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   EuGH, 16.03.1983 - 266/81   

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https://dejure.org/1983,684
EuGH, 16.03.1983 - 266/81 (https://dejure.org/1983,684)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 266/81 (https://dejure.org/1983,684)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 266/81 (https://dejure.org/1983,684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    SIOT / Ministero delle finanze

    1 . FREIER WARENVERKEHR - GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - NATIONALE DURCHFUHRABGABEN - ZULÄSSIGKEIT VERNEINT - ABGABEN ZUR DECKUNG DER BEFÖRDERUNGSKOSTEN ODER DER KOSTEN SONSTIGER MIT DER DURCHFUHR VERBUNDENEN LEISTUNGEN - ZULÄSSIGKEIT BEJAHT

  • EU-Kommission

    SIOT / Ministero delle finanze

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 90; ; EWG-Vertrag Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 117; ; EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - NATIONALE DURCHFUHRABGABEN - ZULÄSSIGKEIT VERNEINT - ABGABEN ZUR DECKUNG DER BEFÖRDERUNGSKOSTEN ODER DER KOSTEN SONSTIGER MIT DER DURCHFUHR VERBUNDENEN LEISTUNGEN - ZULÄSSIGKEIT BEJAHT

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Abgabenregelung für Transitwaren - Wirkungen des GATT im Gemeinschaftsrecht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 731
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.11.1975 - 38/75

    Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen / Inspecteur der Invoerrechten en

    Auszug aus EuGH, 16.03.1983 - 266/81
    Im Hinblick auf die unterschiedliche Haltung zu den innerstaatlichen Wirkungen des GATT, die in ihrer eigenen Rechtsprechung einerseits und in der Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Urteilen vom 12. Dezember 1972 in den Rechtssachen 21 bis 24/72 (International Fruit, Slg. S. 1219), vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73 (Schlüter, Slg. S. 1135) und vom 11. November 1975 in der Rechtssache 38/75 (Nederlandse Spoorwegen, Slg. S. 1439) andererseits zum Ausdruck kommt, hält sie es für erforderlich, dieses Problem nunmehr unter Berücksichtigung der vom Gerichtshof in den angeführten Urteilen festgestellten Tatsache, daß die Gemeinschaft hinsichtlich der Verpflichtungen aus dem GATT an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten ist, neu zu überdenken.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    21, 25 und 26, vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73, Schlüter, Slg. 1973, 1135, Randnr. 29, und vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 28, und in den Rechtssachen 267/81, 268/81 und 269/81, SPI und SAMI, Slg. 1983, 801, Randnr. 23).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 246/02

    DIESEL

    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften könnte entnommen werden, daß der Grundsatz der gemeinschaftsrechtlichen Durchfuhrfreiheit nicht nur für Waren gilt, die aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, sondern auch auf solche Waren Anwendung findet, die für einen Mitgliedstaat (hier: Irland) bestimmt sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.3.1983 - Rs. 266/81, Slg. 1983, 731 Tz. 23 - SIOT).
  • EuGH, 15.11.2005 - C-320/03

    DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM

    65 Aus dieser Freiheit des Warenverkehrs ergibt sich ein allgemeiner Grundsatz der Freiheit der Warendurchfuhr innerhalb der Gemeinschaft (vgl. Urteil vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 16).
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