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   EuGH, 21.11.1991 - C-269/90   

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https://dejure.org/1991,104
EuGH, 21.11.1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,104)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,104)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung für wissenschaftliche Geräte - Wissenschaftliche Gleichwertigkeit

  • EU-Kommission

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung für wissenschaftliche Geräte - Wissenschaftliche Gleichwertigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 358
 
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Wird zitiert von ... (296)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.03.1989 - 303/87

    Universität Stuttgart / Hauptzollamt Stuttgart-Ost

    Auszug aus EuGH, 21.11.1991 - C-269/90
    Der Bundesfinanzhof legt dar, der Gerichtshof habe bisher in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß er im Rahmen einer solchen Prüfung nur über eine begrenzte Kontrollbefugnis verfüge; er könne also in Anbetracht des technischen Charakters der Prüfung der Frage, ob eine Gleichwertigkeit zwischen verschiedenen Geräten vorliege, den Inhalt einer entsprechenden Kommissionsentscheidung nur im Falle eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden (vgl. zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1989 in der Rechtssache 303/87, Universität Stuttgart, Slg. 1989, 705).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Hinzu kommt das Erfordernis einer die gerichtliche Kontrolle (Art. 263 Abs. 1 AEUV, Art. 35.1 Satz 1 ESZB-Satzung) ermöglichenden Begründung von Rechtsakten (Art. 296 Abs. 2 AEUV; vgl. EuGH, Urteil vom 21. November 1991, TU München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Rn. 14; Urteil vom 19. November 2013, Kommission/Rat, C-63/12, EU:C:2013:752, Rn. 98 f.).
  • EuGH, 11.12.2018 - C-493/17

    Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten

    Was das angebliche Fehlen einer spezifischen Begründung der Beschlüsse der EZB zum PSPP angeht, ist darauf hinzuweisen, dass in Fällen wie dem vorliegenden, in denen ein Unionsorgan über ein weites Ermessen verfügt, der Kontrolle der Einhaltung bestimmter verfahrensrechtlicher Garantien, zu denen die Verpflichtung des ESZB gehört, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen und seine Entscheidungen hinreichend zu begründen, wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, sowie vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 68 und 69).
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Nach der Rechtsprechung könnten die Gemeinschaftsgerichte solche Beurteilungen nur in begrenztem Umfang überprüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 13, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 279; Urteil des Gerichts vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, Slg. 2005, II-1357, Randnrn. 95, 97 und 98).
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