Rechtsprechung
EuGH, 15.03.1989 - 303/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Universität Stuttgart / Hauptzollamt Stuttgart-Ost
Verordnung Nr . 918/83 des Rates, Artikel 54
Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung bei der Einfuhr - Wissenschaftliche Instrumente, Apparate und Geräte - Gleichwertigkeit des eingeführten Apparats mit anderen, in der Gemeinschaft hergestellten Apparaten - Beurteilung - Gleichwertigkeit, die durch Anschluß eines ... - EU-Kommission
Universität Stuttgart / Hauptzollamt Stuttgart-Ost
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Gegenständen kulturellen Charakters; Befreiung von Eingangsabgaben für Geräte
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 190; ; VO Nr. 1798/75/EWG Art. 3; ; VO Nr. 918/83/EWG Art. 50; ; VO Nr. 2290/83/EWG Art. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung bei der Einfuhr - Wissenschaftliche Instrumente, Apparate und Geräte - Gleichwertigkeit des eingeführten Apparats mit anderen, in der Gemeinschaft hergestellten Apparaten - Beurteilung - Gleichwertigkeit, die durch Anschluß eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung für wissenschaftliche Apparate - Wissenschaftliche Gleichwertigkeit.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.09.1983 - 216/82
Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder
Auszug aus EuGH, 15.03.1989 - 303/87
September 1983 in der Rechtssache 216/82 ( Universität Hamburg, Slg . 1983, 2771 ) ausgeführt hat, kann er in Anbetracht des technischen Charakters der Prüfung der Frage, ob eine Gleichwertigkeit zwischen verschiedenen Apparaten vorliegt, den Inhalt einer Entscheidung, die die Kommission auf die entsprechende Stellungnahme des Ausschusses für Zollbefreiungen getroffen hat, nur im Falle eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden . - EuGH, 25.10.1984 - 185/83
Rijksuniversiteit te Groningen
Auszug aus EuGH, 15.03.1989 - 303/87
Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83 ( Rijksuniversiteit Groningen, Slg . 1984, 3623 ) entschieden hat, zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß es den Betroffenen möglich ist, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenzulernen, und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann; es ist danach jedoch nicht erforderlich, daß alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt werden .
- EuGH, 21.11.1991 - C-269/90
Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte
Der Bundesfinanzhof legt dar, der Gerichtshof habe bisher in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß er im Rahmen einer solchen Prüfung nur über eine begrenzte Kontrollbefugnis verfüge; er könne also in Anbetracht des technischen Charakters der Prüfung der Frage, ob eine Gleichwertigkeit zwischen verschiedenen Geräten vorliege, den Inhalt einer entsprechenden Kommissionsentscheidung nur im Falle eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden (vgl. zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1989 in der Rechtssache 303/87, Universität Stuttgart, Slg. 1989, 705). - EuG, 12.10.1999 - T-48/96
Acme / Rat
Die Gemeinschaftsorgane seien nicht verpflichtet gewesen, in der angefochtenen Verordnung auf jedes einzelne im Rahmen des Verfahrens vorgetragene Argument einzugehen (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit te Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 38, vom 15. März 1989 in der Rechtssache 303/87, Universität Stuttgart, Slg. 1989, 705, Randnr. 13, und vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasvo u. a./Kommission, Slg. 1989, 2117, Randnr. 55). - Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14
X
19 - Vgl. u. a. Urteile Universität Stuttgart (303/87, EU:C:1989:128), Schoonbroodt (C-247/97, EU:C:1998:586), Feron (C-170/03, EU:C:2005:176), Har Vaessen Douane Service (C-7/08, EU:C:2009:417), Lietuvos gele?¾inkeliai (C-250/11, EU:C:2012:496), Treimanis (C-487/11, EU:C:2012:556) sowie Utopia (C-40/14, EU:C:2014:2389).