechenland / Kommission - Umwelt - Richtlinie 1999/32/EG - Schwefelhöchstgehalt

  • EuGH, 15.03.1989 - 303/87

    Universität Stuttgart / Hauptzollamt Stuttgart-Ost

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1991 - 6 A 11676/90
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90

    Technische Universität München gegen Hauptzollamt München-Mitte. - Gemeinsamer

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument GmbH gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1989 - 303/87

    Universität Stuttgart gegen Hauptzollamt Stuttgart-Ost. - Gemeinsamer Zolltarif -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1985 - 6/84

    Nicolet Instrument GmbH gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 4/84

    Johann-Wolfgang-Goethe-Universität gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1986 - 13/84

    Control Data Belgium Inc. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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